SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Satzungsänderung 008

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-008

Einreichungsdatum

2013/10/15 13:50:23 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Einladungsfristen: Öffnungsklausel

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragsart

Satzungsänderung

Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)

SÄA-007, SÄA-005

Antragsgruppe

Abschnitt A: Grundlagen

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung § 10(4) wie folgt neu zu fassen:

Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen, sofern die Geschäftsordnung des Landesvorstandes nichts anderes vorsieht.

Sollte eine der Satzungsregelungen angenommen werden, die zwei gleichberechtigte Vorsitzenden vorsieht, so gilt stattdessen der Wortlaut:

Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Er wird von einem Landesvorsitzenden schriflich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen, sofern die Geschäftsordnung des Landesvorstandes nichts anderes vorsieht.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen, Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter schriflich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei ausserordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger Erfolgen. Ein regelmässiger Termin ist anzustreben und braucht dann auch nur einmal eingeladen zu werden.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Anpassung an die Realität: Abweichende Regelungen stehen schon heute in der Vorstands-GO, die bisher auch - wegen einstimmiger Annahme - als einmütiger Verzicht auf die Schutzrechte aus der Satzung interpretiert werden konnte.


Datum der letzten Änderung

15.10.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht