SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2013.1/Antragsportal/SÄA03

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

§5 Hauptversammlung

Die HV möge den 11. Absatz in §5 der Satzung ersetzen durch:

Alt:

§5 Hauptversammlung (11) Die Hauptversammlung nimmt den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über dessen Entlastung. Der Tätigkeitsbericht ist schriftlich zu Protokoll zu geben.

Neu:

§5 Hauptversammlung (11) Die Hauptversammlung nimmt einmal im Jahr den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über dessen Entlastung. Der Tätigkeitsbericht ist schriftlich zu Protokoll zu geben.