SN:Kreisverband/Dresden/Pressemitteilungen/20130426

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Breites Bündnis protestiert gegen ausufernde Bestandsdatenauskunft

Am 27.04. um 14:00 Uhr ruft ein breites Bündnis aus Grünen (Johannes Lichdi), Piratenpartei (Kay Koedel), Chaos Computer Club (C3D2) und Anonymous in der Dresdner Innenstadt an der Frauenkirche zum Protest gegen die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes bei der Bestandsdatenauskunft auf, die wahrscheinlich schon im schon am 3. Mai im Bundesrat entschieden werden soll. Bei der Bestandsdatenauskunft geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Polizei, Geheimdienste, BKA und Zoll auf private Daten bei den Telekommunikationsanbietern wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindungen, Passwörter von Mailaccounts, PIN und PUK vom Handy und IP-Adresse zugreifen dürfen. Die Aktion ist Teil eines bundesweiten Protestbündnisses, dem sich Bündnisse in rund 20 Städten angeschlossen haben.

Kay Koedel: "Es ist unhaltbar, dass IP-Adressen von Bürgern ohne Richtervorbehalt und bereits bei Ordnungswidrigkeiten von Behörden Namen zugeordnet werden dürfen. Denn die IP-Adresse ist schließlich unser ständiger Begleiter im Netz und leichtfertige Abfragen gefährden die informationelle Selbstbestimmung nachhaltig. Die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen bei den Telekommunikationsanbietern für Abfragen zu Zugangsdaten und IP-Adressen öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Eine Informationsgesellschaft braucht einen starken Datenschutz und nicht neue elektronische Schnittstellen, damit der Staat noch mehr Daten über seine Bürger abfragen kann."

Auch der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnen vor dem geplanten Gesetz[2,3]. Es soll eine weitreichende Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung und sogar die Herausgabe von Passwörtern zu E-Mail-Konten an staatliche Behörden erlauben.

Quellen:

[1] http://bda.protestwiki.de/wiki/Orte

[2] https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/716/1/lang,de/

[3] https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/03/22/warum-das-gesetz-zur-bestandsdatenauskunft-verfassungswidrig-ist/