Unna Wahlordnung
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl im Kreis Unna
Diese Wahlordnung regelt alle Wahlen zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 im Kreis Unna
(angelehnt an: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:D%C3%BCsseldorf/Kommunalwahl_2014/Aufstellungsversammlung/Wahlordnung/Vorschlag1)
Wählbar als Direktkandidat ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten ihren Erstwohnsitz in Unna hat. Um für einen Listenplatz auf der Reserveliste zu kandidieren mußt du Mitglied der Piratenpartei sein.
1. Wahl der Direktkandidaten (Akzeptanzwahl)
Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahlbezirke zur Wahl einer Volksvertretung.
1.1 Vorbereitung
- Die Wahlleitung erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist und eröffnet die Kandidatenliste.
- Es können Kandidaten für einen beliebigen Wahlbezirk vorgeschlagen werden oder sich selbst melden. Eine bereits vorliegende Vorschlagsliste kann als entsprechende Meldung betrachtet werden.
- Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
- Die Kandidaten erhalten die Gelegenheit sich vorzustellen. Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt in der Reihenfolge der Wahlbezirke.
- Nach der Vorstellung ist es möglich, die anwesenden Kandidaten zu befragen.
- Anschliessend erfolgt eine geheime Wahl.
1.2 Wahlgang für alle Wahlbezirke mit einem einzigenen Kandidaten
Für alle Wahlbezirke, für die nur ein Kandidat antritt kann die Versammlung beschließen, die Wahl in einem einzigen Wahlgang durchzuführen. Kommt der Beschluss nicht zustande, muß jeder Kandidat in einem separaten Wahlgang gemäß Punkt 1.3 gewählt werden.
- Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten/Wahlbezirk je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen.
- Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme.
- Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch der gesamte Stimmzettel ungültig.
- Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet: Für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat zwei Punkte, für eine Enthaltung einen Punkt, für eine Nein-Stimme keine Punkte.
- Gewählt ist der Kandidat wenn die Punktzahl größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel.
- Sollte in einem Wahlbezirk kein Kandidat gewählt werden, kann die Versammlung beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Akzeptanz-Wahlgang durchzuführen.
1.3 Wahlgang bei mehreren Kandidaten für einen Wahlbezirk
Treten mehrere Kandidaten für einen Wahlbezirk an muss die Wahl für diesen Wahlbezirk in einem separaten Wahlgang durchgeführt werden:
- Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen.
- Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme.
- Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch der gesamte Stimmzettel ungültig.
- Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet: Für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat zwei Punkte, für eine Enthaltung einen Punkt, für eine Nein-Stimme keine Punkte.
- Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel.
- Bei Stimmengleichheit von zwei oder mehr Kandidaten mit der größten Punktzahl gewinnt der Kandidat mit weniger Enthaltungen.
- Bei gleicher Anzahl von Enthaltungen gibt es eine Stichwahl, an welcher nur diese Kandidaten teilnehmen.
- Sollte kein Kandidat gewählt werden, kann die Versammlung beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Akzeptanz-Wahlgang durchzuführen.
1.4 Stichwahl
- Es findet keine erneute Vorstellung statt.
- Bei der Stichwahl hat jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung eine Stimme, welche er an einen der zur Wahl stehenden Kandidaten vergeben kann.
- Kommt es erneut zu Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
2. Wahl der Reserveliste
2.1 Platz 1-4 der Reserveliste
Die Bewerber für die Plätze 1 bis 4 der Reserveliste werden wie die Direktkandidaten unter Punkt 1 (Akzeptanzwahl) gewählt.
2.2 Platz 5-xx Platzierungswahlgang
Für alle weiteren Plätze der Reserveliste kann die Versammlung beschließen, die Wahl in einem einzigen Wahlgang durchzuführen. Kommt der Beschluss nicht zustande, muß jeder Listenplatz in einem separaten Wahlgang wie unter Punkt 2.1 besetzt werden.
- Die Wahlleitung eröffnet die Kandidatenliste.
- Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
- Die Kandidaten erhalten die Gelegenheit sich vorzustellen. Die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
- Nach der Vorstellung ist es möglich, die Kandidaten zu befragen.
- Anschliessend erfolgt eine geheime Wahl durch Bewertung mit Enthaltung.
- Auf dem Stimmzettel ist für jeden Kandidaten je ein Feld mit dem Zahlenwert 0/Nein, 1, 2, 3, 4, und 5 vorzusehen.
- Wird für einen Kandidaten keines der Felder angekreuzt, so wird dadurch die Stimmabgabe für diesen Kandidaten als Enthaltung gewertet.
- Die Auswertung dieses Wahlverfahrens wird nach dem Durchschnittsergebnis durchgeführt: Die summierten Punkte werden durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Zahlenwertungen (d.h. ohne Enthaltungen) für den jeweiligen Kandidaten geteilt.
- Werden für einen Kandidaten gleich viele oder mehr "0"-Stimmen als andere Zahlenwertungen gezählt, so wird diesem kein Listenplatz der Reserveliste zugewiesen.
- Alle anderen Kandidaten, die von mindestens 25% aller Wähler eine gültige Stimme von "0/Nein" bis 5 erhalten haben, werden auf einer Liste nach absteigendem Durchschnittsergebnis angeordnet.
- Bei gleichem Durchschnittsergebnis wird der Kandidat mit weniger Enthaltungen vor einem Kandidaten mit mehr Enthaltungen angeordnet. Erreichen mehrere Kandidaten bei gleichem Durchschnittsergebnis gleich viele Enthaltungen, so entscheidet das Los.