SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.4/Antragsportal/Satzungsänderung 003

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.4. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-003

Einreichungsdatum

2012/10/12 14:13:55 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Landesfinanzrat

Antragsteller

Ulrike Mayer, Hans Gondollf, Mathias Krämer, Bernhard Kraus

Antragsart

Satzungsänderung

Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)

SÄA-002

Antragsgruppe

Abschnitt B: Finanzordnung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 9zu ändern:

§9 – Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Landesfinanzrat. Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt komplett ersetzt:

§1 Anwendung der Bundesfinanzordnung=

  • (1) Die Finanzordnung der Bundessatzung findet Anwendung.
  • (2) Bezüglich der Zuständigkeit und des Etats findet die Finanzordnung der Bundessatzung entsprechend Anwendung.

§2 Verfügungsberechtigungen=

(1) Die Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung. (§10 Abs.7 Nr. 10)

§3 Der Landesfinanzrat

  • (1) Der Landesfinanzrat besteht aus den Schatzmeister der nächsten untergeordneten Gliederungen oder deren jeweiligen Vertretung und dem Landesschatzmeister.
  • (2) Der Landesvorstand erstellt die Beschlussvorlagen zur Jahres- und Dreijahresfinanzplanung in Abstimmung mit dem Landesfinanzrat.
  • (3) Der Landesfinanzrat tagt mindestens vierteljährlich. Er muss einberufen werden, wenn dies von a) mindestens 20% seiner Mitglieder oder b) vom Landesvorstand gefordert wird.
  • (4) Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • (5) Der Landesfinanzrat legt zu jedem ordentlichen Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor.
  • (6) Der Landesvorstand legt dem Landesparteitag den Jahres- und Dreijahresplan vor und begründet die wesentlichen Planungsansätze. Der Landesfinanzrat nimmt im Anschluss zu beiden Plänen Stellung. Der Landesvorstand stimmt über die Planung ab.
  • (7) Plant der Vorstand zwischen den Landesparteitagen Verschiebungen oder Erweiterungen in der Landesfinanzplanung, muss der Landesfinanzrat mit einfacher Mehrheit zustimmen.
  • (8) Der Landesfinanzrat erarbeitet die Landesfinanzordnung als Beschlussvorlage für den Landesparteitag.
Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§9 – Organe des Landesverbandes (1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag und das Landesschiedsgericht.



Datum der letzten Änderung

12.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht