SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2018.2/Kandidaten

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Kandidaturen für Versammlungsämter

Versammlungsleiter

  • leitet die Versammlung
  • achtet auf Einhaltung der TO/GO
  • führt (offene) Abstimmungen und Wahlen durch
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Wahlleiter

  • Durchführung von Wahlen auf der HV anhand der Wahlordnung
  • Koordniation der Wahlhelfer
  • Bekanntgabe von Ergebnisse
  • verantwortlich für die Erstellung des Wahlprotokolls (Ergebnisse von Wahlen, gewählte Anträge)
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Wahlhelfer

  • Assistenz des Wahlleiters bei Abstimmungen
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Protokollführung

Der Protokollant erstellt ein Protokoll der Kreishauptversammlung. Mindestanforderungen sind die Mitschrift der Wahlabstimmungen und Geschäftsordnunganträge.

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Rechnungsprüfer

Der Kreisparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Der Rechnungsprüfer schaut sich die Unterlagen des Kreisverbandes an und prüft dabei die Richtigkeit der Unterlagen, soweit ihm möglich ist. Ein rechnerische Richtigkeit und die Angemessenheit der Rechnungen zu prüfen. Für intensivere Prüfungen sind die Kassenprüfer zuständig. Parteiengesetz: Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.

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