SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragZ10
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Z10: Einberufung Satzungsänderungskommision
Antragsteller: Peter von Wolffersdorff
Der LPT möge beschließen:
- Der neu gewählte Landesvorstand beruft eine Satzungsänderungskommission ein.
- Die Satzungsänderungskommission setzt sich zusammen aus
a) 1 Mitglied des Landesvorstandes, das den Vorsitz der Kommission übernimmt
b) je 2 von den Kreisverbänden delegierten Mitgliedern - Sämtliche Satungsänderungsanträge bzw. Änderungsanträge zu Satzungsänderungsanträge, welche zum LPT am 02.10.2010 gestellt wurden, werden an die Satzungsänderungskommission verwiesen. Eine Abstimmung auf dem LPT 02.10.2010 findet nicht statt.
- Die Satzungsänderungskommission berät sämtliche Anträge und konzipiert auf dieser Basis eine neue Landessatzung bis zum 31.03.2011.
- Die Satzungänderungskommission stellt den neu ausgefertigten Satzungsentwurf den Gliederungen des Landesverbandes bis zum 30.06.2011 zur Diskussion.
- Die von der Satzungsänderungskommission ausgearbeitete neue Landessatzung wird auf dem nächsten Landesparteitag im Oktober 2011 vom Landesvorstand form- und fristgerecht eingereicht und zur Abstimmung gestellt.