TH:Vorstand/Vorstandssitzung/2023-05-07-Protokoll

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Informationen

  • Tagesordnung der 01. konstituierenden Vorstandssitzung des Landesverbandes Thüringen am 07.05.2023
  • Beginn: 20:26 Uhr
  • Ende: 21:12 Uhr
  • Ort: Mumble NRW Raum Thüringen
  • Teilnehmer: Piet, Christian H., Erik, Christian F., Falko
  • Entschuldigt: -
  • Gäste: 2

TOP 1 - Begrüßung

  • Begrüßung
    • Moderation: Piet
    • Protokoll: Alle

TOP 2 - Beschlussfähigkeit

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit:
    • Ja
    • mit 5 von 5

TOP 3 - Protokoll - Bestätigung

Beschluss 012/2023: Bestätigung der TO

Pictogram voting keep-light-green.svg
Beantragt am
07.05.2023
Amtsperiode
2023-2024
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Falko
Betrifft
Bestätigung der TO
Text
Die TO und deren fristgerechter Eingang werden bestätigt.
Einzelstimmen
Christian H.
Pictogram voting keep-light-green.svg
Vorlage für Vorstandsportal
[Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "012/2023" beschlussart = "Sitzung" antragssteller = "Falko" datum = "07.05.2023" redmine = "" thema = "Bestätigung der TO" antragstext = "Die TO und deren fristgerechter Eingang werden bestätigt." beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "J" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]


TOP 4 - Tätigkeitsberichte der Vorstände

  • Peter: 3 Demos 29.4., 1.5., 5.5., Stadtratskram
  • Christian H.: BuVo, PolGf, Presse LPT, UU Sammlung in Darmstadt, 1. Mai Infostand und Redebeitrag, Stammtisch Piraten, WKO, Kreistag
  • Christian F.: Mitgliederverwaltung, Mails, Tickets, Postfach, Social Media, Websites & IT, Telefon, VoSiEF
  • Erik: 1. Mai-Demo, 5. Mai-Demo, Stadtratszeug EF, PolGF-Runde, Formulare fertigmachen, LPT-PM vorbereiten
  • Falko: Tätigkeitsbericht

TOP 5 - aktuelle Kennzahlen

TOP 6 - Anträge/Themen

Beschluss 013/2023: Geschäftsordnung für GJ 2023-2024

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Beantragt am
07.05.2023
Amtsperiode
2023-2024
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Falko
Betrifft
Geschäftsordnung für GJ 2023-2024
Text
Hiermit beschließen wir folgende GO für das GJ 2023/24:

1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:

   Vorsitzender
   Schatzmeister
   stellv. Vorsitzende (3x)

§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet. Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 2 Tagen und dies über die Website und geeignete Kanäle bekanntgegeben. Das Protokoll ist über das Wiki zu veröffentlichen. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.

§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 23.04.2023 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 5 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§ 6 Beschlussfassung

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt. Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat oder vor Ablauf dieser Frist drei von vier Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben. Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: Ausgaben, die 1000,- € überschreiten Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und die Abstimmmung ist zu protokollieren. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.

§ 7 Finanzen

Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes hat der Schatzmeister gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht. Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbudget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.

§ 8 Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder der Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung. Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten. Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.

§ 9 Aufgabenverteilung

Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Reihenfolge der Verantwortlichkeiten wieder:

   Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: 1V
   vertretungsweise durch: alle 2V
   Vertretung der Partei nach innen: Alle
   Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: 2V
   Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Alle
   Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): 2V (Erik, Falko)
   Politische Geschäftsführung: 1V, 2V (Erik)
   Koordination Kommunalpolitiker: 1V, alle 2V
   Einberufung der Vorstandssitzungen: 2V (Falko)
   Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung im IT-Bereich: 2V (Christian F.)
   Organisatorische + Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen/ Wahlkampf AV:  Alle
   Einberufung der Mitgliederversammlungen: 1V, 2V
   Mitgliederverwaltung: Schatzmeister, 2V (Christian F.)
   Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Schatzmeister
   Bankkonto: Schatzmeister und 2V (Christian F.)
   Laufende Meldungen für das Finanzamt: Schatzmeister
   Spendenwesen: Schatzmeister
   Transparenz nach Innen - Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Alle
   Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Alle
   Ansprechpartner für Neumitglieder: Alle
   Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): 1V, 2V
   Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: 1V, 2V

§ 10 Tätigkeitsberichte

Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit kann in Schriftform erstellt und unterschrieben und sollte auch mündlich bei der Entlastung vorgetragen werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

§ 11 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 07. Mai 2023 in Kraft (Beschluss 013/2023). ___________________________________________________________

Einzelstimmen
Christian H.
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Vorlage für Vorstandsportal
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1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:

   Vorsitzender
   Schatzmeister
   stellv. Vorsitzende (3x)

§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet. Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 2 Tagen und dies über die Website und geeignete Kanäle bekanntgegeben. Das Protokoll ist über das Wiki zu veröffentlichen. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.

§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 23.04.2023 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 5 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§ 6 Beschlussfassung

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt. Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat oder vor Ablauf dieser Frist drei von vier Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben. Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: Ausgaben, die 1000,- € überschreiten Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und die Abstimmmung ist zu protokollieren. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.

§ 7 Finanzen

Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes hat der Schatzmeister gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht. Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbudget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.

§ 8 Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder der Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung. Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten. Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.

§ 9 Aufgabenverteilung

Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Reihenfolge der Verantwortlichkeiten wieder:

   Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: 1V
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   Vertretung der Partei nach innen: Alle
   Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: 2V
   Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Alle
   Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): 2V (Erik, Falko)
   Politische Geschäftsführung: 1V, 2V (Erik)
   Koordination Kommunalpolitiker: 1V, alle 2V
   Einberufung der Vorstandssitzungen: 2V (Falko)
   Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung im IT-Bereich: 2V (Christian F.)
   Organisatorische + Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen/ Wahlkampf AV:  Alle
   Einberufung der Mitgliederversammlungen: 1V, 2V
   Mitgliederverwaltung: Schatzmeister, 2V (Christian F.)
   Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Schatzmeister
   Bankkonto: Schatzmeister und 2V (Christian F.)
   Laufende Meldungen für das Finanzamt: Schatzmeister
   Spendenwesen: Schatzmeister
   Transparenz nach Innen - Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Alle
   Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Alle
   Ansprechpartner für Neumitglieder: Alle
   Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): 1V, 2V
   Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: 1V, 2V

§ 10 Tätigkeitsberichte

Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit kann in Schriftform erstellt und unterschrieben und sollte auch mündlich bei der Entlastung vorgetragen werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

§ 11 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 07. Mai 2023 in Kraft (Beschluss 013/2023).

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    • Beauftragungen

Beschluss 014/2023: Beauftragungen & Themenbeauftragungen

Pictogram voting keep-light-green.svg
Beantragt am
07.05.2023
Amtsperiode
2023-2024
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Falko
Betrifft
Beauftragungen & Themenbeauftragungen
Text
Hiermit beschließen wir die Beauftragungen & Themenbeauftragungen für des GJ 2022/23:

Die aktuelle Beauftragungen durch den Landesvorstand

   Lager: Peter Städter
   IT-Core: DoGaS
   Kalenderpflege: DoGaS
   Verbindungspirat zu "Mehr Demokratie e.V.": Peter Städter
   Vertrauenspirat: Manfred Schubert
   AG Technik: DoGaS
   

Themenansprechpartner

   Themenbeauftragter Umweltpolitik: Falko Windisch
   Themenbeauftragter Bildung: Peter Städter
   Themenbeauftragter Urheberrecht: Manfred Schubert
   Themenbeauftragter TTIP und Freihandelsabkommen: Falko Windisch
   Themenbeauftragter Inklusion und Barrierefreiheit: Markus Walloschek
Einzelstimmen
Christian H.
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Vorlage für Vorstandsportal
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Die aktuelle Beauftragungen durch den Landesvorstand

   Lager: Peter Städter
   IT-Core: DoGaS
   Kalenderpflege: DoGaS
   Verbindungspirat zu "Mehr Demokratie e.V.": Peter Städter
   Vertrauenspirat: Manfred Schubert
   AG Technik: DoGaS
   

Themenansprechpartner

   Themenbeauftragter Umweltpolitik: Falko Windisch
   Themenbeauftragter Bildung: Peter Städter
   Themenbeauftragter Urheberrecht: Manfred Schubert
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Themenbeauftragter Inklusion und Barrierefreiheit: Markus Walloschek" beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "J" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]


TOP 7 - Sonstiges

  • Aufstellungsversammlung Direktkandidat WK 12
    • 13. Juni 2023
    • Einladung kommt noch
  • wo schreiben wir PMs?
    • Neues Pad anlegen?
    • analog Erfurt?

TOP 8 - nächste VoSi

  • Beschluss 015/2023: Nächste Vorstandssitzung

Pictogram voting keep-light-green.svg
Beantragt am
07.05.2023
Amtsperiode
2023-2024
Beschlussart
Sitzung
Beantragt von
Falko
Betrifft
Nächste Vorstandssitzung
Text
Hiermit beschließen wir die nächste reguläre Vorstandssitzung am 11.06.2023, 20:15 Uhr im Mumble NRW Raum Thüringen.
Einzelstimmen
Christian H.
Pictogram voting keep-light-green.svg
Vorlage für Vorstandsportal
[Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "015/2023" beschlussart = "Sitzung" antragssteller = "Falko" datum = "07.05.2023" redmine = "" thema = "Nächste Vorstandssitzung" antragstext = "Hiermit beschließen wir die nächste reguläre Vorstandssitzung am 11.06.2023, 20:15 Uhr im Mumble NRW Raum Thüringen." beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]


Ende der Sitzung: 21:12 Uhr