SN:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2013-09-04/01

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Antrag

Antrag #2013-09-04/01, Antrag einer Ordnungsmaßnahme gegen $Person

Antragstext: Hiermit beantrage ich eine Ordnungsmaßnahme gegen $Person wegen Verbreitung von Unwahrheiten und Beleidigung meiner Person. Er versucht damit meinen Ruf noch während des andauernden Wahlkampfes zur Bundestagswahl nachhaltig und vor allem öffentlich zu schädigen. Geeignete Mittel zur Durchsetzung einer OM wären aus meiner Sicht Teeren und Federn sowie auswaschen des Mundes mit kochender Seifenlauge. Optional darf sich Herr $Person öffentlich bei mir für seine Lügen gegen meine Person entschuldigen.

Begründung: Herr $Person behauptet öffentlich in Twitter (weltweit abrufbar), ich würde nichts helfen: $Link " @... @... @... ..., wenn du schon nicht hilfts, dann spam den hashtag nicht voll (#keineantwort => schreib mail oder ruf an)". Jeder der mich kennt, weiß, dass dies völliger Nonsens ist, jeder der mich nicht kennt und dies liest, erhält dadurch ein völlig falsches Bild von mir als Person und Kandidat zur Bundestagswahl. Diese Behauptung ist schlicht gelogen! Herr $Person behauptet weiterhin in einer E-Mail, welche heute Nacht gegen 2:31 Uhr an einen größeren Verteiler ($Emailadressen) versendet wurde (siehe Anhang): "@...: twitter keinen kontraproduktiven content mit dem hashtag #saxntour. ruf mich im zweifelsfall an: $Telefonnummer. oder frag per mail die, die vor ort sind." Dies suggeriert dem unbedarften Leser, ich würde generell auf Twitter mit dem Hashtag #saxntour kontraproduktiven Kontent verbreiten. Dies ist wiederum eine falsche Unterstellung. Außerdem versucht mich Herr $Person damit "ruhig zu stellen" "mundtot zu machen" sprich meine öffentliche freie Meinungsäußerung einzuschränken. Diese Art von vorgeschriebener Zensur lehne ich ganz klar ab.

Beantragt von: Kai Grünler, Plauen 09:00, 4. Sep. 2013 (CEST)

Umsetzungsverantwortlich:

Abstimmung und Ergebnis
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  1. Dafür:
  2. Dagegen:
  3. Enthaltung:

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: unzulässig auf Grund unserer Geschäftsordnung §4 Abs. 1

Anträge einzelner Mitglieder
auf Ordnungsmaßnahmen gegen
andere Mitglieder sind unzulässig." Universalist


Diskussion / Protokoll