SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung 003

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-003

Einreichungsdatum

2013/2/21 08:58:16 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Bundesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

Antragsteller

JanNiklasFingerle

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

Abschnitt B: Finanzordnung

Antragstext

Dies ist ein Modulantrag mit sich ausschließenden Modulen.

Es wird beantragt, in der Landessatzung die Finanzordnung um einen weiteren Paragraphen zu ergänzen. Ist die Finanzordnung nicht in Paragraphen gefasst, so wird der aktuelle Text der Finanzordnung als §1 geführt und der folgende Text als §2 angefügt. Ist die Finanzordnung in Paragraphen gefasst, so wird der folgende Text mit der nächsthöheren gegenüber der zuletzt verwendeten Nummer angefügt:

§nnn Bundesweiter Ausgleich der Parteienfinanzierung

(1) Die Piratenpartei Saarland beteiligt sich an einer bundesweiten solidarischen Verteilung der Parteienfinanzierung im Sinne des §22 Parteiengesetz. Daher werden beginnend mit dem Beginn des Jahres 2013 für alle an die Landesverband direkt gezahlten Mittel der Parteienfinanzierung Zahlungen in einen Umlage-Topf, der vom Bundesverband verwaltet wird, geleistet.

Modul, Variante a:

(2) Die Zahlung gemäß Absatz (1) umfasst die Beträge, die die Summe aus §18 (5) Parteiengesetz, angewendet auf den Landesverband Saarland, übersteigen.

Modul, Variante b:

(2) Die Zahlung gemäß Absatz (1) umfasst die Hälfte der direkt an den Landesverband Saarland geleisteten Parteienfinanzierung.

Modul, Variante c:

(2) Die Zahlung gemäß Absatz (1) umfasst die Beträge, die die Summe aus §18 (5) Parteiengesetz, angewendet auf den Landesverband Saarland, übersteigen. Bei der Berechnung wird einmalig für das Jahr 2013 ein um 10000€ verringerter Betrag der ausgeschütteten Parteienfinanzierung angesetzt.

Modul, Variante d:

(2) Die Zahlung gemäß Absatz (1) umfasst die Hälfte der direkt an den Landesverband Saarland geleisteten Parteienfinanzierung. Bei der Berechnung wird einmalig für das Jahr 2013 ein um 10000€ verringerter Betrag der ausgeschütteten Parteienfinanzierung angesetzt.

Ende der Module

(3) Die Zahlung der Umlage auf Abschlagszahlungen zur Parteienfinanzierung erfolgt unter Vorbehalt der endgültigen Abrechnung durch die Bundestagsverwaltung.

(4) Die Regelungen dieses Paragraphen verlieren mit dem Beschluss eines verpflichtenden bundesweiten Umlageverfahrens durch ein Organ des Bundesverbandes ihre Gültigkeit.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Wir sind durch die Landtagswahl extrem im Vorteil: Wir haben für die Parteienfinanzierung ein dickes Stimmenkonto und profitieren dadurch von anderen Landesverbänden, die deutlich höhere Eigenmittel einwerben, aber durch zeitlich anders gelegene Landtagswahlen nicht so viel bis gar kein Geld aus der Parteienfinanzierung bekommen. Auch bekommt der Bundesverband deutlich weniger, weniger, das das Geld immer zuerst an die Länder ausgeschüttet wird, und kann daher bei den anderen Landesverbänden nicht ausreichend einspringen.

Als eine Partei, die das Solidarprinzip hochhält, sollten wir dies auch tun, wenn es uns selbst betrifft.

Zu den Modulen:

Modul a entspricht dem Antrag des Bundesvorstands an den Landesvorstand: SL:Landesvorstand/Vorstandssitzungen/2013-02-12#TOP_4:_Antrag_des_BuVo_bez.C3.BCglich_Parteienfinanzierung

Modul b entspricht unserem Anteil an dem in Bochum abgelehnten Antrag SÄA042. Dieser hatte dort zwar eine Mehrheit, aber eben nicht die erforderlichen 2/3 bekommen.

Modul c und d entsprechen a und b, aber verringern die Berechnungsgrundlage einmalig und den Betrag, den wir 2012 als Kredit aufnehmen mussten für die Landtagswahl, wovon immer noch die Hälfte offen ist.

Meine persönliche Präferenz ist Modul b, weil es meiner Meinung einen sinnvollen pragmatischen Kompromiss zwischen den Extremen ist. Mit Modul b bleibt uns Geld, um zu arbeiten.

Hinweis: Aus dem Umlageverfahren würden wir jeweils auch wieder Geld zurückbekommen. Folgt den Links in dem Antrag an den Landesvorstand für weitere Infos. Wieviel es sein wird, ist natürlich offen, so lange noch nicht von allen Landesverbänden Beschlüsse vorliegen.

Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

23.02.2013

Status des Antrags

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