SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2015.2/Antragsportal/Detailbeschluss 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2015.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

-001

Einreichungsdatum

2015/6/14 16:34:55 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Reform des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Antragsteller

Jörg Arweiler

Antragsart

Detailbeschluss


Antragsgruppe

Sonstiges

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen


Die Piratenpartei Saarland setzt sich für eine Reform des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ein, da es viele wichtige Sachverhalte nicht hinsichtlich den Voraussetzungen für eine Fraktionsbildung und Rechten der Einzelmandatsträger in den Kommunalparlamenten abschließend regelt und die aktuelle Fassung des Gesetzes der Aufhebung der 5%-Hürde bei Kommunalwahlen auf Grund seiner daraufhin nicht angepassten gesetzlichen Regelungen nicht im ausreichenden Maße Rechnung trägt.

Die Piratenpartei Saarland setzt sich u.a. für die Umsetzung folgender Punkte ein:

Modul 1:

- Jeder gewählte Mandatsträger auf Orts-, Gemeinde- und Kreisebene muss ein volles Antragsrecht im jeweiligen Rat gewährt bekommen.

Modul 2:

- Die Bildung einer Fraktion muss auch parteiübergreifend möglich sein, wenn die Parteien sich im Vorfeld über die Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele vorher geeignigt haben und diese Ziele übereinstimmend festgelegt wurden. Die Fraktionsbildung darf nicht von einer Genehmigung des Landrats/Regionalverbandsdirektors, (Ober-)Bürgermeisters abhängig sein.

Modul 2a:

- Die Bildung einer Fraktion muss auch parteiübergreifend möglich sein, wenn die Parteien sich im Vorfeld über die Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele vorher geeignigt haben und diese Ziele übereinstimmend festgelegt wurden. Die Fraktionsbildung darf nicht von einer Genehmigung des Landrats/Regionalverbandsdirektors, (Ober-)Bürgermeisters abhängig sein. Die Kriterien für eine Fraktionsbildung müssen klar, transparent und nachvollziehbar sein.


Modul 3:

- Die Besetzung von Fachausschüssen muss ein Verhältnis der gewählten Repräsentanten im Rat wiederspiegeln. Daher sind auch Ratsmitglieder ohne Fraktionsstatus bei der Zusammensetzung der Ausschüsse - insbesondere derjenigen, die abschließend und damit ohne anschließende Beratung und Abstimmung im Rat entscheiden - zwingend zu berücksichtigen. Wäre etwa nach D´Hondt einzelne Ratsmitglieder in Ausschussen nicht regulär vertreten, so verlieren die jemails stärksten Fraktionen zu gunsten derer einen Sitz, die nach dem zuvor genannnten Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurden.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

erfolgt mündlich


Datum der letzten Änderung

08.11.2015

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.