SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2013.1/Antragsportal/SÄA04

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§4 Kreisvorstand

Die HV möge den ersten Satz von §4 Kreisvorstand (3) ändern in

Alt:

§4 Kreisvorstand (3) Vorstandswahlen werden mindestens alle zwei Jahre durchgeführt.

Neu:

§4 Kreisvorstand (3) Vorstandswahlen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt.