SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.4/Antragsportal/Satzungsänderung 002

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.4. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-002

Einreichungsdatum

2012/10/12 09:48:54 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Landesfinanzrat

Antragsteller

Ulrike Mayer, Hans Gondollf, Mathias Krämer, Bernhard Kraus

Antragsart

Satzungsänderung

Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)

SÄA-003

Antragsgruppe

Verfassung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 9zu ändern:

§9 – Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Landesfinanzrat.

Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt komplett ersetzt:

§1 Anwendung der Bundesfinanzordnung

  • (1) Die Finanzordnung der Bundessatzung findet Anwendung.
  • (2) Bezüglich der Zuständigkeit und des Etats findet die Finanzordnung der Bundessatzung entsprechend Anwendung.

§2 Verfügungsberechtigungen

(1) Die Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung. (§10 Abs.7 Nr. 10)

§3 Der Landesfinanzrat

  • (1) Der Landesfinanzrat besteht aus den Schatzmeister der nächsten untergeordneten Gliederungen oder deren jeweiligen Vertretung und dem Landesschatzmeister.
  • (2) Der Landesvorstand erstellt die Beschlussvorlagen zur Jahres- und Dreijahresfinanzplanung in Abstimmung mit dem Landesfinanzrat.
  • (3) Der Landesfinanzrat tagt mindestens vierteljährlich. Er muss einberufen werden, wenn dies von a) mindestens 20% seiner Mitglieder oder b) vom Landesvorstand gefordert wird.
  • (4) Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • (5) Der Landesfinanzrat legt zu jedem ordentlichen Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor.
  • (6) Der Landesvorstand legt dem Landesparteitag den Jahres- und Dreijahresplan vor und begründet die wesentlichen Planungsansätze. Der Landesfinanzrat nimmt im Anschluss zu beiden Plänen Stellung. Der Landesparteitag stimmt über die Planung ab.
  • (7) Plant der Vorstand zwischen den Landesparteitagen Verschiebungen oder Erweiterungen in der Landesfinanzplanung, muss der Landesfinanzrat mit einfacher Mehrheit zustimmen.
  • (8) Der Landesfinanzrat erarbeitet die Landesfinanzordnung als Beschlussvorlage für den Landesparteitag.
Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§9 – Organe des Landesverbandes (1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag und das Landesschiedsgericht.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

siehe oben

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Beim nächsten BPT wird Finanzrat für §16 der Bundesfinanzortnung folgende Änderung einreichen: Die Länder haben einen Landeshaushalt zu erstellen. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass diese Aufgabe nicht von einer einzelnen Person erstellt werden sollte. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, halten wir (Landesschatzmeisterin und KV-Schatzmeister) es für notwenig ein Organ (Landesfinanzrat) zu schaffen, dass diese Aufgabe übernimmt. Diese Organ sollte aber keine Entscheidungsbefugnis haben, sondern in beratender Funktion tätig sein. Diskussion ergab sich bei der Überlegung, wer den Landehaushalt verabschiedet. Aus dieser Überlegung heraus haben wir zwei konkurierende Anträge eingebracht, über die der LPT entscheiden soll.


Datum der letzten Änderung

12.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht