SN:Kommunikation/ML-Regeln
1. Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen haben grundsätzlich das Recht, auf der Landesmailingliste, die Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses des Landesverbandes sind, zu schreiben.
2. Die Mailingliste stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen.
3. Auf der Landesmailingliste gelten folgende Regeln:
- Erwünscht ist:
- Allgemeine Regeln der Nettiquette beachten (http://www.netplanet.org/netiquette/maillist.shtml )
- freundlicher und sachlicher Umgangston
- gegenseitiger Respekt und Höflichkeit
- fasse dich kurz
- Längere Text ins Wiki und Link posten
- Ablehnung oder Zustimmung zu einer Position
- Neue Argumente
- Gegenargumente
- Nachfragen
- Hintergrundinformationen
- Lob
- sachliche Kritik
- Verbesserungsvorschläge
- beim Thema bleiben, ansonsten neuen Thread eröffnen
- Angemessen zitieren: Bei Antworten nicht relevante Äusserungen der
Ursprungsmail löschen
Unerwünscht sind:
- herabsetzende oder beleidigende Äusserungen über Personen
- herabsetzende oder beleidigende Äusserungen über Personengruppen
- Verbreiten nicht bestätigbarer oder nicht widerlegbarer Gerüchte
- Absprechen von Intelligenz oder anderen Fähigkeiten
- Pauschale Einteilungen in "Gut" und "Böse", "Piratig" und "Unpiratig", die "n-Bande", "Verbrecher" etc. - kein Mensch ist so eindimensional
- Nazi-, Hitler-, Stalin- und ähnliche Vergleiche
- Generell Argumente, die sich in einer Sachdebatte gegen die argumentierende Person und nicht gegen die Sache richten "ad-hominem"
- Verspotten von Teilnehmern oder Dritten
- Versuche, durch besonders viele Posts die Meinungshoheit zu erlangen
- Ständiges Wiederholen der gleichen Argumente
- Fokussieren von Kritik auf einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze
- Verletzungen der Privat- und Intimsphäre
- Posten privater Mails auf der Liste
- Kapern von Threads - Ablenken vom Thema eines Threads und Diskussion komplett sachfremder Themen und einem Thread
4. Der Landesvorstand setzt einen Beauftragten ein, der für die Einhaltung der Regeln Sorge zu tragen hat ("Moderator").
5. Der Beauftragte handelt auf Beschwerde eines Nutzers oder wenn er selber Kenntnis davon erlangt, dass die Regeln für die ML verletzt werden.
6. Der Moderationsprozess verläuft folgendermaßen:
- Der Moderator versucht zunächst, Regelverstöße gegenüber den Betroffenen offlist zu klären und die beteiligten Personen dafür zu sensibilisieren, warum ihr an ihrem Verhalten Anstoß genommen werden kann.
- Kommt es wiederholt zu Regelverstößen durch die gleichen Personen, kann der Moderator oder in dessen Abwesenheit ein Landesvorstand auf Beschluss des gesamten Vorstandes eine formelle Verwarnung aussprechen. Das geschieht offlist mit CC an den Landesvorstand und ist zu begründen. Die Verwarnung muss spätestens 7 Tage nach dem Verstoß, auf den sie sich bezieht, ausgesprochen werden.
- Kommt es trotz einer ausgesprochenen Verwarnung weiterhin zu Regelverstößen, kann der Moderator die betreffenden Personen auf "moderiert" setzen. Das bedeutet, dass Nachrichten dieser Personen vor der Veröffentlichung auf der Mailingliste durch den Moderator freigegeben werden müssen. Diese Maßnahme ist auf eine Dauer von 4 Wochen begrenzt. Der Beginn der Nachrichtenmoderation ist der betreffenden Person 3 Tage vorab mitzuteilen (CC an Landesvorstand) und zu begründen.
- Sollte es innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehrfach nötig werden, Personen auf "moderiert" zu setzen, kann der Moderator die betreffenden Personen zunächst für die Dauer von vier Wochen von der Teilnahme an der Mailingliste sperren. Eine Umgehung der Sperre durch die betreffenden Personen, z. B. in Form von Neuanmeldung mit anderen E-Mail-Adressen, hat eine Verlängerung der Sperre um weitere vier Wochen zur Folge. Der Beginn der Sperre ist der betreffenden Person 3 Tage vorab mitzuteilen (CC an Landesvorstand) und zu begründen.
- Im Wiederholungsfall kann auf Antrag des Moderators und durch Beschluss des Landesvorstandes eine Sperre auf Dauer verhängt werden.
- Zwischen den einzelnen "Eskalationsstufen" der Moderation muss der Moderator mindestens 24 Stunden warten
7. Gegen eine vom Moderator verhängte Maßnahme (Nachrichtenmoderation oder Sperre) kann ein betroffenes Mitglied der PIRATEN Sachsen beim Landesvorstand Widerspruch einlegen.
8. In besonderen Fällen behält sich der Landesvorstand vor, einen von den oben genannten Regeln abweichenden Beschluss zu fassen.