SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2018.1

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Einladung zum Landesparteitag 2018.1 am 18.02.2018

Der Landesverband Saarland der Piratenpartei Deutschland lädt zum Landesparteitag 2018.1 ein:

Zur Akkreditierung ist ein Dokument erforderlich, das dazu geeignet ist, die zu akkreditierende Person gegenüber der bzw. den akkreditierende(n) Person(en) auszuweisen, d. h. diese davon zu überzeugen, dass die zu akkreditierende Person auch tatsächlich das Mitglied ist, welches sie vorgibt zu sein.

Es ist zu beachten, dass alle Mitgliedsbeiträge entrichtet sein müssen, um an einem Landesparteitag stimmberechtigt zu sein. Bei Unklarheiten bezüglich der Stimmberechtigung ist im Zweifel ein Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) über den entrichteten Mitgliedsbeitrag hilfreich. Möglicherweise ist dann nämlich der Mitgliedsbeitrag auf ein anderes als das dafür vorgesehene Konto und/oder nicht auf einmal in voller Höhe überwiesen worden. Eine Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages ist auch auf dem Landesparteitag möglich.

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1: Akkreditierung
TOP 2: Eröffnung und Begrüßung
TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollführers
TOP 4: Zulassung von Gästen, Presse, Bild- und Tonaufnahmen
TOP 5: Feststellung der Tagesordnung
TOP 6: Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
TOP 7: Anträge zur Satzungsänderung
TOP 8: Anträge zur Programmänderung
TOP 9: Anträge zu Arbeitspapieren
TOP 10: Diskussion und Abstimmung zum Thema "Grundsatzfragen ein für alle Mal klären" (siehe Antrag SO007 beim Bundesparteitag 2017.2)
TOP 10.1: Sollen die Vorstände der Piratenpartei künftig verwaltende oder politische Vorstände sein?
TOP 10.2: Benötigt die Piratenpartei ein Delegiertensystem?
TOP 10.3: Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren?
TOP 10.4: Sollen Themenbeauftragte bzw. AGs unter Auflagen Budgetverantwortung erhalten?
TOP 10.5: Sind Spontankandidaturen sinnvoll oder benötigt die Piratenpartei ein System um diese zu vermeiden?
TOP 10.6: Soll Antragsarbeit für politische Anträge an den BPT besser strukturiert werden um eine höhere Antrags-Qualität zu gewährleisten?
TOP 11: Sonstige Anträge
TOP 12: Sonstiges

Gemäß § 14 der Landessatzung ist das Ende der Antragsfrist für Anträge zu Satzungs- und Programmänderungen 23 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr, also am 26.01.2018 um 18:00 Uhr. Ebenfalls gemäß § 14 der Landessatzung ist das Ende der Antragsfrist für konkurrierende Anträge zu Programmänderungen 9 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr, also am 09.02.2018 um 18:00 Uhr. Anträge zu Arbeitspapieren können jedoch weiterhin gestellt werden.

Wir hoffen jedenfalls auf eine konstruktive Diskussion, produktive Beschlüsse und ein möglichst zahlreiches Erscheinen.

Links

Protokoll

Hier steht dann wenn es so weit ist der Link zum Protokoll