SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Satzungsänderung 008
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-008 Einreichungsdatum
2013/10/15 13:50:23 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Einladungsfristen: Öffnungsklausel Antragsteller
JanNiklasFingerle Antragsart
Satzungsänderung Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)
SÄA-007, SÄA-005 Antragsgruppe
Abschnitt A: Grundlagen Antragstext
Es wird beantragt, in der Landessatzung § 10(4) wie folgt neu zu fassen: Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen, sofern die Geschäftsordnung des Landesvorstandes nichts anderes vorsieht. Sollte eine der Satzungsregelungen angenommen werden, die zwei gleichberechtigte Vorsitzenden vorsieht, so gilt stattdessen der Wortlaut: Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Er wird von einem Landesvorsitzenden schriflich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen, sofern die Geschäftsordnung des Landesvorstandes nichts anderes vorsieht. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen, Er wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter schriflich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei ausserordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger Erfolgen. Ein regelmässiger Termin ist anzustreben und braucht dann auch nur einmal eingeladen zu werden. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Anpassung an die Realität: Abweichende Regelungen stehen schon heute in der Vorstands-GO, die bisher auch - wegen einstimmiger Annahme - als einmütiger Verzicht auf die Schutzrechte aus der Satzung interpretiert werden konnte.
Datum der letzten Änderung
15.10.2013 Status des Antrags
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