SL:Politik/Arbeitspapiere/Mindestlohn
Dies ist ein vom Landesparteitag des Landesverbands Saarland angenommenes Arbeitspapier. Es stellt nur einen internen Diskussionsstand zum Zeitpunkt der Annahme dar, ist also keine offizielle Programmaussage der Piratenpartei. Eine Änderung oder Rücknahme ist trotz allem nur über einer Parteitagsbeschluss möglich, weshalb es für die Bearbeitung gesperrt ist. |
Titel
Mindestlohn Text
Die Piratenpartei Deutschland leitet in ihrem Grundsatzprogramm[1] unter Punkt 10 aus der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gemäß Artikel 1 Grundgesetz[2] ein Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ab, welches wiederum ein gesichertes Grundeinkommen impliziert. Doch bis dahin kann es noch ein weiter Weg sein, weshalb sich die Piratenpartei Landesverband Saarland darüberhinaus für einen Mindestlohn einsetzt. Durch den Mindestlohn soll sichergestellt werden, dass Arbeit sich im Vergleich zu Hartz IV wieder lohnt, die Bewegung in Richtung Niedriglohnland gestoppt wird und dass wir im sozialen Bereich wieder mit anderen Ländern gleich ziehen. Ein Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe und in unserer "Geldwirtschaft" daraus folgend ein Einkommen sind Forderungen der Piratenpartei Deutschland. Wenn jeder ein solches Einkommen hätte, müsste er nicht mehr für einen Hungerlohn arbeiten, d.h. die Arbeitgeber müssten automatisch einen gewissen, angemessenen Betrag zahlen, da die Arbeit sonst aus Kosten/Nutzen-Gründen keiner mehr machen würde. Durch ein solche Regelung würde sich ein Mindestlohn also mehr oder weniger von selbst ergeben, selbst wenn er nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre und insbesondere die Höhe dieses Lohns nicht gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt wäre. Eine solche Regelung stellt allerdings im Vergleich zum jetzigen System eine große Veränderung dar, die in mehrere kleinere Schritte aufgeteilt werden kann. Ein Mindestlohn wäre ein erster solcher Schritt. Beim Mindestlohn geht es darum, gesetzlich eine untere Grenze für den Stundenlohn
vorzuschreiben und es Arbeitgebern somit zu verbieten, weniger zu zahlen, um eine Ausbeutung
von Erwerbstätigen zu verhindern. Arbeitgeber müssen also mindestens den festgesetzten Betrag
zahlen, doch umgekehrt findet keine Begrenzung nach oben statt. Dabei eine Regelung über den
Stundenlohn statt über den Monatslohn zu treffen ist deshalb sinnvoll, weil es eben auch
Teilzeitkräfte gibt und es explizit zu verhindern gilt, dass Vollzeitkräfte durch Teilzeitkräfte ersetzt
werden, weil es für die keine Regelung gibt. Interessant ist hierbei sicher auch der Effekt für
Zeitarbeitsfirmen: Auch diese müssten natürlich den Mindestlohn zahlen und wenn sie den
Verwaltungsoverhead und die Bezahlung der gerade nicht arbeitenden Angestellten noch tragen
können wollen, müssten sie von den Firmen, denen sie Arbeiter leihen, zwangsläufig mehr als nur
den Mindestlohn verlangen. Alleine schon dadurch würde Leiharbeit sicher wieder stärker
eingedämmt. Zuletzt ist zu beachten, dass im Gegensatz zu einem bedingungslosen
Grundeinkommen oder dem Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ein
Mindestlohn zunächst einmal Arbeitsplätze kosten wird. Manche Arbeitsplätze sind so schlecht
bezahlt, weil auch der Arbeitgeber sich nicht mehr leisten kann oder für die zu erledigende Arbeit
nicht mehr zahlen will. Nach der Einführung eines Mindestlohns muss es deshalb zwangsläufig eine
Verschiebung von Prioritäten geben und manche Jobs werden danach sicher besser bezahlt, andere
aber eben auch aufgelöst. Wenn man sich jedoch klarmacht, dass diese Leute für Vollzeitarbeit zum
Teil derzeit weniger Lohn erhalten als Hartz IV-Empfänger bekommen, dann bedeutet das, dass sie
danach trotzdem nicht weniger Geld haben. Die Dringlichkeit der Einführung eines vorgeschriebenen Mindestlohns wird deutlich, wenn man sich den Begriff des "Aufstockers"[7] vor Augen führt: Das sind Menschen, die für Vollzeittätigkeit weniger Geld erhalten als ein Hartz IV-Empfänger, weshalb der Staat die Differenz zahlt. Dies wiederum ist eine versteckte Subvention von extrem schlecht zahlenden Firmen, denn würden diese Firmen zumindest den Hartz Regelsatz zahlen, so bekämen die "Aufstocker" das gleiche Geld wie jetzt auch, aber eben nur von der Firma. Dadurch, dass die Firma weniger zahlt, trägt der Staat den Rest und subventioniert damit die Firma um eben diesen Betrag. Auf Klartext bedeutet das, dass eine Entwicklung hin zum Niedriglohnland staatlich gefördert wird. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen! Wenn selbst Länder wie die USA und UK, die eine weit stärker neoliberale Wirtschaftspolitk betreiben, Mindestlöhne für sinnvoll halten, spricht nichts dagegen, diese auch in Deutschland einzuführen. Es darf nicht sein, dass die Völker Billionen an Bail-Outs für einen Casino-Kapitalismus aufbringen sollen, viele Menschen jedoch mit harter Arbeit kaum ein würdiges Existenzminimum wahren können. Ein Mindestlohn soll die extremen Auswüchse, die freie Märkte produzieren können, begrenzen. Viele Menschen haben schwere, anstrengende Berufe, für die sie oftmals viel zu wenig Lohn erhalten. Oftmals sogar so wenig, dass es nicht einmal zum Leben reicht. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Arbeitstätigkeit wieder einen höheren Status als Hartz 4 bekommt und schafft somit einen Anreiz, Leute aus einer zum Teil bequemen Arbeitslosigkeit heraus zu treiben bzw. heraus zu locken. Solange sich ein Beschäftigungsverhältnis gegenüber Hartz 4 nicht rentiert, nutzt diese Debatte nichts. Arbeiten muss sich lohnen! Und genau deshalb setzt sich die Piratenpartei LV Saarland für einen Mindestlohn ein! Referenzen und weiterführende Literatur, Links oder Medien:
Beschlossen auf dem LPT
2011.1 |