SL:Mitgliederversammlungen/Aufstellungsversammlungen

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Auf Aufstellungsversammlungen werden Kandidaten für öffentliche Wahlen (Bundestag, Landtag, ggf. Europaparlament) festgelegt. Hier ist die Stimmberechtigung immer auch von den jeweiligen Wahlgesetzen abhängig, weshalb eine Aufstellungsversammlung nicht als Landesparteitag veranstaltet werden kann.