SN:Kreisverband/Dresden/Gruppen/AG Kommunalpolitik/Protokolle/2012-12-10
Inhaltsverzeichnis
AG Staddrat am 10. Dezember 2012
- anwesend: Marcel, Bernd, Tina, Florian Dunkel
- kurz anwesend: Pradi, Norbert
Orga innerhalb AG
- Definition einer Ag laut wiki
- Ziele der Ag definieren - so sie denn nicht schon auf der wiki Seite stehen
- Anzahl der Mitglieder ziemlich gering, keine Aussichten, dass es besser wird
- wie organisiert sich die Ag
- so lange wir nur wenige sind, klappt das ganz gut mit den Mail Einladungen
- Aufteilen auf verschiedene Gebiete
- in Arbeit durch Aufteilen der Ausschüsse
- Treffen von Sonntag lieber auf Montag legen
- so wie heute 19:00 würde jeden passen
Stadtratssitzung am 13./14. Dezember
TOP 11
Gründung der Dresdner Bäder GmbH
vielen Dank an Norbert
Zweck und Aufgabe der Dresdner Bäder GmbH sind die Planung, der Bau, die Betreibung und die Unterhaltung der Hallenbäder und Freibäder (Bäder) der Landeshauptstadt Dresden. Als Gegenleistung erwirbt die Landeshauptstadt Dresden einen Anteil in Höhe von500 EUR an der Dresdner Bäder GmbH.
Die Landeshauptstadt Dresden unterhält derzeit ein vielfältiges Angebot an öffentlichen Badeeinrichtungen für ihre Einwohner/-innen. Hierbei handelt es sich um sechs Hallen- und neun Freibäder, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
13 dieser Bäder befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden. Das Nordbad befindet sich im Eigentum der STESAD GmbH, einer Eigengesellschaft der Landeshauptstadt Dresden. Es wurde bis Dezember 1997 saniert.
Das Erlebnisbad ELBAMARE befindet sich im Eigentum der Johannes Tebroke Aufbau Ost – Objekt Nr. 4 Erlebnisbad Dresden-Gorbitz KG, einer privaten Eigentümergesellschaft, ist von der Landeshauptstadt Dresden (Eigenbetrieb Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden) langfristig angemietet und wird ebenfalls durch die Aquapark Management GmbH betrieben.
Für die Bäder wird ein Sanierungs- und Investitionsstau von etwa 50,0 Mio. Euro festgestellt, darunter 24,0 Mio. Euro für die Sanierung und Erweiterung des Schwimmsportkomplexes Freiberger Platz.
Mit Ausnahme der zwei Bäder Nordbad und ELBAMARE, für welche die Bewirtschaftung fremd vergeben ist, werden alle Bäder durch den Eigenbetrieb Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden bewirtschaftet.
Der Eigenbetrieb Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden weist seit Jahren trotz jährlicher Zuweisungen von durchschnittlich 24,0 Mio. Euro (5,0 Mio. Euro Selbstkostenbeteiligung der Vereine/Sportförderung, Selbstkostenbeteiligung des Schulverwaltungsamtes, Erträge aus öffentlichen und privatrechtlichen Verträgen, 9,0 Mio. Euro sonstige betriebliche Erträge sowie 10,0 Mio. Euro Betriebskostenzuschuss aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Dresden) unverändert jährlich und damit aufbauend Verluste von ca. 3,0 Mio. Euro aus. Der tatsächliche jährliche Fehlbedarf des Eigenbetriebes umfasst somit ca. 27,0 Mio. Euro.
Damit bietet der Eigenbetrieb Sportstättenund Bäderbetrieb Dresden kein wirtschaftlich stabiles Umfeld für den nachhaltigen Betrieb der städtischen Bäder. Der Anteil der Bäder am jährlichen Fehlbedarf des Eigenbetriebes Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden umfasst ca. 9,0 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung der anteiligen übrigen Umsatzbestandteile und sonstigen betrieblichen Erträge sowie des anteiligen Betriebskostenzuschusses von durchschnittlich ca. 4,0 Mio. Euro verbleibt im operativen Bäderbetrieb trotzdem zusätzlich ein zu deckender Jahresfehlbetrag von ca. 2,0 Mio. Euro.
Handlungsalternativen der derzeitigen Struktur beschränken sich demnach entweder auf die Erhöhung der Zuweisungen durch die Landeshauptstadt Dresden, die Kürzung der Leistungen des Eigenbetriebes Sportstättenund Bäderbetrieb Dresden oder der Effizienzsteigerung innerhalb des Eigenbetriebes Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden.
Die Dresdner Bäder GmbH wird als Tochtergesellschaft der Technische Werke Dresden GmbH gegründet.
Das für den Betrieb der Bäder erforderliche Personal des Eigenbetriebes Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden und gegebenenfalls das bisher von den privaten Dritten eingesetzte Personal soll auf die Dresdner Bäder GmbH übergeleitet werden. 82 der 205 und damit 40 Prozent der vollzeitäquivalenten Stellen des Eigenbetriebes Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden entfallen auf den Bäderbetrieb. Demgegenüber nehmen tatsächlich 145 und damit 70 Prozent der Beschäftigten des Eigenbetriebes Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden Aufgaben des Bäderbetriebes wahr.
Die Landeshauptstadt Dresden ist die alleinige Anteilseignerin der Technische Werke Dresden GmbH.
Die Dresdner Bäder GmbH bedarf als Dauerverlustbetrieb einer spezifischen Ausgestaltung der Unternehmensfinanzierung. Es ist vorgesehen, dass die Finanzierung vollständig durch die Technische Werke Dresden GmbH als Gesellschafterin übernommen wird.
Durch den Erwerb der GESO Beteiligungs- und Beratungs-Aktiengesellschaft im Jahr 2010 und weiterer Aktien der ENSO Energie Sachsen Ost AG in 2011 ist der Energieverbund (DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, ENSO Energie Sachsen Ost AG und Stadtwerkebeteiligungen) erheblich erweitert worden und somit leistungsstärker geworden.
Damit kann die Technische Werke Dresden GmbH die Finanzierung der Dresdner Verkehrsbetriebe AG gewährleisten sowie die Kreditzinsen und Kredittilgungen bedienen. Durch den oben genannten Erwerb hat die Technische Werke Dresden GmbH aber auch eine hohe Fremdverschuldung aufgenommen. Deshalb hat die Technische Werke Dresden GmbH vorrangig die Tilgung der aufgenommenen Kredite von ca. 900 Mio. Euro zu finanzieren. Die ersten drei Jahre des neuen Energieverbundes waren wirtschaftlich sehr erfolgreich.
Die ersten drei Jahre des neuen Energieverbundes waren wirtschaftlich sehr erfolgreich, so dass die Verschuldung zum Jahresende 2012 bereits auf ca. 660 Mio. Euro reduziert werden kann. Diese erhebliche Entschuldung wird sich zukünftig nicht linear fortsetzen, da die Beteiligungsergebnisse auf Grund der Liberalisierung, Regulierung und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung sinken werden. Die Technische Werke Dresden GmbH schätzt ein, dass der vergrößerte Konzern nunmehr über die erforderlichen Tilgungen hinaus die Finanzierung der Dresdner Bäder GmbH mit einem Defizit im derzeit ausgewiesenen Umfang gewährleisten kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass weitergehende Belastungen den Erhalt der finanziellen Stabilität des Konzerns Technische Werke Dresden GmbH nachhaltig beeinträchtigen.
Beginnend mit der Dresdner Bäder GmbH in 2013 wurde das Nordbad auf die Gesellschaft übertragen und die Bilanz insoweit erweitert. Dem übertragenen Vermögen (Grundstücke von 0,4 Mio. Euro sowie Gebäude und technische Anlagen von 7,6 Mio. Euro) stehen eine Erhöhung der Kapitalrücklage von 0,4 Mio. Euro und eine Erhöhung des Sonderpostens aus Fördermitteln von 7,6 Mio. Euro gegenüber. Die Dresdner Bäder GmbH ist ab 2013 zudem Mieter des Erlebnisbades ELBAMARE. Eine Übertragung des Erlebnisbades ELBAMARE in das Vermögen der Dresdner Bäder GmbH wurde vorerst in der Wirtschaftsplanung nicht berücksichtigt.
Das Personal ist auf Basis des Abwägungsgutachtens mit 83 Beschäftigten einschließlich Geschäftsführung vorgesehen, darunter 63 Vollzeitäquivalente aus direktem Bäderbetrieb (Betriebsteilübergang) und 19 Vollzeitäquivalente für Querschnittsaufgaben (kein Betriebsteilübergang). Alternativ hierzu können die Querschnittsaufgaben von der Dresdner Bäder GmbH auch als Sachleistungen eingekauft werden, beispielsweise vom künftigen Eigenbetrieb Sportstätten Dresden oder der Technische Werke Dresden GmbH.
Bereits beschlossene Tariferhöhungen für 2012 und 2013 wurden berücksichtigt. Ab 2014 wurde eine durchschnittliche Tarifsteigerung von jährlich 2,5 Prozent unterstellt. Grundlage bilden der Personalaufwand der Abteilung Bäder im Eigenbetrieb Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden beziehungsweise 50.000 Euro je Beschäftigten im kaufmännischen Bereich und 100.000 Euro für die Geschäftsführung. Der Betrieb der Schwimmhalle Bühlau führt zu zusätzlich 6 Beschäftigten ab 2015.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt jährliche Erträge aus der Technische Werke Dresden GmbH in Höhe der ausgewiesenen Verluste. Ein Verlustausgleich aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Dresden ist nicht vorgesehen. Davon unbenommen sind die Erstattungen gemäß Sportförderrichtlinie und für das Schulschwimmen.
Der Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus von etwa 50,0 Mio. Euro, darunter 24,0 Mio. Euro für die Sanierung und Erweiterung des Schwimmsportkomplexes Freiberger Platz, ist – je nach Planungs- und Baufortschritt – bis 2017 vorgesehen.
Danach werden ab 2013 auch für Investitionen keine Haushaltmittel mehr zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme der Mittel für die Schwimmhalle in Dresden-Bühlau in Höhe von verbleibenden 7,1 Mio. Euro. Neben den geplanten Städtebaufördermitteln des Freistaates Sachsen für das Freibad Cotta (2012/2013) und für den Schwimmsportkomplex Freiberger Platz (2016, Stand: Antrag gestellt, derzeit Verhandlungen und Zuarbeiten, Aussicht grundsätzlich positiv) in Höhe von 5,1 Mio. Euro und bereits geleisteten Haushaltmitteln 2011/2012 in Höhe von 2,1 Mio. Euro werden die Sanierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 42,7 Mio. Euro, davon Investitionen von 31,6 Mio. Euro und Instandhaltung von 11,1 Mio. Euro, durch die Technische Werke Dresden GmbH finanziert,
- davon 2013 10,6 Mio. Euro,
- 2014 10,7 Mio. Euro,
- 2015 6,2 Mio. Euro,
- 2016 7,1 Mio. Euro,
- 2017 8,1 Mio. Euro.
Der jährliche Verlustausgleich der Technische Werke Dresden GmbH an die Dresdner Bäder GmbH entwickelt sich hierbei wie folgt:
- 2013 8,0 Mio. Euro
- 2014 8,5 Mio. Euro
- 2015 9,5 Mio. Euro
- 2016 9,5 Mio. Euro
Frei- und Hallenbäder in der Landeshauptstadt Dresden im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden
- Schwimmhalle Georg-Arnhold-Bad
- Schwimmhalle Prohlis (mit Sauna)
- Schwimmsportkomplex Freiberger Platz
- Schwimmhalle Klotzsche
- Schwimmhalle Bühlau
- Freibad Dölzschen (FKK)
- Freibad Mockritz
- Freibad Prohlis
- Freibad Wostra
- Freibad Georg-Arnhold-Bad
- Freibad Marienbad Weißig
- Freibad Stauseebad Cossebaude
- Freibad Strandbad Wostra (FKK)
- Freibad Waldbad Weixdorf
- Freibad Cotta
- Freibad Langebrück
- Im Eigentum Dritter
- Schwimmhalle Nordbad
- Schwimmhalle ELBAMARE Erlebnisbad
Variantenvergleich Der Stadtrat ist gemäß § 95 Abs. 3 SächsGemO umfassend über die Chancen und Risiken einer beabsichtigten unternehmerischen Betätigung sowie deren Auswirkungen auf die private Wirtschaft zu unterrichten und muss die Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Organisationsformen gegeneinander abwägen.
Freibäder und Hallenbäder gehören nach der abschließenden Negativabgrenzung des § 97 Abs. 3 SächsGemO zu den wirtschaftlichen Unternehmen (Schmid, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 23 zu § 97). Sie haben danach einen öffentlichen Zweck zu erfüllen.
Die Auswirkungen auf die private Wirtschaft stellen insbesondere auf das örtliche Handwerk und die mittelständische Wirtschaft ab (Schmid, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 427 zu § 95). In Frage kommen insbesondere private Anbieter (Wettbewerber) von Frei- und Hallenbädern in Dresden. Das könnte die Schwimmhalle Nordbad (Eigentümer STESAD GmbH) und die Schwimmhalle ELBAMARE Erlebnisbad (Eigentümer Johannes Tebroke Aufbau Ost – Objekt Nr. 4 Erlebnisbad Dresden-Gorbitz KG). Das Nordbad befindet sich mittelbar im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden. Das Erlebnisbad ELBAMARE gehört einer dritten Eigentümergesellschaft, ist jedoch von der Landeshauptstadt Dresden langfristig angemietet. Zudem sollen beide Bäder in die Dresdner Bäder GmbH eingebunden werden. Sonstige Auswirkungen auf das örtliche Handwerk und die mittelständische Wirtschaft sind nicht zu erwarten, da die Freibäder und Hallenbäder bereits seit langem bestehen und sich ihr Tätigkeitsfeld nicht verändern wird. Im Rahmen der angestrebten umfangreichen Sanierungs- und Investitionstätigkeit besteht zudem für das örtliche Handwerk und die mittelständische Wirtschaft die potenzielle Chance der Auftragspartizipation.
Gemäß § 95 Abs. 1 SächsGemO können Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts geführt werden. Hierfür kommt lediglich der Eigenbetrieb in Betracht. Danach bietet der bisherige Betrieb der städtischen Bäder in Form eines Eigenbetriebes die größten Einflussmöglichkeiten, ist allerdings unter den bestehenden Bedingungen auch geprägt von wenig organisatorischer und finanzieller Flexibilität, insbesondere im Rahmen dringend notwendiger und nachhaltiger Sanierung und Investitionen. Diese seit mehr als 10 Jahren gewählte Form des Betriebs der städtischen Bäder hat sich dahin gehend als dauerhaft nicht durchgesetzt.
Gemäß § 95 Abs. 1 SächsGemO können Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts geführt werden. Hierfür kommen grundsätzlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG und ausschließlich als Kommanditist) sowie eine Aktiengesellschaft in Frage.
Letztlich ist eine Entscheidung allein zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der GmbH & Co. KG zu treffen. Beide Gesellschaftsformen sind geeignet, mit entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen die künftige Sicherstellung der Erfüllung städtischer Aufgaben zu gewährleisten. Die Regelung eines angemessenen Einflusses und der Haftungsbeschränkungen der Landeshauptstadt Dresden ist jeweils möglich, die Gestaltung und Organisation der Kommanditgesellschaft allerdings umfangreicher. Unterschiede gibt es zudem im Hinblick auf steuerrechtliche Gesichtspunkte. Da jedoch ein Tochtergesellschaft der Technische Werke Dresden GmbH angestrebt wird, kann dieser Tatbestand der Grunderwerbssteuerfreiheit einer Kommanditgesellschaft nicht genutzt werden. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung fällt mit der Übertragung von Grundstücken grundsätzlich Grunderwerbssteuer an. Der vorliegend geschätzte einmalige Aufwand liegt bei etwa 1,0 Mio. Euro auf Basis der Sachwerte Bäder zum 31.12.2010. Allerdings sollten nach bisher mündlicher Auskunft des Finanzamtes Dresden die Voraussetzungen des § 4 Nr. 9 GrEStG erfüllt und damit eine grunderwerbsteuerfreie Übertragung auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im vorliegenden Fall möglich sein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Kapitalgesellschaft empfiehlt sich demnach im Vergleich der Rechtsformen des privaten Rechts nicht nur hinsichtlich der Einflussmöglichkeiten und Haftungsbeschränkung der Landeshauptstadt Dresden, der Flexibilität in der Gestaltung und Finanzierung sowie der Erfüllung der weiteren kommunalrechtlichen Vorgaben der unternehmerischen Betätigung nach §§ 95 ff. SächsGemO, sondern erscheint insbesondere auf Grund der steuerlichen Vorteile und Chancen als geeignet.
Die Abwägung zwischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Eigenbetrieb führt zum Ergebnis, dass die öffentliche Aufgabe der Sicherstellung des Betriebs der städtischen Bäder für die Dresdner Bevölkerung in beiden Gestaltungsvarianten erfüllt werden kann. Die Rechtsform des privaten Rechts eröffnet aber mehr, kostengünstigere und effektivere Möglichkeiten im Hinblick auf Bedürfnisse der Nutzer, Investitionen und Finanzierung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet im Rahmen von Investitionen und der dazu erforderlichen Finanzierung mehr Flexibilität, da sie nicht dem kommunalen Haushaltrecht unterliegt. Auch im Hinblick auf Fragen des Arbeits- und Tarifrechtes sowie der Altersversorgung der Beschäftigten besteht für Unternehmen in Privatrechtsform ein größerer Handlungsspielraum.
Der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb aller städtischen Frei- und Hallenbäder sollte in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung konzentriert werden. Mit der Wahl der privaten Rechtsform sollen die Chancen der unternehmerischen Betätigung optimal genutzt werden unter gleichzeitiger Minimierung ihrer Risiken, insbesondere des hohen Investitions- und Sanierungsbedarfs sowie der Bestand gefährdenden, erheblichen fortgesetzten Minderung und negativen Entwicklung des Eigenkapitals.
Die haushaltkonsolidierenden Herausforderungen des Betriebs der städtischen Bäder sind weitgehend strukturell bedingt und unabhängig von der Organisationsform. Ein Rechtsformwechsel allein ist deshalb nicht zielführend. Insofern wurde die mögliche Eingliederung der städtischen Bäder in den städtischen Konzern Technischen Werke Dresden GmbH geprüft. Dabei sollen alle organisatorischen, finanziellen, steuerlichen und branchenspezifischen Chancen innerhalb eines soliden städtischen Konzernverbundes genutzt werden. Von tragender Bedeutung sind die potenziellen Finanzierungsströme. Nur so besteht die Chance, die verfolgten Ziele tatsächlich zu erreichen.
Die Landeshauptstadt Dresden hat über die hundertprozentige Beteiligung ihre hundertprozentigen Technische Werke Dresden GmbH an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch mittelbar hundertprozentige Einflussmöglichkeiten über die Gesellschafterversammlung. Die Haftung der Landeshauptstadt Dresden reduziert sich durch ihre mittelbare Beteiligung auf Null. Die Erfüllung der städtischen Aufgaben ist durch den Gesellschaftszweck sowie die Position der Landeshauptstadt Dresden als mittelbare Alleingesellschafterin gesichert. Insbesondere ein Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern gewährleistet einen angemessenen Einfluss der Landeshauptstadt Dresden. Die Mitglieder werden direkt vom Stadtrat gewählt und durch die Landeshauptstadt Dresden direkt entsandt.