SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.4/Antragsportal/Programmänderung 018

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.4. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

PA-018

Einreichungsdatum

2012/10/12 11:52:50 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Pflege in Kliniken und Einrichtungen der Altenpflege und Pflege schwerst Pflegebedürftiger

Antragsteller

Heinz-Leo Laturell

Antragsart

Programmänderung


Antragsgruppe

Gesundheitspolitik

Antragstext

Es wird beantragt, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Programm aufzunehmen:

Die Piratenpartei Saar beschließt die Aufnahme folgender Eckpunkte zur Pflege in Kliniken und Einrichtungen der Altenpflege und Pflege schwerst Pflegebedürftiger in das Parteiprogramm

1. Verbesserung hin zu einer qualitativ hochwertigen Pflege die gesund pflegt und nicht krank macht. - Schaffung kleiner dezentraler Pflegeeinrichtungen · Entwicklung neuer Pflegemodelle sowie Einrichtung eines persönlichen Budgets für alle Pflegebedürftigen · Qualifiziertes Auswahlverfahren der Auszubildenden in Pflegeberufen · Supervisions- und Selbsterfahrungsgruppen als Bestandteil der Ausbildung in Pflegeberufen und eine psychologische Beurteilung am Ende der Ausbildung als Bestandteil des Examens · Vermittlung psychologischer und physiologischer Zusammenhänge insbesondere bei der Altenpflege und schwerst pflegebedürftiger Menschen im Rahmen

Zertifizierung von Einrichtungen

In die Zertifizierung sind folgende Faktoren mit einzubeziehen:

- Weiterbildungspflicht für Angehörige der Pflegeberufe sowie Verpflichtung der Träger sowie das Angebot der Träger an qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen - Verpflichtende Teilnahme des medizinischen Personals an zukünftig obligatorischen Supervisionsgruppen in Kliniken, Alten – und Pflegeeinrichtungen - Analog zum Arbeitsmedizinischen Dienst die Bereitstellung einer psychologischen Betreuung für Pflegende in allen Einrichtungen


Ambulante Pflege: · Ambulante Einrichtungen der Pflege sollen zukünftig nach einem standardisierten Verfahren zertifiziert werden. Krankenkassen dürfen nicht zertifizierten Betrieben die Zulassung verweigern.

Allgemeines - Überprüfung und Entbürokratisierung der Vorschriften beim Bau von Pflegeeinrichtungen (hemmende Bau allgemeine - und Hygienevorschriften) auch im Rahmen der Ausgestaltung neuer Pflegemodell - mindestens 1 Mal jährlich unangemeldete Überprüfungen und Kontrollen durch staatliche Stellen - Schaffung von Pflegebeiräten unter Beteiligung von Patienten und Bewohner der Pflegeinrichtungen (paritätisch besetzt) oder deren Angehörigen -Einrichtung einer ständigen Pflegekionferenz und eines unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Pflegebeauftragten, der ähnlich des Wehrbeauftragten einen jährlichen Bericht zur Situation der Pflege vorlegen soll


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

In vielen Bereichen der ambulanten als auch stationären Pflege kann man heute schon von einer gefährlichen Pflege sprechen. Dies bedeutet, dass eine hohe Zahl an Pflegebedürfitgien (dies schließt die Pflege in kliniken mit ein) durch schlechte oder unterlassene Pflege körperliche oder auch seelische Schäden erleidet. Die Dunkelziffer dürfte hier eine kaum zu schätzende Größe erreichen, da Betroffene als auch Pflegende das Ausmaß der Schäden nicht bewußt oder gar nicht erkennen bzw. bagatellisieren. (sekundäre Wundinfektionen durch Kraneknhauskeime,Wund liegen, Decubitus, Belastungsstörungen etc.) Im Focus der Bemühungen hin zu einer besseren Pflege stehen micht nur die Bedürfnisse und Erfordernisse von Patienten und zu Pflegenden, sondern auch und gerade die der Pflegenden. Enge Personalschlüssel, chronischer Persoanlmangel, schlechtes Arbeitsklima unter dem Druck der Kosten führen zu Überbelastung und in der Folge häufig zu Gewaltexzessen gegenüber Schutzbefohlenen. Es ist bekannt, dass es auch in der familiären häuslichen Pflege häufig zu Gewaltexzessen kommt, da nicht selten die pflegenden Angehörigen mit der Pflege überfordert sind. Somit ist der Psychohygiene pflegender Personen ein besonderes Augenmerk zu schenken. Es ist notwendig, dass Pflegende von Außen Hilfe geboten wird, nicht zuletzt, weil sie oftmals gar nicht mehr wahrnehmen, dass sie ihre persönlichen Grenzen überschreiten oder aber aus Agnst vor Sanktionen durch den Arbeitsgeber ihre Not nicht offenbaren. Es steht außer Frage, dass die Vergütung von Pflegepersonal nicht der tatsächlichen Beanspruchung und besonderen Verantwortung gerecht wird. Hier müssen allerdings die Tarifparteien eine gerechte Lösung herbeiführen. Die Politik kann aber im Rahmen eines Pflegegesetzes den Grundanspruch auf jährliche Urlaubstage durchaus angemessen anheben und gesetzlich festlegen. Insofern wäre kurzfristig eine Teillösung des Problems durchaus machbar. Die Installation eines Pflegebeauftragten kann ebenfalls nur ein Teilaspekt der zu treffenden Maßnahmen sein. Der Pflegebeauftragte sollte grundsätzlich einen direkten Bezug zur Pflegetätigkeit haben, auf einer leicht zugängigen Ebene und bei den Aufsichtsbehörden angesiedelt sein. Es ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und wird nicht, wie in solchen Fällen durchaus üblich, aus Pafrteitaktischen Erwägungen heraus oder vom zuständigen Minister ernannt. Der oder die Pflegebeauftragte sollte im Rahmen einer anonymen Bewerbung berufen werden. Der Pflegebeauftragte hat der Landespflegekonferrenz und dem Landesparlament jährlich einen Bericht zur Pflegesituation vorzulegen.


Datum der letzten Änderung

13.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht