SN Diskussion:Treffen/Landesplenum/2012.3

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Andreas Schaake: das Thema Vergesellschaftung voranbringen

Entschuldung der Gemeinden als Vorraussetzung für eine Gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Entschuldung soll durch die Bildung von Wohnungsgenossenschaften erfolgen, an die der kommunale Wohnungsbestand verkauft wird. Eigentümer der Genossenschaften als Selbstverwaltungsorgane des Wohnungsbestandes sind die Mieter der Wohnungen und regeln Ihre Angelegenheiten in Zukunft selbst. Die Stadt kann sich dann auf andere aufgaben konzentrieren.


Frank U alias Frank & Frei: Radikale Steuervereinfachung

  • gehört eher in einen Finanzpolitik als zur Wirtschaftspolitik & es ist ein Landesplenum, quasi Landespolitik, keine Bundespolitik!-- Andre Stüwe 23:06, 16. Apr. 2012 (CEST)
  • Es könnte auf Landesebene mit dem Ziel diskutiert werden, dass der LV sich auf Bundesebene dafür einsetzt.
    • Durchaus akzeptabel, allerdings müsste sowas mit den Bundes AGs koordiniert werden. Um schnell Links zu bekommen, schau bei der sächsischen AG Wirtschaftspolitik mal rein. Da sind die 3 verlinkt.-- Andre Stüwe 01:54, 19. Apr. 2012 (CEST) , Auf jeden Fall: verloren geht nix :D

Lohn- und Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Körperschaft- und Gewerbesteuer abschaffen! Mehrwertsteuerer (MwSt.) im gleichen Maße erhöhen!

Konzept

Lohn- und Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Körperschaft- und Gewerbesteuer (folgend Ertragsteuern genannt) werden vollständig abgeschafft. Die beiden MwSt.-Sätze werden um das gleiche Volumen erhöht, also aufkommensneutral.

Optional: Jeder erhält ein BGE. Die Höhe soll an anderer Stelle diskutiert werden.

Die Preise werden - je nach Höhe eines etwaigen BGE - nicht steigen.

Es gilt für alle Lohneinkünfte: Brutto=Netto, wobei sich zum Umstellungsstichtag die Löhne am Netto orientieren. Die weitere Lohnentwicklung ist Sache der Tarifpartner.

Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft werden aus der MwSt. finanziert.

Jeder erhält eine Grundrente, also ein erhöhtes BGE für Rentner, finanziert aus der MwSt. Bestehende Renten- und Pensionsansprüche werden aus der MwSt. finanziert.

Exporte werden der MwSt. unterworfen, damit sie nicht gänzlich steuerfrei sind.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird weniger stark erhöht als die allgemeine MwSt.

Die Kommunen erhalten als Ersatz für die Gewerbesteuer einen Anteil an der MwSt. der Unternehmen, die bei ihnen ansässig sind.

Gutverdiener und Vermögende konsumieren relativ zum Einkommen weniger. Sie würden entlastet werden. Um das zu vermeiden sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Die Erbschaftsteuer wird erhöht.

Die Zinsabgeltungsteuer bleibt oder wird erhöht.

Es wird ein dritter, höherer MwSt.-Satz für Luxusgüter eingeführt

Optional: Erhöhung der Grundsteuer (ggf. extra für Luxusimmobilien)

Optional: Börsentransaktionsteuer

Das ist sehr piratig: Der Staat interessiert sich fortan nicht mehr für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Bürger (solange sie leben).

Begründung:

Einfachheit

Mit deutscher Gründlichkeit wuchs in unserem Steuerrecht sechzig Jahre lang ein absurdes Gestrüpp von Schlupflöchern, Maschen, Regeln und Ausnahmen. Jeder Versuch der Vereinfachung drehte ins Gegenteil. Das deutsche Steuerrecht ist eines der kompliziertesten der Welt. Dieses System ist nicht reformierbar.

Die drei komplexen Steuern sind die Körperschaft-, Gewerbe- und Lohn- bzw. Einkommensteuer. Im Gegensatz zu anderen Steuerarten haben sie einen entscheidenden Nachteil: Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, also der Höhe des zu versteuernden Einkommens, ist hochkompliziert, unklar und streitig – und zwar trotz bzw. wegen mehr als 30.000 Gesetzen und Verordnungen. Die entfallen alle.

Anders verhält es sich mit der MwSt.: Auf 100 Euro Umsatz werden 19 Euro MwSt. erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist klar: 100 Euro. Auch hier sind Vereinfachungen notwendig (Vorsteuerabzug abschaffen, Netto-Prinzip bei Vorlieferantenrechnungen), die später diskutiert werden sollten. Bei der MwSt. gibt es weder Werbungskosten, noch Abschreibungsfristen, keinen Streit um Spesenrechnungen, um die angemessene Höhe von Rückstellungen oder Kilometerpauschalen - und keine „1000 ganz legalen Steuertricks“.

Absurderweise ist die Bemessungsgrundlage für alle vier Steuern unterschiedlich. Jeder kleine Unternehmer ist gezwungen, sich mit mindestens drei dieser vier Steuerarten zu befassen und häufig teure Berater zu bezahlen. Am Ende bleibt trotzdem das flaue Gefühl zuviel gezahlt zu haben, weil irgendeine Abzugs- und Gestaltungsmöglichkeit vergessen wurde. Millionen Arbeitsstunden von teueren, hoch qualifizierten Fachleuten werden in Deutschland verschwendet, um diese komplizierten Steuern zu erheben. Unzählige Gerichte beschäftigen sich mit Fragen zu Ertragsteuern, etwa ob ein Arbeitszimmer zu groß oder ob eine betriebliche Aufwendung angemessen ist.

Fehlallokation

Sogenannte Fehlallokationen, also rein steuervermeidungsmotivierte Investitionen oder Firmenkonstellationen, entfallen. So stehen z.B. Millionen Quadratmeter Gewerbe- und Ostimmobilien sinnlos leer, weil sie nur gebaut wurden um Steuern zu sparen. Auch wird z.B. die „GmbH & Co. KG“ der Vergangenheit angehören, nicht weil sie verboten wird, sondern weil sie keinen Sinn mehr ergibt. Es gibt zahllose Beispiele, wo ökonomischer Unsinn passiert, nur um Steuern zu sparen. Es geht jährlich um sehr große Mrd.-Beträge.

Preise bleiben konstant, je nach Höhe eines BGE:

Dem Wesen nach ist die MwSt. eine Steuer auf die Summe von Gewinnen, Zinsen und Löhnen. Es stimmt nicht, dass sie ein „durchlaufender Posten“ ist. In einem Euro für eine Tafel Schokolade ist die MwSt. genauso enthalten, wie die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Verbraucher zahlt diese Steuern genauso, wie alle anderen Kosten des Unternehmens. Bei Abschaffung der Ertragsteuern und Erhöhung der MwSt. um das gleiche Volumen werden die Unternehmen insgesamt genauso stark besteuert wie bisher. Im scharfen Wettbewerb unterbieten sich die meisten Unternehmen ohnehin, so weit es gerade noch so geht. (Daher die geringe Umsatzrendite von durchschnittlich 3%) Sie werden also den Kostenvorteil durch gesparte Ertragsteuern genauso an die Kunden weitergeben, wie sie die erhöhte MwSt. „abwälzen“. Da die MwSt.-Erhöhung (insgesamt im Durchschnitt, es wird in einzelnen Branchen anders laufen) jedoch dem Volumen des Ertragsteuerausfalls entsprechen soll, erhöhen sich die Preise insgesamt nicht.

Neue Jobs

Die viel beschworenen Arbeitsplätze für Geringqualifizierte können so entstehen. Durch Brutto=Netto wird Arbeit viel günstiger. Dadurch entstehen Arbeitsverhältnisse, die heute nicht oder nur schwarz existieren. Insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen werden bezahlbar.

Weniger Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist in weiten Bereichen plötzlich legal. Der ehemalige Schwarzarbeiter beteiligt sich über die MwSt. an der Finanzierung des Gemeinwesens. Schwarzarbeit wird auf über 300 Mrd. Euro jährlich geschätzt. Da diese künftig beim Konsum zu einem erheblichen Anteil in MwSt. verwandelt wird, ergeben sich Steuermehreinnahmen von jährlich über 100 Mrd. Euro.

Frust, Ärger, Datenschutz

Unser Steuergesetz lastet wie Mehltau auf den Bürgen und Unternehmen. Es führt zu Frust und Staatsverdrossenheit, zu Ineffizienz und Fehlallokationen. Die Finanzbeamten kosten nicht nur sehr viel Geld, sie halten die wirklich arbeitende Gesellschaft auch noch vom Arbeiten ab. Viel Zeit und Geld für den Steuerberater investierten die meisten Unternehmer in diesen Unsinn – Jahr für Jahr. Sie könnten in dieser Zeit wahrlich besseres schaffen. Der hier vorgeschlagene, radikale Schnitt wird ungeahnte Kräfte freisetzen, ja ein neues Wirtschaftswunder hervorrufen. Der Staat interessiert sich nicht mehr für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Bürger. Der Fiskus braucht keinen Blick auf die Bankkonten. Viel Verdruss auf den Staat vergeht, wenn Millionen Steuererklärungen jährlich entfallen, wenn es keinen Streit mit dem Fiskus über die Höhe gibt.

Massiver Bürokratieabbau

Sehr viele Finanzbeamte und Steuerberater werden nicht mehr gebraucht. Das sind überwiegend intelligente Menschen, die für unsere Gesellschaft und ihr Einkommen sinnvolleres leisten könnten. Gute Leute sind knapp. Übergangslösungen müssten gefunden werden.

Steuerschlupflöcher entfallen

Quasi alle Steuerschlupflöcher entfallen. Dies sorgt für ein hohes Maß an Gerechtigkeit denn hier von profitierten naturgemäß jene, die viel verdienen. Sogar die ärgerliche Praxis deutscher Unternehmen, bei ausländischen Engagements Gewinnverschiebungen zulasten des deutschen Fiskus vorzunehmen ist mit einem Schlag beendet: Wenn deutsche Unternehmen von vorne herein keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen, können sie auch ihre ausländischen Abenteuer nicht von der deutschen Steuer absetzen.

Importe

Gleichzeitig beteiligen sich alle Importe, z.B. Billigprodukte aus China, stärker an der Finanzierung des deutschen Gemeinwesens. Denn sie unterliegen über die Einfuhrumsatzsteuer einem erhöhten MwSt.-Satz. Dies betrifft übrigens nur die Importe für Endprodukte, da für Vorprodukte ja Vorsteuerabzug besteht.

Zahlreiche Unternehmensansiedelungen

Solange andere Länder nicht nachziehen, wird sich eine enorme Zahl von Unternehmen in Deutschland niederlassen, die zumindest MwSt. zahlen und Arbeitsplätze schaffen. Die Zahl neuer Arbeitsplätze und jährlicher Steuermehreinnahmen ist unschätzbar groß.

Stabilität der Steuereinnahmen

Schließlich ist Volumen, Schwankung und Erhebungsaufwand zu betrachten: Während 2011 die MwSt. 190 Mrd. Euro (bei 19% und konstanter jährlicher Steigerung) brachte, verdoppelt oder halbiert sich die Körperschaftsteuer je nach Wirtschaftslage. (2009: 7,2 Mrd., 2011: 15,6 Mrd.) Kommunen leiden unter stark schwankender und damit schlecht planbarer Gewerbesteuer. Auch der Erhebungsaufwand im Vergleich zum Steueraufkommen spricht für die MwSt. Ebenso die geringeren Schwankungen.

Mehr Demokratie und Transparenz

Die parlamentarische Demokratie wird gestärkt. Das Parlament verfügt über das doppelte Budget und gewinnt dadurch an Gewicht, denn was derzeit am Parlament vorbei in die Sozialversicherungen fließt ist dann als MwSt. ein Haushaltsposten und deutlicher sichtbar.

Volkssport Steuerhinterziehung entfällt

Millionen, sonst ehrlicher Bürger, werden zum Steuerbetrug verleitet und damit kriminell - sei es durch Umwidmung privater Bewirtungsbelege, falscher Kilometerangaben oder 1000 weiterer illegaler Steuertricks. 10 bis 15 Mio. Kriminelle sind an Schwarzarbeit beteiligt. Das gesamte Verhältnis zum Staat entspannt sich, wenn Kriminelle plötzlich legal sind.

Ich stelle mir einen Piratenflyer vor, der hunderte Begriffe aus dem Steuerrecht, von A wie Ansparabschreibungen bis Z wie Zusammenveranlagung auflistet und darüber einen fetten Stempel setzt mit dem Wort: Abschaffen.

Mögliche Einwände/Probleme Lösungen

Sozial ungerecht. Gutverdiener und Vermögende werden zu wenig herangezogen, da sie relativ gesehen weniger konsumieren.  Streng genommen entsteht der Nutzen von Geld erst beim Konsum - der schärfer besteuert wird. Dennoch soll auch das reine Akkumulieren von Vermögen besteuert werden. Daher sind die Erbschaftsteuer, Luxus-MwSt., Zinsabgeltungsteuer, Transaktionsteuer und Grundsteuer angeführt. Außerdem zahlen Gutverdiener auch heute schon viel weniger, als es die Steuerprogression vermuten ließe. Sie können Steuerschlupflöcher nutzen und Steuerwiderstand üben.

Der heutige MwSt.-Betrug könnte sich vervielfachen.  Auch daher die Reform der MwSt. (Netto-Prinzip, kein Vorsteuerabzug) MwSt.-Betrug funktioniert über Vorsteuerabzug-Karussells. Denen wird dadurch die Grundlage entzogen.

Der Verbraucher zahlt die höhere MwSt. Die Unternehmen werden versuchen sie auf den Verbraucher umzuwälzen.  Das wird der scharfe Wettbewerb verhindern.

Keine Lenkungsmöglichkeit des Verhaltens durch die Gestaltung von Steuern.  Sofern Steuerpolitik das Verhalten überhaupt lenken soll, setzten wir doch da an, wo es unmittelbar und einfach wirkt: Beim Konsum. Umweltschädliche Produkte könnten dem dritten MwSt.-Satz unterworfen werden. Außerdem haben ja gerade diese Lenkungsmöglichkeiten (vulgo Schlupflöcher) zu dem Chaos geführt, was hier beseitigt werden soll.

Höhere Erbschaftsteuer führt zu Steuerflucht: Sterbende und Erbende ziehen rechtzeitig ins Ausland.  Es soll geprüft werden, inwieweit es rechtlich möglich ist, die Erbschaftsteuer auch zu erheben, wenn jemand zum Sterben ins Ausland abwandert - wobei Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

Höhere Erbschaftsteuer gefährdet Familienunternehmen.  Es könnte möglich werden, die Erbschaftsteuer in Form von stimmrechtlosen Firmenanteilen zu bezahlen, die sukzessive zurückgekauft werden können.

MwSt. ist auch kompliziert.  Mag sein, aber sie wird ohnehin erhoben und kein bisschen komplizierter, weil sich die Prozentsätze ändern. Außerdem ist sie wesentlich einfacher, als die Ertragsteuern, denn die Bemessungsgrundlage ist klar.

Neue Komplexität durch dritten MwSt.-Satz: Schon heute gibt es teilweise absurd anmutende Abgrenzungen zwischen den beiden bestehenden MwSt.-Sätzen. (z.B. Zuchtpferde 7%, Wildpferde 19%) Dies wird bei der Luxus-MwSt. verschärft.  Das ist richtig und falsch zugleich: Die Komplexität von MwSt.-Abgrenzungen wird überschätzt, weil sie anschaulich und medienwirksam ist. Diese Komplexität ist aber von grundsätzlich anderer, harmloserer Art, als die der Ertragsteuern und zwar aus vier Gründen: 1) Sie muss nur einmalig verhandelt werden und nicht Jahr für Jahr. 2) Sie muss nur für eine überschaubare Anzahl von Produktgruppen verhandelt werden und nicht für viele Millionen Steuerpflichtige. 3) Die gewaltige Einsparung an Komplexität durch den Wegfall der Ertragsteuern ist ungleich größer, als die geringe Zunahme an Komplexität durch den dritten MwSt.-Satz. 4) Privatpersonen werden nicht damit behelligt: Sie zahlen einfach den Brutto-Kaufpreis und müssen keine Steuererklärung darüber abgeben.

Unternehmen zahlen plötzlich keine Steuer.  Unternehmen zahlen auch heute keine Steuer, auch wenn es so aussieht: Sie wälzen alle Steuern (und alle Kosten) über den Preis auf ihre Kunden ab. Wo sollten sie es denn auch sonst hernehmen?

Weitere Einwände bitte ab hier ….


Also, grundsätzlich richtig scheint mir der Ansatz, nicht Einkommen (in der Regel durch Leistung) zu besteuern, sondern Verbrauch (die Ausnahme bei der Erbschaftssteuer widerspricht diesem Prinzip nicht wirklich, siehe unten: Kapital/Vermögenssteuer).

Das ist nicht nur eine Frage der Vereinfachung des Steuersystems. sondern der Stimulation des Marktes (Prinzip der Effektivität der Märkte wird gestärkt). Konsequent ist dann allerding auch die Verbrauchssteuer (sogenannte Mehrwertsteuer) auf Arbeitskraft (nebenbei. hier macht das Wort "Mehrwert"steuer dann tatsächlich Sinn - nach dem marx'schen Modell der Ökonomie der "Arbeits-"Zeit). (Die Alternative - im jetzigen Steuersystem - wäre, dass die Mehrwertsteuer für die Bedürfnisse einer Arbeitskraft - und da sind wir auch bei den Sozialversicherungen(!) wie die Mehrwertsteuer auf Rohstoffe einer Firma zu behandeln ist!)

Aber neben diesem Hinweis noch ein Zweiter: Neben der Stimulation über den direkten Verbrauch an Ressourcen macht auch die Stimulation des Verbrauchs an Kapital - oder besser - wirtschaftlichen Einsatzes von Kapital Sinn: Kapital- und Vermögenssteuer! Ggf. kann dies auch die Monopolisierung hemmen - im Gegensatz zur jetzigen unwirtschaftlichen Subventionspolitik, die ständig Steuern aus Einkommen in privates Kapital leitet - und damit dem Gemeinwesen - und in der Regel auch der Gemeinnützigkeit entzieht!

Dann dürften auch die Einnahmen stimmen (ich frage mich nämlich, wie hoch die Verbrauchssteuern werden, wenn (fast) alle anderen Einnahmen wegfallen.... Mir fehlt in diesem Vorschalg die Bilanz - durchrechnen muss man es spätestens, wenn es ein konkreter Antrag werden soll. Allerdings ist das Ganze so radikal. dass es nur in kleinen Schritten - und global - machbar ist, es sei denn, das Weltfinanzsystem steht ohnehin vor dem "reboot" - also warten wir noch vier Wochen ;-)),

Nun noch ein Satz zum BGE: Dass wir Demokratie stärken wollen, ist klar (Freiheit ist: "Mit Sachkenntnis entscheiden dürfen..."). Und Entscheiden tut mensch nicht nur an der Wahlurne: Mensch darf ab und an seine Stimme abgeben - aber Geld wählt täglich, am Markt! Auch das BGE ist demokratisches -elementares- Recht im Sinne der Teilhabe an Entscheidungsprozessen! So sehe ich das jedenfalls. --1HiGHzERr 09:24, 28. Mai 2012 (CEST)--