SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2012.1/Satzung/SA06
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Satzungsänderungs-Antrag 06
Die Hauptversammlung möge beschließen §11 Finanzen um folgende Absätze zu erweitern.
(5) Die Gelder aus der Parteienfinanzierung verbleiben zur Hälfte beim Kreisverband. Die andere Hälfte wird gemäß des Verhältnisses von stimmberechtigten Mitgliedern eines Ortsverbands zu stimmberechtigten Mitgliedern im Kreisverband an die jeweilige Untergliederung verteilt. Als Berechnungsgrundlage gelten die Mitgliedsdaten vom 31.12. des Vorjahres. Bei der Neugründung einer Untergliederung gilt der Stand zum Gründungsparteitag.