SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Satzungsänderung 009
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-009 Einreichungsdatum
2013/10/26 08:50:02 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Anpassung Stimmenazahl für redaktionelle Änderungen im Programm Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Abschnitt A: Grundlagen Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 14.5 zu ändern (5) Der Landesvorstand kann eine geänderte Textfassung des Programms beschließen, wenn 2 von 3 Vorstandsmitgliedern der Änderung zustimmen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(5) Der Landesvorstand kann durch Beschluss mit wenigstens fünf Ja-Stimmen eine geänderte Textfassung des Programms beschließen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Durch die ständigen Änderungen in der Personenstärke des Landesvorstandes ist eine festgeschriebene Anzahl von Stimmen kontraproduktiv
Datum der letzten Änderung
29.10.2013 Status des Antrags
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