TH:Vorstand/Vorstandssitzung/2023-05-07-Protokoll
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Informationen
- 1.1 TOP 1 - Begrüßung
- 1.2 TOP 2 - Beschlussfähigkeit
- 1.3 TOP 3 - Protokoll - Bestätigung
- 1.4 TOP 4 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
- 1.5 TOP 5 - aktuelle Kennzahlen
- 1.6 TOP 6 - Anträge/Themen
- 1.7 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:
- 1.8 § 2 Organisation der Vorstandssitzungen
- 1.9 § 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.10 § 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.11 § 5 Protokollführung
- 1.12 § 6 Beschlussfassung
- 1.13 § 7 Finanzen
- 1.14 § 8 Mitgliederverwaltung
- 1.15 § 9 Aufgabenverteilung
- 1.16 § 10 Tätigkeitsberichte
- 1.17 § 11 Änderung der Geschäftsordnung
- 1.18 § 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 1.19 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:
- 1.20 § 2 Organisation der Vorstandssitzungen
- 1.21 § 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.22 § 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.23 § 5 Protokollführung
- 1.24 § 6 Beschlussfassung
- 1.25 § 7 Finanzen
- 1.26 § 8 Mitgliederverwaltung
- 1.27 § 9 Aufgabenverteilung
- 1.28 § 10 Tätigkeitsberichte
- 1.29 § 11 Änderung der Geschäftsordnung
- 1.30 § 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 1.31 TOP 7 - Sonstiges
- 1.32 TOP 8 - nächste VoSi
Informationen
- Tagesordnung der 01. konstituierenden Vorstandssitzung des Landesverbandes Thüringen am 07.05.2023
- Beginn: 20:26 Uhr
- Ende: 21:12 Uhr
- Ort: Mumble NRW Raum Thüringen
- Teilnehmer: Piet, Christian H., Erik, Christian F., Falko
- Entschuldigt: -
- Gäste: 2
TOP 1 - Begrüßung
- Begrüßung
- Moderation: Piet
- Protokoll: Alle
TOP 2 - Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit:
- Ja
- mit 5 von 5
TOP 3 - Protokoll - Bestätigung
Beschluss 012/2023: Bestätigung der TO
- Beantragt am
- 07.05.2023
- Amtsperiode
- 2023-2024
- Beschlussart
- Sitzung
- Beantragt von
- Falko
- Betrifft
- Bestätigung der TO
- Text
- Die TO und deren fristgerechter Eingang werden bestätigt.
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "012/2023" beschlussart = "Sitzung" antragssteller = "Falko" datum = "07.05.2023" redmine = "" thema = "Bestätigung der TO" antragstext = "Die TO und deren fristgerechter Eingang werden bestätigt." beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "J" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]
TOP 4 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
- Peter: 3 Demos 29.4., 1.5., 5.5., Stadtratskram
- Christian H.: BuVo, PolGf, Presse LPT, UU Sammlung in Darmstadt, 1. Mai Infostand und Redebeitrag, Stammtisch Piraten, WKO, Kreistag
- Christian F.: Mitgliederverwaltung, Mails, Tickets, Postfach, Social Media, Websites & IT, Telefon, VoSiEF
- Erik: 1. Mai-Demo, 5. Mai-Demo, Stadtratszeug EF, PolGF-Runde, Formulare fertigmachen, LPT-PM vorbereiten
- Falko: Tätigkeitsbericht
TOP 5 - aktuelle Kennzahlen
- Anzahl der Mitglieder und Stimmberechtigt: 32 von 101 (31,7 %) http://finanzen.piratenpartei.de/statistik.php
- https://finanzen.piratenpartei.de/bilanz.php?bk=16&jahr=2021
- Kontostand: 54.907,17 € (Stand 31.12.2022)
- KV Gera: 200,60 €
- KV Gotha: 853,09 €
- KV Schmalkalden-Meiningen: 1.530,15 €
- KV Weimar: 1.535,03 €
- KV EF: 4.277,13 €
- Summe KV: 8.396,00 €
- LV Thüringen: 46.511,17 €
TOP 6 - Anträge/Themen
- Umlaufbeschlüsse: keine
- Anträge:
- GO 2022: https://wiki.piratenpartei.de/TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand/GO2022
- GO 2023 Änderung/Bestätigung als Antrag:
Beschluss 013/2023: Geschäftsordnung für GJ 2023-2024
- Beantragt am
- 07.05.2023
- Amtsperiode
- 2023-2024
- Beschlussart
- Sitzung
- Beantragt von
- Falko
- Betrifft
- Geschäftsordnung für GJ 2023-2024
- Text
- Hiermit beschließen wir folgende GO für das GJ 2023/24:
1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:
Vorsitzender
Schatzmeister
stellv. Vorsitzende (3x)
§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet. Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 2 Tagen und dies über die Website und geeignete Kanäle bekanntgegeben. Das Protokoll ist über das Wiki zu veröffentlichen. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.
§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 23.04.2023 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§ 5 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§ 6 Beschlussfassung
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt. Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat oder vor Ablauf dieser Frist drei von vier Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben. Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: Ausgaben, die 1000,- € überschreiten Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und die Abstimmmung ist zu protokollieren. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.
§ 7 Finanzen
Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes hat der Schatzmeister gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht. Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbudget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
§ 8 Mitgliederverwaltung
Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder der Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung. Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten. Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.
§ 9 Aufgabenverteilung
Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Reihenfolge der Verantwortlichkeiten wieder:
Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: 1V
vertretungsweise durch: alle 2V
Vertretung der Partei nach innen: Alle
Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: 2V
Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Alle
Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): 2V (Erik, Falko)
Politische Geschäftsführung: 1V, 2V (Erik)
Koordination Kommunalpolitiker: 1V, alle 2V
Einberufung der Vorstandssitzungen: 2V (Falko)
Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung im IT-Bereich: 2V (Christian F.)
Organisatorische + Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen/ Wahlkampf AV: Alle
Einberufung der Mitgliederversammlungen: 1V, 2V
Mitgliederverwaltung: Schatzmeister, 2V (Christian F.)
Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Schatzmeister
Bankkonto: Schatzmeister und 2V (Christian F.)
Laufende Meldungen für das Finanzamt: Schatzmeister
Spendenwesen: Schatzmeister
Transparenz nach Innen - Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Alle
Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Alle
Ansprechpartner für Neumitglieder: Alle
Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): 1V, 2V
Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: 1V, 2V
§ 10 Tätigkeitsberichte
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit kann in Schriftform erstellt und unterschrieben und sollte auch mündlich bei der Entlastung vorgetragen werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
§ 11 Änderung der Geschäftsordnung
Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 07. Mai 2023 in Kraft (Beschluss 013/2023). ___________________________________________________________
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "013/2023" beschlussart = "Sitzung" antragssteller = "Falko" datum = "07.05.2023" redmine = "" thema = "Geschäftsordnung für GJ 2023-2024" antragstext = "Hiermit beschließen wir folgende GO für das GJ 2023/24:
1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Ämtern:
Vorsitzender
Schatzmeister
stellv. Vorsitzende (3x)
§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet. Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 2 Tagen und dies über die Website und geeignete Kanäle bekanntgegeben. Das Protokoll ist über das Wiki zu veröffentlichen. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.
§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 23.04.2023 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§ 5 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§ 6 Beschlussfassung
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt. Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat oder vor Ablauf dieser Frist drei von vier Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben. Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: Ausgaben, die 1000,- € überschreiten Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und die Abstimmmung ist zu protokollieren. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.
§ 7 Finanzen
Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes hat der Schatzmeister gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht. Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbudget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
§ 8 Mitgliederverwaltung
Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder der Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung. Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten. Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.
§ 9 Aufgabenverteilung
Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Reihenfolge der Verantwortlichkeiten wieder:
Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: 1V
vertretungsweise durch: alle 2V
Vertretung der Partei nach innen: Alle
Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: 2V
Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Alle
Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): 2V (Erik, Falko)
Politische Geschäftsführung: 1V, 2V (Erik)
Koordination Kommunalpolitiker: 1V, alle 2V
Einberufung der Vorstandssitzungen: 2V (Falko)
Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung im IT-Bereich: 2V (Christian F.)
Organisatorische + Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen/ Wahlkampf AV: Alle
Einberufung der Mitgliederversammlungen: 1V, 2V
Mitgliederverwaltung: Schatzmeister, 2V (Christian F.)
Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Schatzmeister
Bankkonto: Schatzmeister und 2V (Christian F.)
Laufende Meldungen für das Finanzamt: Schatzmeister
Spendenwesen: Schatzmeister
Transparenz nach Innen - Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Alle
Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Alle
Ansprechpartner für Neumitglieder: Alle
Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): 1V, 2V
Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: 1V, 2V
§ 10 Tätigkeitsberichte
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit kann in Schriftform erstellt und unterschrieben und sollte auch mündlich bei der Entlastung vorgetragen werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
§ 11 Änderung der Geschäftsordnung
Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 07. Mai 2023 in Kraft (Beschluss 013/2023).
___________________________________________________________" beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "J" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]
- Beauftragungen
Beschluss 014/2023: Beauftragungen & Themenbeauftragungen
- Beantragt am
- 07.05.2023
- Amtsperiode
- 2023-2024
- Beschlussart
- Sitzung
- Beantragt von
- Falko
- Betrifft
- Beauftragungen & Themenbeauftragungen
- Text
- Hiermit beschließen wir die Beauftragungen & Themenbeauftragungen für des GJ 2022/23:
Die aktuelle Beauftragungen durch den Landesvorstand
Lager: Peter Städter IT-Core: DoGaS Kalenderpflege: DoGaS Verbindungspirat zu "Mehr Demokratie e.V.": Peter Städter Vertrauenspirat: Manfred Schubert AG Technik: DoGaS
Themenansprechpartner
Themenbeauftragter Umweltpolitik: Falko Windisch Themenbeauftragter Bildung: Peter Städter Themenbeauftragter Urheberrecht: Manfred Schubert Themenbeauftragter TTIP und Freihandelsabkommen: Falko Windisch Themenbeauftragter Inklusion und Barrierefreiheit: Markus Walloschek
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "014/2023" beschlussart = "Sitzung" antragssteller = "Falko" datum = "07.05.2023" redmine = "" thema = "Beauftragungen & Themenbeauftragungen" antragstext = "Hiermit beschließen wir die Beauftragungen & Themenbeauftragungen für des GJ 2022/23:
Die aktuelle Beauftragungen durch den Landesvorstand
Lager: Peter Städter IT-Core: DoGaS Kalenderpflege: DoGaS Verbindungspirat zu "Mehr Demokratie e.V.": Peter Städter Vertrauenspirat: Manfred Schubert AG Technik: DoGaS
Themenansprechpartner
Themenbeauftragter Umweltpolitik: Falko Windisch Themenbeauftragter Bildung: Peter Städter Themenbeauftragter Urheberrecht: Manfred Schubert Themenbeauftragter TTIP und Freihandelsabkommen: Falko WindischThemenbeauftragter Inklusion und Barrierefreiheit: Markus Walloschek" beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "J" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]
TOP 7 - Sonstiges
- Aufstellungsversammlung Direktkandidat WK 12
- 13. Juni 2023
- Einladung kommt noch
- wo schreiben wir PMs?
- Neues Pad anlegen?
- analog Erfurt?
TOP 8 - nächste VoSi
Beschluss 015/2023: Nächste Vorstandssitzung
- Beantragt am
- 07.05.2023
- Amtsperiode
- 2023-2024
- Beschlussart
- Sitzung
- Beantragt von
- Falko
- Betrifft
- Nächste Vorstandssitzung
- Text
- Hiermit beschließen wir die nächste reguläre Vorstandssitzung am 11.06.2023, 20:15 Uhr im Mumble NRW Raum Thüringen.
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "015/2023" beschlussart = "Sitzung" antragssteller = "Falko" datum = "07.05.2023" redmine = "" thema = "Nächste Vorstandssitzung" antragstext = "Hiermit beschließen wir die nächste reguläre Vorstandssitzung am 11.06.2023, 20:15 Uhr im Mumble NRW Raum Thüringen." beschlussergebnis= "J" vst1 = "Peter" vst1s = "J" vst1k = "" vst2 = "Christian H." vst2s = "J" vst2k = "" vst3 = "Christian F." vst3s = "" vst3k = "" vst4 = "Erik" vst4s = "J" vst4k = "" vst5 = "Falko" vst5s = "J" vst5k = "" kommentar = ""]
Ende der Sitzung: 21:12 Uhr