SN:Wahlen/BTW 2013/Plakatierung/Plakatgenehmigungen BTW2013 Chemnitz
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Plakatierungsgenehmigungen für die Stadt Chemnitz
Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte vor dem Plakatieren *unbedingt lesen* und *beachten*!
Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter plakate@piraten-sachsen.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
Bitte druckt euch das angehängte Dokument, das wir von der Kommune erhalten haben, aus und nehmt es beim Plakatieren mit.
Kommune | Ansprechpartner (Fon, Fax, Mail) | Anzahl | gestattet ab | abhängen bis | Bedingungen | Kosten | Datei |
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Chemnitz | H. Meyer, Fon: 0371/488-3290, E-Mail: stev.meyer@stadt-chemnitz.de | 3000 | 2013-08-04 | 2013-09- | unterzeichnete Kopie der Wahlvereinbarung zurücksenden! (ToDo Mark); erlaubt: Lichtmasten, Bäume, Brückenpfeiler, trennende Grünstreifen. NICHT: am Markt und Neumarkt, an und in öffentlichen Gebäuden sowie deren Zugangsbereich. Unterkante Mastanhänger: 3 m. | ? | link |