Verfahrensverzeichnis SMV - Akkreditierung

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis: SMV – Akkreditierung

Version: 3.0
Versionsdatum: 02.04.2016

Laufende Aktualisierung durch den Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes
Aktualisierungsdatum: 02.04.2016


Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Landesverband Sachsen
Könneritzer Str. 25
01067 Dresden

Der Landesvorstand besteht aus folgenden Personen

Vorsitzender: Michael Bauschke
Stellvertretender Vorsitzender: Robert Lutz
Generalsekretär: Marcel Ritschel
Schatzmeister: Andreas Roth
Politischer Geschäftsführer: Mark Neis
Beisitzer: Jens Bekersch
Beisitzer: Moritz Grosch


Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die Akkreditierung dient dazu, Mitgliedern der Piratenpartei Landesverband Sachsen die Teilnahme an der ständigen Mitgliederversammlung als Mittel der politischen WillensbildungName und Anschrift der verantwortlichen Stelle zu ermöglichen. Hierbei werden Mitglieder akkreditiert, betreut und im erforderlichen Falle deakkreditiert.

Die Daten werden im Rahmen einer Datenübermittlung an den Betriebsserver des Partnerunternehmens weitergeleitet. Die Daten werden im Rahmen einer verschlüsselten Verbindung übertragen.

Betroffene Personengruppen und diesbezügliche Daten/Datenkategorien: Betroffen sind in der ständigen Mitgliederversammlung akkreditierungsfähige und -willige Mitglieder der Piratenpartei Landesverband Sachsen.

An Daten werden erhoben: Entweder ein vom jeweiligen Mitglied frei wählbares Pseudonym oder Name, Vorname und Mitgliedsnummer. In beiden Fällen eine vom Mitglied benannte E-Mail-Adresse zur Freischaltung der Teilnahme.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Versammlungssekretariat, wie in der Geschäftsordnung der ständigen Mitgliederversammlung ersichtlich
  • Partnerunternehmen


Regelfristen für die Löschung der Daten

Eine Löschung von aktiven Mitgliedern der ständigen Mitgliederversammlung ist nicht vorgesehen, da die Akkreditierung zur Durchführung erforderlich ist.

Weitere Regelfristen werden durch die Vertragsgestaltung mit dem Partnerunternehmen rechtsseitig vorgeschrieben. Der derzeitige Anbieter besteht auf einer Regellöschfrist von fünf Jahren zur Sicherung von Fristabläufen von Strafverfolgungsbehörden gemäß § 202c StGB.


Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Die Piratenpartei Landesverband Sachsen beabsichtigt keine Weitergabe von Daten der Akkreditierung ins Ausland.