SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2012.1/Satzung/SA02

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Satzungsänderungs-Antrag 02

Antragsteller: Daniel Riebe

Die Hauptversammlung möge beschließen, §2 Mitgliedschaft Absatz 2 zu streichen und Absätze 1 und 2 zu ersetzen. Weiterhin möge der §2a Erwerb der Mitgliedschaft eingefügt werden.

§2 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft und die Beendigung selbiger wird durch die Bundessatzung geregelt.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist an den Kreisverband Dresden zu entrichten. Die Feststellung der Stimmberechtigung erfolgt durch den Kreisverband.

§2a Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft wird durch die Bundessatzung geregelt.

(2) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn seinen Wohnsitz in der Stadt Dresden hat und nicht schon Pirat ist.

(3) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen.