SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderung 010

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.2. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-010

Einreichungsdatum

2013/5/31 00:16:56 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Vorstand: VVSSGGB

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragsart

Satzungsänderung

Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)

Diverse

Antragsgruppe

Abschnitt A: Grundlagen

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung §10 (1) wie folgt neu zu fassen:

Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär sowie einem Beisitzer.

Gleichzeitig ist §10 (9) wie folgt neu zu fassen:

Tritt der Vorsitzende, der Schatzmeister oder der Generalsekretär zurück, so rückt der jeweilige stellvertreter in dieses Amt nach. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen im Übrigen seine Kompetenzen wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn dem Vorstand weniger als vier Mitglieder angehören oder weniger als vier Mitglieder ihren Aufgaben nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

(1) Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem politischen Geschäftsführer sowie drei Beisitzern.

(9)Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Aus der Erfahrung heraus, halte ich einen siebenköpfigen Vorstand für schlagkräftiger. Die Vertreterregelung halte ich für einen sinnvollen Weg, nicht zu schnell handlungsunfähig zu werden.

Der politische Geschäftsführer fällt wieder weg. Die Hauptaufgabe war hier eine AG-Koordination und eine Koordination der Weiterentwicklung des Wahlprogramms. Hier zeigt die Erfahrung, dass die Organisation im Vorstand keinen Vorteil gegenüber einer Organisation an der Basis bietet.

Antragsfabrik

https://wiki.piratenpartei.de/SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag_2013.2/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_Entwurf_001

Datum der letzten Änderung

03.06.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht