SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.4/Antragsportal/Programmänderung 017

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.4. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

PA-017

Einreichungsdatum

2012/10/12 11:50:39 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Transparenz im Schornsteinfegerwesen

Antragsteller

Heinz-Leo Laturell

Antragsart

Programmänderung


Antragsgruppe

Verbraucherschutz

Antragstext

Es wird beantragt, folgenden Text an geeigneter Stelle ins Programm auszunehmen:

1. Die Piratenpartei Saar fordert mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im Schornsteinfegerwesen. Insofern sollen im Saarland zur Behandlung von Beschwerden Schiedsstellen bzw. Ombutsleute, sowie ein vereidigter Gutachter aus dem Hauptgewerbe Heizungs – und Schornsteinbau berufen werden, um im Streitfall kompetent und zügig außergerichtlich Abhilfe zu schaffen.

2. Die Piratenpartei Saar setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit allgemein verbindliche Regelungen und technische Bestimmungen schafft, nach denen die Bezirksbevollmächtigten (bislang Bezirksschornsteinfegermeister) ihre staatlichen Überprüfungs – und Kontrolltätigkeiten durchzuführen haben. Hierzu soll ein neutrales Sachverständigengremium mit Ingenieuren aus dem Bereich Feuerungsanlagen und vereidigten Sachverständigen des Schornsteinfegerhanderks konkrete verbindliche Richtlinien erarbeiten.

3. Die Piratenpartei fordert, dass die, für die Aufsicht der Schornsteinfeger zuständigen Behörden zukünftig fachlich qualifiziert besetzt werden,sodass eine effiziente, neutrale und transparente Kontrolle über die Schornsteinfeger ausgeübt werden kann.

4. Die Piratenpartei fordert bessere Datenschutzrichtlinien für Schornsteinfeger. Insoweit sollen Schornsteinfeger zukünftig vereidigt werden und eine Schweigepflichtserklärung abgeben.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Trotz eindeutiger Vorgaben in den sogenannten Arbeitsblättern des Zentralinnungsverbandes der Schornsteinfeger, liegt es offensichtlich im Ermessen der Bezirksschornsteinfegermeister, die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach eigenem Gutdünken auf Gutsherrenart auszulegen. Hierbei ergeben sich oftmals unterschiedliche Bewertungen einzelner Schornsteinfeger bei der Feststellung von Mängeln. Der Schornsteinfeger kann im Hinblick auf seine Eigeninteressen nicht objektiv und neutral seine Tätigkeiten durchführen. Es liegt im Eigeninteresse des Schornsteinfegers, soviel Mängel wie nur irgendwie möglich zu attestieren, da sich die Rechtfertigung der Kontrollen nur aus der Mängelstatistik ableiten lässt. Außerdem kann er zukünftig, durch Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes im Rahmen durchaus legaler Geschäftsmodelle festgestellte Mängel selbst beseitigen. Eine neutrale sachkundige Bewertung ist somit faktisch ausgeschlossen. Der ab 2013 geltende freie Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk wird ad absurdum geführt, da der Bezirksbevollmächtigte seinen Kollegen immer schlechte Arbeit unterstellen kann, ohne dass dies für ihn Konsequenzen hätte. Bürgerinnen und Bürger werden, um unnötigen Ärger zu vermeiden, wie bisher den Bezirksbevollmächtigten mit den Arbeiten beauftragen. Der Bürger bleibt bei diesem System auf der Strecke. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind auf Grund fehlender fachlicher Kompetenzen nicht in der Lage objektive Beurteilungen herbeizuführen und orientieren sich in der Sache ausschließlich an den Einlassungen des Schornsteinfegers. Eine echte Prüfung findet nicht statt. Hauseigentümern bleibt immer nur der Weg vor sie Verwaltungsgerichte mit dem Ergebnis, dass diese ebenfalls auf Grund mangelnder Sachkompetenzen und fehlenden Angeboten an neutralen, nicht dem Schornsteinfegerhandwerk angehörenden Sachverständigen, nur den Auslegungsvarianten der Schornsteinfeger folgen können. Der Gesetzgeber hat seine Kompetenzen an die Interessenvertreter der Schornsteinfeger abgegeben und es versäumt, klare Vorgaben zu schaffen. Somit wurde der Willkür und Beliebigkeit freien Raum gelassen. Mit dem neuen Schornsteinfeger Handwerk Gesetz wurde ein absurdes Konstrukt geschaffen, dass einen Wettbewerb faktisch ausschließt und sich ausschließlich an der Interessenlage der deutschen Schornsteinfeger orientiert. Die Eigentümer sind grundsätzlich verunsichert, weil sie mehr denn je bei jedem Besuch eines Bezirksschornsteinfegermeisters damit rechnen müssen, dass Mängel angezeigt werden, die zuvor als Solche nicht bewertet wurden. Um dem entgegen zu wirken, sind eindeutige technisch sinnvolle verbindliche Regelungen einzuführen, die, wenn überhaupt, nur wenig Spielraum für willkürliche Auslegungen lassen. Eine zusätzlich, mit entsprechender Fachkompetenz besetzte Beschwerdestelle erleichtert zudem den Betroffenen ihrer Beschwerde Gehör zu verschaffen. Es darf nicht sein, dass der Schornsteinfeger mit der einfachen Feststellung „Gefahr im Verzug“ bei den Behörden Zwangsmaßnahmen gegen Hauseigentümer einleiten kann, ohne dass dies von einer zweiten kompetenten Instanz auf ihre Belastbarkeit hin überprüft wird. Im Schornsteinfegergesetz werden die rechtsstaatlichen Prinzipien außer Kraft gesetzt. Die im Gesetz gebrauchten Formulierungen sind abstrakt und lassen der freien Auslegung jeden nur erdenklichen Spielraum. Der Weg zu den Verwaltungsgerichten könnte zukünftig erspart bleiben, wenn der Gesetzgeber konkrete, allgemein verbindliche und nachvollziehbare Regelungen schafft. Derzeit können Schornsteinfeger frei Entscheiden, welche Daten diese an welche Dritte weitergeben. Somit greift der Schornsteinfeger unmittelbar in den Datenschutz ein. Theoretisch kann der Schornsteinfeger Auskünfte an die GEZ, die Steuerbehörden der Gemeinde oder aber auch an kommerzielle Interessenten weitergeben. Die Richtlinien über die Weitergabe von Daten im Schornsteinfegergesetz sind dahingehend wenig konkret.


Datum der letzten Änderung

13.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht