Geschäftsordnung Vorstand Piratenpartei Kreisverband Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (SOE) Beschlussfassung vom 25. Mai 2011, Pirna
§1 Allgemeines
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze,
der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und
Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen
und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht
nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes
Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen
berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest
des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der
Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und
der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband,
dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie deren untergeordneten
Gruppierungen.
2. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des
Kreisverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zu
niedrigeren Gliederungen.
3. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten,
insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die
Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
$3 Entscheidungsfindung
1. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden
Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der
Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder.
Piratenpartei KV SOE, Geschäftsordnung Vorstand 25. Mai 2011
2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragten
Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
3. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
- E-Mail an den Vorstand
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu
treffen.
§4 Vorstandssitzungen
1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine
geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche
Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb
von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
3. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit
begründet werden.
4. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und veröffentlicht.
§5 Umlaufbeschlüsse
1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail auf der
Vorstandsmailingliste treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und
a) ein Zuwarten mit der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der
Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder
b) schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses
sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur
Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als
48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die
innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der
Hälfte der Vorstandsmitglieder.
3. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.
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§6 Tätigkeitsbericht
1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen
dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des
Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit
Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten
(Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen
Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen
der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer
Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des
Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise
zu begrenzen.
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
1.Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben des Kreisverbandes werden die
Mitgliederdaten der Piraten in eigener Verantwortung gepflegt. Diese werden vom
Generalsekretär verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die
Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung
gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
2.Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten
nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass
entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte
Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
3.Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§8 Kommunikation
Mailingliste: Kreisverbandsmitglieder
Diskussionsliste der Piraten des KV SOE
Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
Terminankündigungen, Beschlussfassungen des Vorstandes und der
Mitgliederversammlung des Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden
hier veröffentlicht.
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Mailingliste: Vorstand
Kontakt zum gesamten Vorstand des KV
Arbeitsliste des Vorstandes
Blog:
Administration: Vorstand
Redaktion: offen für alle Kreisverbandsmitglieder
§9 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute
1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung
sind der Vorsitzende und der Generalsekretär einzelverfügungsberechtigt.
2. Ist der Schatzmeister verhindert und hat dieser den Vorsitzenden oder den Generalsekretär
als Vertreter bestimmt, so ist das dem gesamten Vorstand anzuzeigen.
3. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
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