SN Diskussion:Gruppen/AG Breitband

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mal etwas zusammengesucht

27.10.2011 Mehr als 50 Millionen Euro für ländlichen Raum Sachsen

Sachsens Kabinett hat am 25. Oktober 2011 der Anmeldung des Mittelbedarfs des Freistaates Sachsen für die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zugestimmt.

Für das Programm, das zu 60 Prozent aus Bundes- und zu 40 Prozent aus Landesmitteln finanziert wird, stellt der Bund im kommenden Jahr 600 Millionen Euro bereit. Sachsen stehen davon rund 5,6 Prozent zu.

"Mit den sich daraus und unserem Landesanteil ergebenden 53,7 Millionen Euro können wir im ländlichen Raum Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Investitionen in die Abwasserbehandlung, die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Verfahren der ländlichen Neuordnung, des Wegebaus oder der Breitbandversorgung finanzieren", so Staatsminister Frank Kupfer.

Für den Fall, dass andere Bundesländer die ihnen zustehenden GAK-Mittel nicht in vollem Umfang abnehmen, könnte es zum Ende des Jahres zu einer Umverteilung dieser Mittel kommen. Sachsen hat für diesen Fall einen Mehrbedarf von 13,3 Millionen Euro angemeldet. Bereits im letzten Jahr hatte Sachsen GAK-Mittel anderer Bundesländer übernommen.

Quelle: PM des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom 25. Oktober 2011


https://www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm#article1891 Breitband - Erweiterte Fördermöglichkeiten für Leerrohre

Seit dem 20.06.2011 kann im ländlichen Raum auch Hochgeschwindigkeitsinternet gefördert werden. Der Freistaat Sachsen erweitert sein bestehendes Angebot zur Leerrohrförderung um die Möglichkeiten, die die "Bundesrahmenregelung Leerrohre" auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission N 53/2010 bietet.

Die Breitbandförderung erfolgt somit aufgrund der beihilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission vom 23.12.09/08.03.10 für den geänderten Fördergrundsatz der GAK (Beihilfeverfahren N 368/2009) und vom 09.02.2010 für den Einsatz von sächsischen EPLR-Mitteln (Beihilfeverfahren N 383/2009) im Bereich Breitband auf der Grundlage der geltenden »Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau«.

   Staatliche Beihilfe N 53/2010
   [Download,*.pdf, 0,09 MB]
   Schreiben der EU-Kommission vom 12.07.2010
   Staatliche Beihilfe N 368/2009
   [Download,*.pdf, 1,18 MB]
   Schreiben der EU-Kommission vom 08.03.2010
   Staatliche Beihilfe N 115/2008
   [Download,*.pdf, 0,21 MB]
   in Verbindung mit N 368/2009
   Staatliche Beihilfe N 383/2009
   [Download,*.pdf, 1,10 MB]
   Schreiben der EU-Kommission vom 09.02.2010
   Staatliche Beihilfe N 150/2008
   [Download,*.pdf, 0,20 MB]
   in Verbindung mit N 383/2009
   Eckpunkte für die Verwendung öffentlicher Mittel zur bedarfsgerechten Breitbandversorgung im Ländlichen Raum Sachsens
   [Download,*.pdf, 0,05 MB]
   Eckpunkte zur Beihilferechtlichen Genehmigung N 383/2009

zurück zum Seitenanfang Informationen zur Breitbandberatungsstelle Die Sächsische Breitbandberatungsstelle bietet Kommunen, örtlichen klein- und mittelständigen Unternehmen, gewerblichen Breitbandberatern und Bürgervereinen vielfältige Beratungsleistungen zu Breitbandtechnologien und rund um das Förderverfahren an. Auf der Internetplattform der Breitbandberatungsstelle sind alle notwendigen Informationen zur Förderung zu finden und Anbieterabfragen und Ausschreibungen von Kommunen veröffentlicht.

Kontakt: Sächsische Breitbandberatungsstelle KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Geschäftsstelle Limbach-Oberfrohna Telefon: 03722 7341-245 Fax: 03722 7341-132 E-Mail: info@breitbandberatungsstelle-sachsen.de Internet: http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de

Folgende Beratungsleistungen können bei der Breitbandberatungsstelle kostenfrei nachgefragt werden: - Technologische Aufklärung zu Breitbandangeboten und zum Ausbau von Breitbandinfrastruktur - Informationen zum Förderverfahren im Rahmen der RL ILE - Beratung zu Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen - Hilfe bei der Suche nach geeigneten Planungsbüros - Unterstützung bei methodischen Fragen zur technologieneutralen Ausschreibung einer Breitbandversorgung - Beratung zu Vergabeprüfungen und –entscheidungen bei Breitbandversorgungsverträgen zurück zum Seitenanfang Breitbandförderung

   Verfahrenvorschriften zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung nach der RL ILE/2011
   [Download,*.pdf, 0,09 MB]
   Stand: 01.01.2012
   Musterleistungsbild Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse
   [Download,*.pdf, 0,05 MB]
   Stand: 01.01.2012


http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de/breitband/idx.asp Breitbandberatungsstelle Sachsen -kostenloses Beratungsangebot-


Der Freistaat Sachsen verfolgt das Ziel, insbesondere im ländlichen Raum die Versorgung mit Breitband-Internet zu verbessern. KISA betreibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft dazu eine Beratungsstelle für die Akteure der ländlichen Entwicklung in der Gebietskulisse Ländlicher Raum gemäß Ziffer 2.2 der Richtlinie ILE/2007. Hier werden Kommunen, örtliche Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Bürgerinitiativen bei der Nutzung der Förderinstrumente und in technischen Fragen unterstützt.


Schnelles Internet im Landkreis Mittelsachsen

Für 55 000 Bewohner von Dörfern im Landkreis Mittelsachsen ist die Zeit des lahmen Internets bald vorbei. Mit dem 1. Spatenstich in Großschirma begann heute die Breitband-Erschließung ihrer Orte. Der Freistaat Sachsen unterstützt den Ausbau mit rund 9,6 Millionen Euro aus der Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2011). "Eine leistungsfähige und zeitgemäße Breitbandversorgung im ländlichen Raum sorgt nicht nur für Lebensqualität", so Staatsminister Frank Kupfer. "Mindestens ebenso wichtig ist sie als Standortfaktor für die Wirtschaft. Mit einer zeitgemäßen Versorgung helfen wir dabei, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen".

Die vollständige Pressmitteilung finden Sie hier


Richtlinie GRW-Infra

http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de/breitband/content/2/20120917103932.asp

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Infra) - Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Rechtsgrundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen für Orte mit mehr als 5.000 Einwohnern ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr GRW-Infra Fördergegenstand 2.4.


Relevante Dokumente zur RL GRW-Infra: GRW-Infra_02_11_0686a GRW-Infra_Änderung_02_12_0291a311213 RIGA_GRW_Untern_02_11_0695a Bundesrahmenregelung_Leerrohre_nF_2011


Erweiterte Fördermöglichkeiten für Leerrohre

http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de/breitband/content/2/20090827155243.asp Seit dem 20.06.2011 kann im ländlichen Raum auch Hochgeschwindigkeitsinternet gefördert werden. Der Freistaat Sachsen erweitert sein bestehendes Angebot zur Leerrohrförderung um die Möglichkeiten, die die "Bundesrahmenregelung Leerrohre" auf Grundlage der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission N 53/2010 bietet. Hierfür wurden die Verfahrensbestimmungen der RL ILE/2011 aktualisiert.

http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de/breitbanddok/dok/N3TcNZFFqaF6mChBlpTGDwRNgF8gcptKacnysCG4sl8JUUSYHz/VfV_Breitband.pdf (2) Fördergegenstände A.1.4.2 Erstellung von Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen nach Musterleistungsbild (Anlage II.1) A.1.4.3.1 Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke von leitungsgebundenen oder funkbasierten Breitbandversorgungsnetzen, einschließlich Planungs- und Vergabeleistungen soweit diese nicht bereits unter A.1.4.2 gefördert wurden. A.1.4.3.2 Verlegung von Leerrohren mit Einzug von unbeschalteten Glasfaserkabeln, welche für Breitbandinfrastruktur (Next Generation Access – NGA) genutzt werden können, einschließlich Planungsleistungen soweit diese nicht bereits unter A.1.4.2 gefördert wurden. A.1.4.3.3 Investitionen in die Breitbandinfrastruktur von Unternehmen nach Teil I Nr. 5.5.2 der RL/ILE 2011 im Rahmen von De-minimis gemäß VO (EG) 1998/2006, einschließlich Planungsleistungen soweit diese nicht bereits unter A.1.4.2 gefördert wurden (3) Zuwendungsvoraussetzungen Zu A.1.4.3.1, A.1.4.3.2 und A.1.4.3.3 Als unterversorgt gelten Orte im räumlichen Geltungsbereich der RL/ILE (Teil II Nr. 2.5 RL ILE/2011) in denen kein Angebot mit einer nutzerspezifischen, verlässlichen Mindestübertragungsrate von 2 000 kbit/s downstream zu vertretbaren Preisen zur Verfügung steht.

Maßnahmen nach A.1.4.3.2 können darüber hinaus durchgeführt werden, wenn - nicht mehr als ein Angebot, das für alle Haushalte und Unternehmen im Ortsteil verfügbar ist, für die o. g. Grundversorgung zur Verfügung steht - das bestehende Netz einen Datendurchsatz von mindestens 25 Mbit/s im downstream nicht zulässt, - mindestens drei Unternehmen im Ort einen Bedarf von 25 Mbit/s und mehr im downund ggf. im upstream glaubhaft geltend machen.


Der Förderrahmen des Bundes und der Länder Breitbandförderung im ländlichen Raum im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) Förderung von Breitbandanschlüssen für Gewerbebetriebe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Breitbandförderung mit EFRE- und ELER-Mitteln Bundesrahmenregelung Leerrohre

sachsen ist Fordergebiet A

-> Informationen zu GAK/ELER Breitbandberatungsstelle KISA Geschäftsstelle Dresden-Blasewitz Tel.: 0351 656941-1100 www.kisa.it Sowie: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Herr Henning Kuschnig Tel.: 0351 564-6747 Henning.Kuschnig@smul.sachsen.de www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm Förderanträge an: Landratsämter als Bewilligungsbehörden für die Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung -> Informationen zu GRW Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Frau Angelika Szabo Tel.: 0351 564-8331 angelika.szabo@smwa.sachsen.de und Herr Dietrich Ancot dietrich.ancot@smwa.sachsen.de Förderanträge an: Landesdirektionen (Infrastrukturförderung), Sächsische Aufbaubank (für gewerbl. Investitionsförderung)


http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/inhaltsverzeichnis.html?get=40e852f41c5469f40659c0b7c3bfc427;views;document&doc=10631

Breitbandversorgung ländlicher Räume Förderart: Zuschuss Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung Fördergebiet: Sachsen Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Verband/Vereinigung Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

   Übersicht
   Richtlinie
   Checkliste

Breitbandversorgung ländlicher Räume Ziel und Gegenstand Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes und der EU im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013“ (EPLR) Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten. Gefördert werden – die Erstellung von Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, – die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke von leitungsgebundenen oder funkbasierten Breitbandversorgungsnetzen einschließlich Planungs- und Vergabeleistungen, – Verlegung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfasereinzug, welche für Breitbandinfrastruktur (Next Generation Access – NGA) genutzt werden können, einschließlich Planungsleistungen, – Investitionen in die Breitbandinfrastruktur von Trägern von Unternehmen nach 2.4.4 der RL/ILE 2007, einschließlich Planungsleistungen. Ziel ist die Herstellung der Verfügbarkeit zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie in unterversorgten Orten mit bis zu 5.000 Einwohnern. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse) einschließlich Landkreise sowie Träger von Unternehmen. Voraussetzungen Der Antragsteller muss eine fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung im zu versorgenden Gebiet nachweisen und den Bedarf an Breitbandanschlüssen nachvollziehbar prognostizieren. Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers muss der Zuwendungsempfänger eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Vor Durchführung der Maßnahme darf kein Angebot mit einer Mindestübertragungsrate von 2.000 kbit/s downstream zu vertretbaren Preisen zur Verfügung stehen. Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers muss der Zuwendungsempfänger eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Die Auswahl eines Anbieters hat auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erfolgen. Der Zuwendungszweck muss für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren gewährleistet sein. Durch die Maßnahme muss die Verfügbarkeit der Versorgung des gesamten Ortes/Ortsteils erreicht werden. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung aus GAK-Mitteln beträgt bis zu 90%, die Höhe der Förderung aus ELER-Mitteln bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Träger von Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsverfahren Ansprechpartner: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden Tel. (03 51) 5 64-0 E-Mail: info@smul.sachsen.de Internet: http://www.smul.sachsen.de Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen können im Internet abgerufen werden. Quelle Verfahrensbestimmungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum nach der Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (RL ILE/2007) vom 20. Juni 2011. Wichtige Hinweise Für Träger von Unternehmen wird die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt. 08.08.11 Breitbandinfrastrukturen für Gewerbebetriebe können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden. Zum Seitenanfang Seitenansicht drucken Gesamtes Dokument drucken Zum Merkzettel hinzufügen Neue Suche Ansprechpartner Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden Tel. (03 51) 5 64-0 E-Mail Internet

http://breitband.bayern.de/bb/inhalte/Anhaenge/bund/Informationen-zur-Anwendung-der-BUNDESRAHMENREGELUNG-LEERROHRE-Quelle-Breitband.pdf Förderung von Breitbandausbau in weißen, grauen und schwarzen Flecken (1) Verfahrensschritt 1. Bedarfsanalyse/Bedarfsermittlung Beschreibung

  • Umfrage unter den Endnutzern (Bürger und/oder Unternehmen) im potenziellen Fördergebiet zum Nachweis eines Bedarfs für NGA-fähige Netze mit einem:
  • Downstream von mindestens 25 Mbit/s bei einem ausschließlich privaten Endnutzerkreis und/oder
  • Downstream und Upstream von mindestens 25 Mbit/s bei gewerblichen Unternehmen (in einem räumlich abgegrenzten Gebiet mit mindestens drei bedürftigen Unternehmen).

Hinweise Die zu erbringenden Nachweise sind zu den Unterlagen der Kommune zu nehmen.

Breitbandverfügbarkeits-, Grabungs-, Infrastruktur- , Bedarfs- und Angebots-Karten

Mit dem Grabungsatlas Baukosten von Breitbandprojekten senken Grabungsatlas

Antennengemeinschaft Chemnitz/Ebersdorf w.V. 09131 Chemnitz CATV
Antennengemeinschaft Flöha e.V. 09557 Flöha CATV
Antennengemeinschaft Langewiesen (ATGL) 98704 Langewiesen CATV
Antennengemeinschaft "Schreiersgrün" e.V. 08233 Treuen CATV
Antenntengemeinschaft Ursprung 09385 Erlbach-Kirchberg CATV