SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2013.1/Antragsportal/PA27
das Sächsische BID-Gesetz
- Antragsteller: Klüver
Die Piraten Dresden fordern die sächsische Landeshauptstadt auf, das Sächsische BID-Gesetz vom 12.08.2012 zielorientiert und zügig mit den Antragstellern nach § 3 SächsBID Satz 1 umzusetzen. Dabei trägt der Stadtrat eine besondere Verantwortung. Dieses Gesetz kann negative finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen und Freiberufler haben. Darum sind besonders Standortgemeinschaften mit geringem finanziellen Aufwand zu berücksichtigen. Solche Projekte sollten einen geringen Verwaltungsaufwand bedeuten. Darum darf sich der Verwaltungsaufwand nach Zahl der Abgabenpflichtigen oder nach der Gesamtsumme der Abgabeneinnahmen richten. Die Standortgemeinschaft nach § 2 des SächsBID sollte die Wahl haben, nach welchem der zwei Kriterien eine Verwaltungspauschale berechnet werden darf. Bei der Beurteilung vom Zweck einer Standortgemeinschaft dürfen wirtschaftliche Interessen von kommunalen Eigenbetrieben und Beteiligungen nicht in den Vordergrund rücken. Das Wohl von Betroffenen sollte bei diesen Entscheidungen an erster Stelle stehen.
Begründung:
Das BID-Gesetz kann missbraucht werden, aber auch kreatives Potenzial fördern. Die Dresdner Piraten sehen durch dieses Gesetz eine besondere Möglichkeit der Vernetzung. Diese Vernetzung ist eine Chance zur Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten.