SN:Saxnpresse/PM/2012-11-01-Protest gegen Residenzpflicht

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=Sächsische PIRATEN frieren mit Flüchtlingen aus Protest gegen Residenzpflicht=

Sächsische Piraten sind am Montag- und Dienstagabend aufgebrochen, um die 20 seit dem 24. Oktober protestierenden Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor zu unterstützen.

Die Bedingungen, unter denen die Asylsuchenden demonstrieren, sind hart. Trotz nächtlicher Minusgrade wurden ihnen Isomatten und Schlafsäcke entzogen. Sie dürfen ihre Taschen nicht als Sitzunterlage auf den Boden stellen. Alles, was dem "Witterungsschutz" dient, ist mittlerweile verboten. Obwohl sich 14 Protestierende im Hungerstreik befinden, sind die Möglichkeiten medizinischer Behandlung vor Ort massiv eingeschränkt. Rollstühle sind nicht mehr erlaubt. Die Polizei begründet diese Maßnahmen damit, dass die Veranstaltung nur als Mahnwache angemeldet wurde. Eine weitergehende Genehmigung wurde durch das zuständige Bezirksamt Berlin-Mitte nicht erteilt.

Der Landesvorsitzende der PIRATEN Sachsen, Florian André Unterburger, äußert sich kritisch zum Vorgehen der Berliner Polizei: "Behörden verfügen in solchen Fällen durchaus über einen gewissen Ermessensspielraum. So wie die Lage aussieht, sind sie aber offenbar nicht willens, diesen auch auszuschöpfen."

Der Protest der Asylsuchenden richtet sich gegen die unhaltbaren Bedingungen, die ihnen seit ihrem Aufenthalt in Deutschland auferlegt sind. Die bestehende Residenzpflicht hindert Asylsuchende und Geduldete daran, sich über bestimmte Gebietsgrenzen (meist die Grenzen der Kommune) hinweg zu bewegen. Dieses Prinzip der restriktiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit existiert innerhalb der europäischen Union nur in Deutschland.

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich seit geraumer Zeit für die Abschaffung der Residenzpflicht ein und hat dieses Thema auch in ihrem Programm verankert. "Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht stellt im deutschen Recht eine opferlose Straftat dar." erklärt Carolin Mahn-Gauseweg, Beisitzer im Landesvorstand Sachsen. "Es wird also ein Verhalten unter Strafe gestellt, obwohl es keine Verletzung eines Rechtsguts zur Folge hat." Mahn-Gauseweg fährt fort: "Die Erteilung von nötigen Sondergenehmigungen, um die festgelegten Gebietsgrenze zu überschreiten, grenzt in einigen Fällen an reine Willkür. Mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes - die Würde des Menschen ist unantastbar - hat dieses Vorgehen nichts mehr zu tun."