Transparenzgebot nicht für LSG

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{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Benutzer:Eim | Titel = Transparenzgebot nicht für LSG | Kurzbeschreibung = Transparenzgebot nicht für LSG | Satzung = HB:Satzung | Paragraph = [[HB:Satzung#|§ 7 Abs. 14 neu einfügen | Antragstext =

Es wird beantragt, in § 7 den Abs.14 mit dem Wortlaut: "Abs. 1 bis 13 gelten nicht für das Landesschiedsgericht." einzufügen.

| Begründung =

§ 7 Abs. 1 bis 13 behandelen die Pflicht zur Transparenz. Das dort aufgeführte widerspricht der Schiedsgerichtsbarkeit schon aus rechtlichen Gründen in vielen Bereichen.

Eure Begründung

| Typ = Satzungsänderungsantrag | Gremium = Landesverband Bremen | Fabrik = Antragsfabrik Bremen | Nummer = (bitte nicht selbst eingetragen) | Eingereicht = | Ja = 0 | Nein = 0 | Enthaltung = 0 | Entropie = }}

ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.



Neu eingefügter Absatz

§ 7 Abs.14
Abs. 1 bis 13 gelten nicht für das Landesschiedsgericht.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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