SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmpapier 005

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

PP-005

Einreichungsdatum

2013/10/26 17:37:08 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Staat und Gesellschaft

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragsart

Programmpapier


Antragsgruppe

Gesellschaft

Antragstext

Es wird beantragt, die Programmpapiere mit den Titeln

  • Abwahl von Amtsträgern
  • Bauvorhaben
  • Drug-Checking
  • Einwohnerversammlungen
  • Europapolitische Ausrichtung
  • Gebietsreform
  • Hamburgisches Transparenzgesetz übernehmen
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Keine Privatisierung der Wasserwirtschaft im Saarland
  • Mindestlohn im Einflussbereich der öffentlichen Hand
  • Offene öffentlich betriebene HotSpots fördern
  • Saarländische Abfallwirtschaft - mehr Marktwirtschaft beim Müllpreis
  • Saarländische Abfallwirtschaft - mehr Verantwortung für regionale Einheiten
  • Staatliche Anerkennung des Berufes der OTA (Operationstechnischen Assistenz)
  • Vereinfachung der Transfersysteme

aufzuheben und dafür folgendes Programmpapier zu beschließen:

Staat und Gesellschaft

Abwahl von Amtsträgern

Die Piratenpartei Saarland setzt sich dafür ein, dass alle durch allgemeine Wahlen im Saarland eingesetzten Amtsträger, wie z.B. Bürgermeister und Landräte, durch ein Bürgerbegehren ihres Amtes enthoben werden können.

Die Möglichkeit von Gemeinde-/Stadträten selbst ein Abwahlverfahren einzuleiten, soll davon unberührt bleiben.

Bauvorhaben

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland, fordert ohne jede Einschränkung darauf zu achten, dass bei großen Verkehrs- und Städtebauprojekten Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die Auftragsvergabe und die Projektverträge sind transparent zu gestalten und der Bürger ist im Rahmen seiner Beteiligungsrechte auf Landes- bzw. Kommunalebene an der Projektierung zu beteiligen.

Einwohnerversammlungen

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Saarland tritt für folgende Abänderung des § 20 Absatz 1 des Kommunalselbstverwaltunggesetzes (KSVG) des Saarlandes ein:

Die Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile müssen mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates bzw. der einzelnen Ortsräte auch öfter, eine Einwohnerversammlung einberufen. Diese muss innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn bei Gemeinden bzw. Ortsteilen >10.000 wahlberechtigte Einwohner mindestens 2,5 % der wahlberechtigten Einwohner, ansonsten wenn mindestens 5 % der wahlberechtigten Einwohner diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister bzw. der Ortsvorsteher oder ein von ihm bestellter Vertreter. Bei der Einwohnerversammlung sind alle Einwohner - auch die noch nicht wahlberechtigten Einwohner - der Gemeinde bzw. des Ortsteils berechtigt zu erscheinen und haben Rederecht. Empfehlungen der Einwohnerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.

Hamburgisches Transparenzgesetz übernehmen

Auf Landesebene (angestrebt auch auf Kreis- und Gemeindeebene) soll ein Transparenzgebot mit Gesetzeskraft eingeführt werden, das dem am 13.06.2012 von der Hamburger Bürgerschaft einstimmig beschlossenen Transparenzgesetz entspricht.

Hier die wesentlichen Paragraphen, die so oder an die gesetzlichen und organisatorischen Gegebenheiten des Saarlandes angepaßt in ein Gesetz gefaßt werden sollen:

§ 1 Gesetzeszweck
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den in § 2 Absatz 3 bezeichneten Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
(2) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der in § 3 Absatz 1 genannten Informationen.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Informationen sind alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
(2) Veröffentlichungen sind Aufzeichnungen im Informationsregister.
(3) Als Behörden gelten auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle des Saarlandes oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.

§ 3 Anwendungsbereich
(1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen vorbehaltlich von Einschränkungen in Hinsicht auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung öffentlicher Interessen:
1. Vorblatt und Petitum von Regierungsbeschlüssen,
2. Mitteilungen der Regierung an die Bürgerschaft,
3. in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,
4. Verträge der Daseinsvorsorge, 5. Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne,
6. Globalrichtlinien, Fachanweisungen und Verwaltungsvorschriften,
7. amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte,
8. Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in die Entscheidung der Behörde einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen,
9. Geodaten,
10. Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt, die von einer Behörde außerhalb ihrer Überwachungstätigkeit im Einzelfall durchgeführt werden,
11. das Baumkataster,
12. öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne,
13. die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und –vorbescheide,
14. Subventions- und Zuwendungsvergaben,
15. die wesentlichen Unternehmensdaten der Beteiligungen einschließlich einer Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene.

(2) Die auskunftspflichtigen Stellen sollen vorbehaltlich der Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und der Wahrung öffentlicher Interessen darüber hinaus veröffentlichen :
1. Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, soweit dadurch nicht
2. wirtschaftliche Interessen des Saarlandes erheblich beeinträchtigt werden,
3. Dienstanweisungen,
4. sowie alle weiteren, den in Absatz 1 und diesem Absatz genannten Gegenständen vergleichbaren Informationen von öffentlichem Interesse.
5. Diese und alle anderen Informationen unterliegen der Auskunftspflicht.
6. Die Vorschriften über die Veröffentlichungspflicht gelten für alle Behörden
7. Die Vorschriften für die Auskunftspflicht gelten für alle auskunftspflichtigen Stellen

Interkommunale Zusammenarbeit

Um interkommunale Zusammenarbeit und Kooperationen stärker zu fördern oder auch Fusionspotenziale unter Kommunen aufzuzeigen, setzt sich die Piratenpartei Saarland für die Bildung einer Expertengruppe auf Landesebene ein.

Ziel ist es verwaltungs- und infrastrukturtechnische Doppelstrukturen abzubauen, die Selbstverwaltungskosten zu optimieren und die Leistungsfähigkeit von Kommunen und Landkreisen nachhaltig zu gewährleisten.


Gebietsreform

Damit das Saarland, seine Kommunen und Kreise, auf Dauer existieren können, sind sinnvolle strukturelle Veränderungen auch hinsichtlich des demografischen Wandels unverzichtbar. Um dies zu erreichen, fordert die Piratenpartei Saarland die Einrichtung einer Expertenkommission hinsichtlich einer Kreisgebietsreform als erste Maßnahme.Es ist für die Piratenpartei Saarland hierbei selbstverständlich , dass die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess mit einbezogen werden müssen .

Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern. Lösungsorientierte Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind daher ebenso zu initiieren und zu intensivieren wie die innereuropäische Zusammenarbeit.

Saarländische Abfallwirtschaft - mehr Marktwirtschaft beim Müllpreis

Die EVS Unternehmensstruktur und seine Möglichkeiten der Preisfestsetzung für das Verbrennen von Hausmüll sind so zu verändern, dass seine Verbrennungsanlage(n) in Konkurenz zu privatwirtschaftlich organisierten Anlagen treten könnten. Hierzu ist es notwendig, dass Folgendes nichtmehr durch die Verbrennungskosten quer-subentioniert werden darf

1.) sog. Allgemeinkosten der saarländischen Abfallwirtschaft (Biomüll, Wertstoffhöfe, Sperrmüll etc.)

2.) die enormen Kosten für die Nachsorge der drei großen Altdeponien;

Die Kosten für 1./2.) sind durch den saarländischen Landeshaushalt oder Direktzuordnung zu den Verursachern zu übernehmen.

Falls Landkreise oder die Gemeinden, in denen die Altdeponien samt Wassereinzugsgebiet liegen, die Pflege der Deponien übernehmen möchten, sollen diese hierfür - wenn möglich nur einmalig - aus dem Landeshaushalt entschädigt werden.

Sobald dies umgesetzt ist, wird die gesetzliche Pflicht, dass saarländische Kommunen nur bei EVS entsorgen dürfen, abgeschaft.

Saarländische Abfallwirtschaft - mehr Verantwortung für regionale Einheiten

Wir stehen für Subsidiarität in der saarländischen Abfallwirtschaft.

Daher sollen zukünftig die Landkreis Verwaltungen, statt des landesweiten EVS Verbandes

1.) den Transport von Hausmüll zu EVS Verbrennungsanlagen organisieren

2.) Vertragspartner und Preisfestsetzer für die Müllgebühren der Bürger sein

Keine Privatisierung der Wasserwirtschaft im Saarland

Die Piratenpartei LV Saarland ist gegen eine Privatisierung der Wasserwirtschaft im Saarland. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen muss von der Marktliberalisierung ausgeschlossen werden, um die Wasserqualität und den Zugang eines jeden zu dieser lebenswichtigen Ressource zu gewährleisten.

Mindestlohn im Einflussbereich der öffentlichen Hand

Im Saarland sollen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene durch die öffentliche Hand nur noch Verträge mit solchen Firmen abgeschlossen werden, die sich an die tarifvertraglichen Löhne halten und sicherstellen und dafür haften, daß in keinem Fall, weder bei ihnen selbst, noch bei direkten oder indirekten Unterauftragnehmern der von der Piratenpartei Saarland derzeit geforderte Mindestlohn unterschritten wird.

Ebenso macht das Saarland auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene zur Bedingung, daß sich durch die öffentliche Hand geförderte, ganz oder teilweise von ihnen finanzierte Institutionen oder Firmen an diese Tariftreue und Mindestlohnregelung halten.


Staatliche Anerkennung des Berufes der OTA (Operationstechnischen Assistenz)

Die Piratenpartei Saarland setzt sich für eine staatliche Anerkennung des Berufes der OTA (Operationstechnischen Assistenz) auf Bundesebene, mindestens aber auf Landesebene, ein. Als Grundlage dazu ist die bisherige Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu nehmen. Durch eine staatliche Anerkennung dieses Berufes sind endlich bereits bestehende Benachteiligungen gegenüber staatlich anerkannten medizintechnischen- und Pflegeberufen zu beseitigen.


Offene öffentlich betriebene HotSpots fördern

Die Piratenpartei Saarland setzt sich für den Auf- und Ausbau öffentlich betriebener und offen erreichbarer WLAN-Hotspots in Gemeinde- und Stadtzentren ein. Diese sollten völlig offen, also ohne Anmeldung, für alle nutzbar sein.

Hierdurch soll zum einen dem gesetzten Ziel Open Access Rechnung getragen und zum anderen die Attraktivität der Städte und Gemeinden gefördert werden.


Vereinfachung der Transfersysteme

Die Transfersysteme sind zu vereinfachen. Alle finanziellen Sozialleistungen sind möglichst durch ein einheitliches Grundsicherungssystem zu ersetzen, das beispielsweise als Grundeinkommen ausgestaltet werden kann und durch zusätzliche staatliche und privatwirtschaftlich organisierte Sozialversicherungen auf freiwilliger Basis ergänzt wird.


Drug-Checking

Wir setzen uns dafür ein, dass Drug-Checking Initiativen ermöglicht werden. Menschen, die von Drug-Checks Gebrauch machen wollen, müssen dies anonym und ohne eventuelle strafrechtliche Konsequenz tun können. Die Standorte des Drug-Checking (sowohl feste Standorte als auch temporäre Standorte bei z.B. Festivals) sollen mit entsprechend Zuständigen festgelegt werden.

Europapolitische Ausrichtung

Die Piratenpartei Saarland steht für ein geeintes Europa der Bürger. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Strukturen der EU demokratisiert werden. In einer demokratisch organisierten EU setzen wir uns für eine parlamentarisch kontrollierte europaweite Fiskalpolitik ein, die insbesondere zum Ziel haben muss, dass kein EU-Staat dauerhaft verarmt.

Die aktuelle Tendenz, immer größere Strukturen zu schaffen, die sich immer weiter der demokratischen Kontrolle entziehen und dabei mehr den Wohlstand der Banken als den der Menschen förden, lehnen wir ab.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Dieser Antrag soll keine Inhalte streichen oder hinzufügen, sondern ein wenig mehr Struktur in unsere Programmpapiere bringen, die wir nach dem Beschluss vom LPT13.2 haben. Im Anschluss ist jeder aufgefordert, für kommende LPTs Änderungsanträge zu den Programmpapieren einzubringen, wo er dies inhaltlich notwendig sieht.


Datum der letzten Änderung

28.10.2013

Status des Antrags

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