SN:Http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Leipzig/KPT-2012-1/SÄA06

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

SÄA06 § 11

Antragsteller: Thomas Walter

§ 11 wird wie folgt geändert:


Modul 1:

§ 11 Absatz (1) wird um folgenden Satz ergänzt:

„Der Antragsteller ist befugt, noch während des Kreisparteitages seinen gestellten Antrag zu verändern und zur Abstimmung zu beantragen, wenn die Änderung in einem sachlichen Zusammenhang zum ursprünglich gestellten Antrag steht.“

§ 11 Absatz (2) entfällt ersatzlos.


Modul 2, falls Modul 1 abgelehnt wird:

§ 11 Absatz (2) entfällt ersatzlos.


Modul 3, falls Modul 2  abgelehnt wird:

§ 11 Absatz (1) wird um folgenden Satz ergänzt:

„Der Antragsteller ist befugt, noch während des Kreisparteitages seinen gestellten Antrag zu verändern und zur Abstimmung zu beantragen, wenn die Änderung in einem sachlichen Zusammenhang zum ursprünglich gestellten Antrag steht.“


Begründung

Auf Kreisebene ist es angebracht, nicht so starre Regelungen zu parteipolitischen Aussagen zu unterhalten, zumal es auf Bundes- und Landesebene ohnehin üblich ist, zwischen Grundsatz- , Programminhalten und sonstigen Positionspapiere zu unterscheiden. Abgesehen davon, dass es auf Landesebene ohnehin Unklarheiten zu Fristen und Abgrenzungen der einzelnen Beschlüsse gibt (siehe die gestellten Anträge zum LPT2012.1), halte ich eine solche Differenzierungen für die Kreisebene für eine überflüssige Überregulierung. Es reicht aus, wenn noch auf dem KPT ein Antrag gestellt wird, über den der KPT dann noch nach eigenem Ermessen entscheiden kann.