SN:Kreisverband/Bautzen/Ämter/Vorstand/Protokolle/2014-02-18

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Protokoll einer Sitzung des Kreisvorstandes Bautzen
40 Ort: via Mumble
Zeit: Dienstag, 18. Februar 2014, ab 20:20 Uhr
40 Protokoll von Torsten Fehre

Piratepad: Lies das Protokoll live mit!

40
Werkzeuge für den Protokollanten:

Wochenbericht: Mitgliederzahl: , Kontostand: €, Post: diese Woche keine
Vorstandsbeschlüsse: Alle Vorstandsbeschlüsse anzeigen
= Protokoll =
  • Beginn: 20:20 Uhr

TOP 0: Begrüßung

Marion eröffnet die Sitzung und übergibt die Sitzungsleitung an Philipp.

Versammlungsleitung und Protokollführung

  • Philipp leitet die Versammlung.
  • Torsten führt Protokoll.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

  • Anwesend: Philipp Schnabel, Marion Nawroth, Torsten Fehre, Henri Freudenberg, Axel Diekow (ab 20:43 Uhr)
  • Entschuldigt:
  • Wir sind beschlussfähig.

TOP 1: Geschäftsordnung

Entwurf von Philipp: https://bautzen.piratenpad.de/Vorstands-GO?

Diskussion

  • Philipp stellt den Entwurf kurz vor.
  • Marion: Tätigkeitsbericht: Umfasst das nur das von den Aufgaben? Oder auch andere "piratige" Termine?
  • Philipp: Das ist dir überlassen. Tätigkeitsbericht wird von der Person verfasst. Rest ist formlos.
  • Henry: Warum müssen so viele dafür stimmen in einem Umlaufbeschluss?
  • Philipp: Ich möchte, dass kritische Stimmen mehr Gewicht haben.
  • Torsten: Wie ist das mit der "absoluten Mehrheit" jetzt gedacht?
  • Philipp: Bei uns sind das mindestens 3 Stimmen.
  • Marion: Ich möchte da eine höhere Mehrheit haben. 2 Nein bei 3 Ja finde ich sehr kritisch.
  • Marion: Könnte man nicht sagen: Maximal eine Nein-Stimme?
  • Marion: Ist aber auch nur jetzt theoretisch. Machen wir weiter.
  • Marion: Besteht wieder die Gefahr, dass es Probleme mit der Mitgliederverwaltung gibt, wenn du ausfällst?
  • Philipp: Das liegt am CRM-System. Aus Gründen der Datensparsamkeit haben wir nur einen Zugang pro KV. Im Zweifelsfall hat man dafür den Landesvorstand.
  • Henry: Es geht also nicht, Mitgliedsdaten als Kreisvorsitzende zu bekommen?
  • Philipp: Ich gebe nicht einfach so die Mitgliedsdaten heraus.
  • Marion: Ich lege ein Veto ein gegen den § 8. Ich finde, jeder ist persönlich verantwortlich. Sippenhaft und Gruppenschuld hatten wir früher
  • Philipp: Ich finde es gut so drin. Das soll heißen, dass keine Hexenjagd stattfindet, wenn es irgendwo ein Problem gibt; es ist wichtig, dass eine Lösung gefunden wird.
  • Axel: Das Wort "Schuld" in dem Zusammenhang ist Mist.
  • Marion: Könnte man nicht schreiben: Der Vorstand haftet in seiner Gesamtheit für aufgetretenden Schaden?
  • Philipp: Es geht ja darum, gar nicht erst diese "Schuld"-Frage aufkommen zu lassen.
  • Marion: Wie gesagt, ich bin gegen diesen Punkt.
  • Philipp: Das ist schon im ersten Vorstand hier passiert. Deswegen ist der Stefan ja auch mit ausgetreten.
  • Axel: Wir müssen nicht alles übernehmen. Auch wenn ich den Hintergrund verstehe; es hat was.
  • Philipp: Neuer § 8: Der Gesamtvorstand ist für die Beschlüsse verantwortlich.


Antrag an denn Kreisvorstand Bautzen; #KV-BZ_2014_02_18_01: Geschäftsordnung des Kreisvorstands
Beantragt von:

Antragstext: Der Vorstand gibt sich folgende Geschäftsordnung:

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.

Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und angemessenen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden spätestens 48 Stunden vor der Hauptversammlung einzureichen.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Gemeinsame Aufgaben des Vorstands:

  • Einberufung der Vorstandssitzungen
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit

Kompetenzbereiche der Vorstandsvorsitzenden: Der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband Sachsen und den anderen sächsischen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Kreisverband nach außen.

Kompetenzbereiche des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden: In Abwesenheit der Vorstandsvorsitzenden ist der stellvertretende Vorstandsvorsitzende zur Vertretung berechtigt. Außerdem übernimmt er die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Kreisverband und entlastet die Vorstandsvorsitzende bei der Koordination der Vorstandssitzungen, indem sie die Protokolle anlegt und öffentlich zugänglich (im Wiki) macht. Des Weiteren ist er für den KV-Google-Kalender zuständig und unterstützt das Social-Media-Team, sowie obliegt ihm die Kommunikation mit den Mitgliedern, die Pflege der Mitgliedsdaten und die Entscheidung über Beitragsminderungen. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Hauptversammlung, das Dokumentationswesen und die Infostandsorganisation.

Kompetenzbereiche des Schatzmeisters: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im Kreisverband Bautzen in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern des Landesverbands Sachsen sowie des Bundesverbands. Kompetenzbereich des stellvertretenden Schatzmeisters: Er unterstützt den Schatzmeister in seiner Arbeit.

Kompetenzbereich des Beisitzers: Er unterstützt den stellvertretenden Vorsitzenden in seiner Arbeit.

§3 Antragstellung

Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Anträge sind vor der nächsten Sitzung per E-Mail an vorstand@piraten-bautzen.de und wahlweise zusätzlich im Piratenwiki des Kreisverbandes Bautzen zu veröffentlichen oder schriftlich einzureichen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden.

Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§4 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung, sofern diese beschlussfähig ist, gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Beschlüsse können weiterhin als Umlaufbeschluss gefasst werden. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Bautzen/%C3%84mter/Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, alle Vorstandsmitglieder über einen neuen Umlaufbeschluss zu informieren. Die Abstimmung endet nach 48 Stunden oder wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben oder wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Ein Umlaufbeschluss gilt als angenommen, wenn mindestens 4 Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss gilt als abgelehnt, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt haben.

Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor in Textform bekundet hat.

Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer aktenkundig zu machen.

Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 100,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 200,00 benötigt er die vorherige Zustimmung der Kreisvorsitzenden oder, wenn diese verhindert ist, ihreres Stellvertreters.

Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 200,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Der Schatzmeister hat das Recht auf der Vorstandssitzung gegen diesen Beschluss Veto einzulegen. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters von der Vorstandssitzung kann dieser die Ausübung des Veto-Rechts binnen Wochenfrist dem Vorstand schriftlich anzeigen. Die Ausübung des Veto-Rechts bei Abwesenheit ist nachträglich im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig zu machen.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende kann Beitragsminderungsanträge auf den ermäßigten Beitrag selbstständig beschließen, er berichtet regelmäßig über seine Tätigkeit, über abgelehnte Anträge berichtet er in einer Drei-Tages-Frist.

§5 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.

Vorstandssitzungen werden durch die Vorsitzende oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von vierzehn Tagen per E-Mail einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.

Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut durch den Protokollführer aktenkundig zu machen. Der sonstige Verlauf der Vorstandssitzung ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt.

Das Protokoll der Vorstandssitzung ist innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Kreisverbandes Bautzen zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Bautzen relevanten Datensätze werden vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden verwaltet.

Der Zugriff auf Datensätze ist generell an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

Jedes Vorstandsmitglied hat über den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Internetauftritte des Kreisverbandes

Der Kreisvorstand verwaltet die Administratorkonten der aktuellen und künftigen öffentlichen Auftritte der Piratenpartei Bautzen im Internet. Sonstige Zugriffsrechte, die sich in der redaktionellen oder technischen Unterstützung des Kreisvorstands begründen, sind durch Vorstandsbeschluss zu gewähren.

§8 Schuld

Der gesamte Vorstand ist für die Beschlüsse verantwortlich.

Begründung:
Beschluss des Kreisvorstand Bautzen; #KV-BZ_2014_02_18_01: Geschäftsordnung des Kreisvorstands
Pictogram voting keep-light-green.svg
  1. 15yes.png: Marion, Henri, Torsten, Philipp, Axel
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher:

Zusatzinfos:


  • Philipp: Henri, du musst noch zur nächsten Sitzung einen Budgetplan vorlegen.
  • Kurze Diskussion über Finanzen und Wahlorga-Foo

TOP 2: Bericht über EInreichung des Kreiswahlvorschlags

Philipp hat heute den Kreiswahlvorschlag eingereicht. Keine größeren Probleme. Manko ist die Wählbarkeitsbescheinigung von Marion. Das Amt hat diverse Punkte falsch oder nicht ausgefüllt. Wir können die 2 Wahlkreise ohne Probleme nachwählen. Dafür müssten wir eigentlich schon gestern eingeladen haben; wird sehr kurzfristig. Es wäre schilmm, wenn wir das nicht machen.

  • Marion: Ich bin auf jeden Fall dafür, sollten wir so machen.
  • Philipp: Probleme machen unsere Satzung und unsere finanzielle Lage. Wir müssen alle per Brief einladen. Wenn wir jetzt einladen würden, dann würden wir das erste Märzwochenende die AV machen und dann noch die 20 Unterschriften in jedem WK machen
  • Henri: Ich bin eher dafür, das was wir schon haben, richtig anzupacken

UU können ab Donnerstag in jeder Gemeinde gesammelt werden. Teilweise wird es vom Verwaltungsverband gemacht. Genaue Adressen, wo gesammelt werden kann, wird am 22. veröffentlicht. Wir sollten vor den Ämtern aktiv sammeln. Sobald wir genug UU haben.

  • Marion: Ich würde gerne noch mal ganz konkret die Kreise besprechen. Die 2 Leute in Bautzen, die ich kurzfristig heranbekommen habe, sind recht hilflos.
  • Henri: Steinigtwolmsdorf, Neukirch, bei Axel werde ich mich kümmern.
  • Philipp: Ich will Radeberg machen und Torsten in Ottendorf-Okrilla helfen. Und dem Volker in Großröhrsdorf. Ich würde sozusagen den "Südzipfel" um Dresden bis Bischofswerda nehmen. Große Probleme haben wir im Gebiet nach Hoyerswerda. Wir müsen überall helfen, die UU zu sammeln. Wir müssen aktiv kommunizieren, dass wir die Unterstützer brauchen. Es geht darum, die Sympathisanten zu mobilisieren. Was auch wichtig ist, die 100 UU in Bautzen zu bekommen. Wir brauchen ja 20 für jeden WK und noch mal 100 für den Stadtradt in BZ.
  • Philipp: Ich kann frühestens ab dem 8./9. März voll in die Sammelaktion einsteigen.
  • Marion würde ja theoretisch auch reichen. Wäre schade, wenn es an den UU hapert
  • Philipp: Ich werde ab dem 8./9. die nötigen Stimmen in Radeberg sammeln und dann die WK um mich herum unterstützen.
  • Marion: Wollen wir das zusammen machen?
  • Philipp: Radeberg schaff ich alleine. Es gibt genügend Leute, die euch unterstützen.
  • Philipp: 20 Leute sind ja wirklich wenig für jeden Wahlkreis. 2009 hätten sich die Leute noch müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung ausstellen lassen und hätten mit dieser dann nach BZ fahren müssen.
  • Marion: Die 2 Wahlkreise haben wir jetzt fallengelassen, oder?
  • Philipp: Ja, nach Kosten/Nutzen-Überlegungen ist das nicht sinnvoll.
  • Marion: Wie machen wir das jetzt? Schickst du mir das und dann gleich zurück?
  • Philipp: Es ist nur eine formlose Bestätigung, dass wir nicht genügend Mitglieder haben. Selbst in den Städten, wo mehr als 4 Mitglieder sind, sind einige davon unter 18. Ich brauche für jede Gemeinde einzeln die Bescheinigung.

Philipp bekommt spätestens am Samstag die Bestätigungen unterschrieben per Post.

TOP 3: Kreishauptversammlung

Sie sollte rechtzeitig vor der Wahl sein, damit wir das Wahlprogramm noch fertig beschließen können. Wir müssen unseren Wahlkampf organisieren. Wir müssen uns auch Gedanken machen, wie wir dieses Geld einsetzen wollen.

  • Marion: ich hätte noch den 22. zu vergeben. Kann die auch unter der Woche stattfinden?
  • Philipp: Ich würde eher April nehmen. Die Presse ist da aufgeschlossener gegenüber Meldungen. Ich finde, das WE 12./13. wäre gut.
  • Marion: Das ist einen Monat vor der Wahl, das wäre knapp.
  • Marion: Wenn Philipp meint, 2-3 Stunden würden ausreichen, könnte man da am Montag?

Der 7. April hat sich herauskristalisiert.

  • Marion: Mir ist das eigentlich schon zu spät.
  • Torsten: 7. April ist eigentlich OK. Genug Zeit, die Presse auch im Vorfeld zu informieren.
  • Philipp: Ich weiß grad meinen Stundenplan nicht. Aber ihr schafft das auch ohne mich.

Die Kreishauptversammlung 2014.2 wird voraussichtlich am 7. April um 18 Uhr stattfinden. Ein Beschluss wird getroffen, wenn der Ort feststeht. Marion wird zunächst im Keglerheim anfragen. Keglerheim ist frei.

Antrag an denn Kreisvorstand Bautzen; #KV-BZ_2014_02_18_02: Kreishauptversammlung 2014.2
Beantragt von:

Antragstext: DIe Kreishauptversammlung 2014.2 findet am 7. April um 18 Uhr im Bautzner Brauhaus statt.

Begründung:
Beschluss des Kreisvorstand Bautzen; #KV-BZ_2014_02_18_02: Kreishauptversammlung 2014.2
Pictogram voting keep-light-green.svg
  1. 15yes.png: Torsten, Henri, Marion, Philipp
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher: Philipp

Zusatzinfos:

TOP 4: Sonstiges

Konto

Henri braucht das unterschriebene Protokoll der HV für die Kontovollmacht.

  • Henri: Spricht was dagegen, bei der Sparkasse zu bleiben, oder sollen wir das Konto umziehen?
  • Philipp: Im Grunde genommen ist es für mich egal.
  • Henri: Rein umzugstechnisch ist es einfacher, bei der Sparkasse zu bleiben. Müsste der Alex machen, weil bei ihm noch die Vollmachten liegen.
  • Marion: Steht da was entgegen, dass ich bestimmte Sachen in BZ übernehme?
  • Henri: Eigentlich nciht, ich hab mich aber noch nicht über Kosten (Kontoführungsgebühren, etc.) informiert.
  • Philipp: Bei der Skatbank sind solche Konten komplett kostenlos. Vorteil ist: Das Konto ist online.
  • Marion: Die Kreissparkassen sind aber sehr aktiv hier in der Gegend.

Henri wird sich da etwas informieren und zur nächsten Sitzung berichten

TOP 5: Nächste Sitzung

Die nächste Sitzung findet am 10. März um 19.30 im NRW-Mumble, Raum Sachsen/Gliederungen/KV Bautzen statt.

Ende der Sitzung: 21:56 Uhr