SN:Http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Leipzig/KPT-2012-1/SÄA09
SÄA09 § 7.8
Antragsteller: Thomas Walter
§7 Absatz (8) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(8) Im Falle des Wegfalles eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder werden die Aufgaben des Kreisvorstandes von den übrigen Vorstandsmitgliedern fortgeführt, sofern noch mindestens 3 Vorstandsmitglieder im Amt sind. Diese bestimmen im Falle des Wegfalles eines der in Absatz (1) genannten Personen aus ihren Reihen ein anderes Vorstandsmitglied, das die entsprechende Funktion kommissarisch bis zur Nachwahl zu übernehmen hat. Der Vorstand hat im Falle des Wegfalles eines Vorstandsmitgliedes binnen eines Monats zu einem Kreisparteitag einzuladen, dessen Aufgabe es ist, eine Nachwahl durchzuführen. Die Amtszeit von nachgewählten Vorstandsmitglieder endet mit der regulären Amtszeit der übrigen bereits gewählten Vorstandsmitglieder.“
Begründung:
§ 7 Abs. 8 in der neuen Fassung stellt auch Amtszeit und das Verfahren zur Nachwahl klar. Zudem soll der Kreisvorstand solange handlungsfähig bleiben, solange mindestens noch ein Mitglied vorhanden ist. Mit dem Gebot der Nachwahl, ist auch gewährleistet, dass die Demokratiegrundsätze gewahrt bleiben.