SN:Wahlen/BTW 2013/Plakatierung/Plakatgenehmigungen BTW2013 Chemnitz
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Plakatierungsgenehmigungen für die Stadt Chemnitz
Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte vor dem Plakatieren *unbedingt lesen* und *beachten*!
Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter plakate@piraten-sachsen.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
Bitte druckt euch das angehängte Dokument, das wir von der Kommune erhalten haben, aus und nehmt es beim Plakatieren mit.
| Kommune | Ansprechpartner (Fon, Fax, Mail) | Anzahl | gestattet ab | abhängen bis | Bedingungen | Kosten | Datei |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Chemnitz | H. Meyer, Fon: 0371/488-3290, E-Mail: stev.meyer@stadt-chemnitz.de | 3000 | 2013-08-04 | 2013-09- | unterzeichnete Kopie der Wahlvereinbarung zurücksenden! (ToDo Mark); erlaubt: Lichtmasten, Bäume, Brückenpfeiler, trennende Grünstreifen. NICHT: am Markt und Neumarkt, an und in öffentlichen Gebäuden sowie deren Zugangsbereich. Unterkante Mastanhänger: 3 m. | ? | link |