Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis München2013

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate Stand September 2018

gelb = nur Plakatierung auf Gemeindetafeln

rosa = Gemeindetafeln (nicht immer) + eigene Träger

hellgrün =

rot =

alle 29 Gemeinden mit Angaben, 700 eigene Plakatträger insgesamt erforderlich und ca. 1.500 Plakate insgesamt. In diesen Zahlen ist ein Verschnitt von ca. 15% für Reparaturen, Vandalismus usw. eingerechnet! Vorsicht: Bei diesen Zahlen verschätzt man sich immens, immer sehr gut aufrunden!!! Daniel am 06.08.2013

16 Gemeinden mit Plakatierung 6 Wochen vor der Wahl = Samstag 14. April 2014 beginnend: Aying (20), Garching (30), Gräfelfing (30), Grasbrunn (10), Grünwald (20), Haar (30), Kirchheim (15), Neubiberg (20), Neuried (20), Oberhaching (15), Oberschleißheim (30), Putzbrunn (30), Sauerlach (30), Schäftlarn (30), Straßlach-Dinglharting (15), Unterhaching (30), Unterschleißheim (100) = 475 Plakatträger gesamt!'

2 Gemeinden mit Plakatierung 4 Wochen vor der Wahl = Samstag 16. April 2014 beginnend: Baierbrunn (30), Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen Träger Plakate Stand
1 Aschheim
  • keine Satzung o. Verordnung, keine eigenen Tafeln (?), Plakatierung der Gemeindeeigenen Tafeln am Montag xx.x im Bauhof (?)
0 47 2013-07-11
2 Aying
  • 08095 / 9095-12 Bürgermeister bittet um max. 20 Plakatträger, bitte schonende Anbringung, keine eigene Verordnung, sehr netter Bürgermeister. Wird nur plakatiert wenn Material übrig bleibt!!! Daniel am 03.08.2013
20 20 2013-07-29
3 Baierbrunn
  • 089 / 744150-14 Herr Stark, Ordnungsamt: keine eigene Plakatierungsverordnung, nur Beschluß Gemeinderat vor einer Wahl (?), max. 4 Wochen vorher, vermutlich 5 gemeindeeigene Wahltafeln, eigene Plakatständer erlaubt.
30 40 2013-07-29
4 Brunnthal 0 16 2013-06-18
5 Feldkirchen
  • keine Plakatierungsverordnung, nur gemeindeeigene Wahltafeln (?), jeder darf wie er will. (?)
  • Auszug: nur gemeindedeigene Wahltafeln, 10 Stück, 6 Wochen vor Wahl
  • Ansprechpartner: Herr Gleixner 089 909974-73 gleixner@feldkirchen.de
0 20
6 Garching bei München

• Information der Stadt Garching: Media:20130723_Plakatierungsrichtlinien.pdfg

30 37 2014-03-25
7 Gräfelfing
  • DIN-A1, Anzahl unbegrenzt müssen genehmigt werden, nicht machen wegen Abkommen aller Parteien!!!
  • 089 / 8582-0 Frau Schmitz, Leiterin Ordnungsamt, haben Plakatwände, eigene Plakate auch erlaubt, Gemeinde stellt ca. 58 Plakatanschlagtafeln zur Verfügung, Reihenfolge nach Ordnungs-Nr. auf dem Wahlzettel, Piraten Nr. 12
0 58 2013-08-02
8 Grasbrunn
  • Plakatierungsverordnung: http://www.grasbrunn.de/export/download.php?id=229
  • Auszug: 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl, Eine Befestigung an Laternen, Licht- oder Strommasten und an amtlichen Verkehrszeichen- oder Verkehrseinrichtungen ist nicht erlaubt. Plakatständer an Pfosten von Verkehrzeichen- oder Verkehrseinrichtungen angelehnt oder um Pfosten herumgruppiert werden geduldet. 5 gemeindeeigene Wahltafeln: 1. Technopark, 2. Gartenstr., 3. Dorfplatz Grasbrunn, 4. Dorfplatz Harthausen, 5. Keferloh Kreisstrasse.
20 20 2013-07-04
9 Grünwald 20 40 2013-07-04
10 Haar
  • Plakatierungsverordnung: http://gemeinde-haar.de/media/custom/1718_234_1.PDF?1271728222
  • Auszug: [...] ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate, in folgendem Umfang für die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien [...] Bundestagswahlen, Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin, Kommunalwahlen, Landtagswahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin. Wahlwerbung jeglicher Art an der Brücke über der Bundesstraße B 304 ist nicht gestattet. Die Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl [...] wieder entfernt werden. Keine gemeindeeigenen Wahltafeln!
30 30 2013-06-18
11 Hohenbrunn
  • Plakatierungsverordnung: www.hohenbrunn.de/export/download.php?id=199‎
  • Auszug: Eigene Plakate nicht genehmigt, 20 Großplakatwände für Din A1 Plakate an 10 Standorten, Antrag erforderlich, Tel. 08102 800-0. Piraten sind Nr. 15 Landtagswahl, 26 für die Bundestagswahl laut Herr Pfannkuch.
0 20 2013-07-04
12 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
  • 08102 / 88-21 Frau Schmidt, Ordnungsamt: haben Plakatierungsverordnung, 7 gemeindeeigene Wahltafeln, keine eigenen Plakatträger
  • Auszug: keine eigenen Plakate, 7 Standorte mit 10qm pro Partei, Antrag erforderlich, Platzverteilung liegt bei Bürgermeisterin, Montag 05.08.2013 Rabatz machen, Riesenfrechheit!!!
0 12 2013-07-04
13 Ismaning
  • http://rathaus.ismaning.de/user/eesy.de/ismaning.de/rathaus/dwn/verord_oeff_anschlaege.pdf
  • 6 Wochen vor, eine Woche nach Wahl ist das Aufstellen von bewegl. Plakatständern erlaubt.
  • Es stehen 11 spezielle Wahltafeln zur Verfügung, die ca. 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden.
  • Die einzelnen Anschlagtafeln bestehen wiederum aus 5 Feldern mit der Größe von 1,2 m auf 1,9 m (wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das 20 Din A 1 Plakate, bei 27 Parteien)
  • Die Plakatierung muss von der Partei selbst übernommen werden
  • Aus praktischen Gründen sind nur 5 der Wahltafeln für eine beidseitige Plakatierung geeignet
  • Die Reihenfolge der Plakatierung von links nach rechts sollte sich an der Listennummer auf dem Stimmzettel orientieren.
0 16 2013-07-08
14 Kirchheim bei München 0 20 2013-07-08
15 Neubiberg 20 35 2013-07-08
16 Neuried 0 20 2013-08-03
17 Oberhaching
  • Plakatierungsverordnung: http://www.oberhaching.de/ceasy/modules/core/resources/main.php5?id=484
  • Auszug: Den politischen Parteien und anderen Wahlvorschlagsträgern wird gestattet, sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen [...] bewegliche Plakatständer auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, [...] Sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen[...] werden von der Gemeinde zusätzlich Anschlagtafeln aufgestellt, damit der Partei [...] eine ausreichende Werbefläche zur Verfügung steht.
  • Ansprechpartner: Josef.kellner@oberhaching.de 089 / 61377-131
15 35 2013-06-18
18 Oberschleißheim
  • Plakatierungsverordnung: http://www.oberschleissheim.de/export/download.php?id=280
  • Auszug:
  • Ansprechpartner:Herr Kauder 089 315613-16 mhoffmann@oberschleissheim.de
  • Plakatierung 6 Wochen vor, 1 Woche nach der Wahl möglich.
  • Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt.
  • Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrssicherheit gegeben ist.
30 55 2013-06-18
19 Ottobrunn 30 30 2013-07-08
20 Planegg
  • Plakatierungsverordnung: http://www.planegg.de/export/download.php?id=418
  • Auszug: Den politischen Parteien [...] wird gestattet, sechs Wochen vor und zwei Wochen nach Wahlen [...] Anschläge auf beweglichen Plakatständern [...] den durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Plakatwänden anzubringen. Die Anzahl der beweglichen Plakatständer wird auf 25 Standorte, davon höchstens 10 in der Bahnhofstrasse, pro Partei [...] begrenzt. Dabei zählen zwei oder drei zusammenhängende Ständer als ein Standort. Anschläge an Bäumen werden nicht genehmigt.
0 25 2013-06-18
21 Pullach im Isartal 0 20
22 Putzbrunn
  • Plakatierungsverordnung: www.putzbrunn.de/export/download.php?id=303
  • Auszug: Gemeinde stellt Wahltafeln, max. 30 eigene Plakate bis DIN A0 erlaubt. 6 Wochen vor Wahl, max,. 1 Woche nach Wahl. 9 gemeindeeigene Wahltafeln
30 39 2013-08-01
23 Sauerlach 15 23 2013-06-18
24 Schäftlarn
  • Plakatierungsverordnung: www.schaeftlarn.de/export/download.php?id=919
  • Auszug:
  • Ansprechpartner:08178 / 93030
30 30 2013-06-18
25 Straßlach-Dinglharting
  • * 08170 / 9300-26 Frau Sommer: Plakatierungsverordnung. 4 gemeindeeigene Wahlständer, 1 Plakat pro Partei pro Seite erlaubt, 6 Wochen vor Wahl, 1 Woche hinterher, eigene Plakatträger erlaubt, Anzahl nicht begrenzt offensichtlich, 5 reichen völlig, 30 zuviel
15 23
26 Taufkirchen 0 20 2013-06-18
27 Unterföhring 0 20 2013-06-18
28 Unterhaching 30 30 2013-06-18
29 Unterschleißheim 30 38 2013-06-18