Verwaltungstreffen/2013-07-06 - Protokoll Verwaltungstreffen

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Tagesordnung

06.07.2013: alle

zentraler Sepa-Einzug

Ab dem 01.02.2014 wird das bisherige Lastschriftverfahren in Deutschlang auf SEPA umgestellt. Für SEPA ändern sich nicht nur Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC, sondern es gibt noch weitere Änderungen:

  • Vom Zahlungspflichtigen muss eine unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegen
  • Jeder Zahlungspflichtige muss eine Mandantennummer erhalten
  • Jeder Zahlungspflichtige muss 1 - 2 Wochen vor Abbuchung eine Prenotification erhalten, also eine Mail, die ihn auf die Abbuchung hinweist.
  • Jeder Zahlungsempfänger muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen.

Insgesamt wird das Verfahren so komplex, dass jeder, der damit beschäftigt ist, eine sehr gute Einarbeitung benötigt. Da in unseren Gliederungen der zuständige Vorstand häufig nach einem Jahr wechselt, besteht hier die Gefahr, dass Untergliederungen keine gewissenhafte Übergabe machen, so dass der Einzug der Mitgliedsbeiträge im Folgejahr in Gefahr gerät. Weiterhin ist der Zeitaufwand, um dieses Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen sehr hoch. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Zeitaufwand zu bündeln, damit wir unsere aller Zeitkontingente schonen. Sofern der Beitragseinzug ab 2014 zentral durchgeführt werden soll, ist es notwendig die Bundessatzung zu ändern. Aktuell steht dort:

B. MITGLIEDSBEITRAG

§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten.

§ 6 Aufteilung Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.

§ 8 Beitragsabführung

Der dem Bund zustehende Beitragsanteil der eingehenden Mitgliedsbeiträge ist pro Quartal abzuführen.

Hier müssten folgende Änderungen in der Bundessatzung beantragt werden:

  • (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an ein von der Piratenpartei benanntes Konto zu entrichten.
  • (1) Die zentrale Einzugsstelle leitet 60% des Mitgliedsbeitrages innerhalb eines Monats an den für das Mitglied zuständigen Landesverband weiter. 40% des Mitgliedsbeitrages werden auf das Bundeskonto überweisen. Die weitere Verteilung an die Untergliederungen ist in den Satzungen der Landesverbände zu regeln.
  • § 8 entfällt, da in § 6 (4) bereits geregelt

Der zentrale Beitragseinzug hat den Vorteil, dass Mitglieder, die umziehen, auch weiterhin ihren Beitrag an das gleiche Konto zahlen können, bzw. die Einzugsermächtigung weiterhin gültig ist. Der zentrale Beitragseinzug muss nicht zwingend von Mitgliedern des Bundesvorstands gemacht werden. Hierfür können auch Landesschatzmeister, Landesgenseks oder Beauftragte mit einbezogen werden, damit die Kontinuität erhalten bleibt.


Verfahrensweise mit Einzugsermächtigungen bei Umzug eines Mitglieds

gemeinsames Budget Europawahlkampf

Bei Änderungen des Zahlstatus Mailversand an das Mitglied

Streichung von Mitgliedern

aktueller Stand Rechenschaftsbericht 2012

Korrektur offener Beitrag

Gültigkeit nicht aktueller Formulare (z.B. Mitgliedsanträge)

§9b Bunddessatzung: (8) Kassenprüfer, (7) Rechnungsprüfer, (4) Entlastung Vorstand: statt Rechnungsprüfer evtl. Controller wählen ?

07.07.2013: Schatzmeister

vereinfachte Auslagenerstattung für Parteitage

Bereinigung Lieferantenkonten/-adressen

Zahlungserinnerung/Mahnung durch Schatzmeister einer Untergliederung?

Einheitliche Regelung für Voraussetzungen zum ermäßigten Beitrag und dessen Gültigkeitsdauer.

Jahresabschluss - gegenseitiger Abgleich der Forderungen und Verbindlichkeiten

sind Buchungsanweisungen sinnvoll, welche Ausgaben auf welches Sachkonto gehören?

Schatzmeister-Handbuch: Was gehört noch dringend rein?

07.07.2013: Genseks

Regelung der Zuständigkeit/Aufgaben, wenn eine Untergliederung die MV übernimmt.

Übergabe-Notwendigkeiten bei Wechsel?

Gensek Handbuch ?

Löschung Datensatz bei tatsächlicher Doppelerfassung von Mitgliedern ?

Stand CRM

Basisentscheid - Abfrage LV-Ressourcen, -Möglichkeiten etc Offline-Wahl

Blacklist für ausgeschlossene Mitglieder