Transparenzgebot nicht für LSG
{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Benutzer:Eim | Titel = Transparenzgebot nicht für LSG | Kurzbeschreibung = Transparenzgebot nicht für LSG | Satzung = HB:Satzung | Paragraph = [[HB:Satzung#|§ 7 Abs. 14 neu einfügen | Antragstext =
Es wird beantragt, in § 7 den Abs.14 mit dem Wortlaut: "Abs. 1 bis 13 gelten nicht für das Landesschiedsgericht." einzufügen.
| Begründung =
§ 7 Abs. 1 bis 13 behandelen die Pflicht zur Transparenz. Das dort aufgeführte widerspricht der Schiedsgerichtsbarkeit schon aus rechtlichen Gründen in vielen Bereichen.
Eure Begründung
| Typ = Satzungsänderungsantrag | Gremium = Landesverband Bremen | Fabrik = Antragsfabrik Bremen | Nummer = (bitte nicht selbst eingetragen) | Eingereicht = | Ja = 0 | Nein = 0 | Enthaltung = 0 | Entropie = }}
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung.
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Neu eingefügter Absatz § 7 Abs.14
|
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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