Schatzmeister/wirtschaftlicherZweckbetrieb

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wirtschaftlicher Zweckbetrieb Stand BPT 2011.2

Auf dem Bundesparteitag 2011.2 wurde folgender Passus in die Satzung geschrieben:

G. WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB

§ 24 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Es ist den Gliederungen der Piratenpartei nicht gestattet, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu eröffnen oder zu unterhalten. Die Abwicklung von unternehmerischen Tätigkeiten ist von einem Beauftragten zu besorgen, der vom Bundesvorstand bestellt wird.

Beim 3. Schatzmeistertreffen haben wir uns ausgiebig über die Möglichkeit ausgetauscht, unsere wirtschaftlichen Aktivitäten in einem Zweckbetrieb auszulagern. Rene hat im Vorfeld untersucht, welche Möglichkeiten wir dafür haben: http://vorstand.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2010/11/Zweckgesellschaft.ppt

Ergebnis des Treffens:

  1. Rechtsform als GmbH mit einem 17-köpfigen Beirat
  2. Ausschreibung für einen Geschäftsführer. Dieser Geschäftsführer muss ein Gehalt beziehen, weil er persönlich haftet.
  3. Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt: Wir brauchen die notwendigen Mittel für die Einlage und Eintragungsgebühren (12.500,-- Euro + ca. 2.000,-- Euro) im Moment dringend für den anstehenden Wahlkampf der Landtagswahlen