SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2013.1/Antragsportal/PA22

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Friedhof der Vielfalt

die Hauptversammlung möge beschließen, folgendes (ohne die Begründung) an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm der Piratenpartei Dresden aufzunehmen:

So verschieden Menschen im Leben sind, so verschieden sind auch die Weisen von Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Piratenpartei Dresden fordert daher eine Anpassung der Friedhofssatzung und eine Schaffung geeigneter Flächen, in denen die Ausgestaltung der Grabstätten nicht ästhetisch normiert wird. Jeder soll auf diesen Flächen die Möglichkeit haben die ästethische Gestaltung eigenverantwortlich durchzuführen, sofern keine Sicherheits- oder umwelttechnischen Bedenken dem entgegenstehen.

Begründung:

Die neue Friedhofssatzung (Im Dezember vom Stadtrat beschlossen) enthält wie der Vorgänger einen ausgedehnten Corpus an Gestaltungsvorschriften. Ausgehend von umfassenden Regelungen wie §18 (1): Jede Grabstätte ist – unbeschadet der besonderen Anforderungen der §§ 20 und 28 für Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften – so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Finden sich zahlreiche Einzelvorschriften, hier ein paar Auszüge:

Maximal ein Grabmal pro Liegestätte, welches selbst maximal aus zwei Materialien bestehen darf. Selbst der Schliff von Grabmälern und andere Details sind beschränkt. Den Friedhofsteilen ist dabei eine oder mehrere Grabmalarten zugewiesen, die weitere Beschränkungen auferlegen.

Inschriften an Grabmälern dürfen nur in mit einem Farbton in leichter Tönung abgehoben werden.

Grabeinfassungen sind nicht zulässig.

Die Hügelung von Gräbern ist nur auf dafür vorgesehenen Gräbern in vorgesehener Höhe möglich.

Platten auf Gräbern sind nur als Unterlage für Pflanzschalen möglich.

Für Grabschmuck gibt es eine knappe Positivliste.

Dort wo von diesen Regelungen ausnahmsweise abgewichen werden darf, aber auch zur Überwachung der Einhaltung kommt ein Genehmigungsvorbehalt des Friedhofs hinzu.

Der Vorschlag ist nicht nur die kreative Grabgestaltung durch die Dresdner Bürger zu ermöglichen, sondern auch die mit der Grabgestaltung verbundenen Gewerbe und Handwerker vom Joch standardisierter Gestaltungsmuster zu befreien. Damit ist dieser Antrag auch ganz auf der Linie piratiger Kultur und Wirtschaftspolitik, auch wenn das Hauptanliegen ist, dem Gedenken die nötige Freiheit zu lassen.