SL:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/Antragsarten

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Antragsarten

Anfragen

Jedes Mitglied des Landtags kann von der Landesregierung durch Kleine Anfragen Auskünfte verlangen.

Jeder Abgeordnete kann mit Anfragen von der Regierung über bestimmt bezeichnete Tatsachen Auskunft verlangen. Die Anfragen sind dem Präsidenten schriftlich einzureichen. Sie sollen nur Ausführungen im notwendigen Umfang enthalten. Der Präsident kann sie zurückweisen, wenn sie diesem Erfordernis nicht entsprechen.

Große Anfragen

Große Anfragen können nur von einer Fraktion oder mindestens fünf Abgeordneten gestellt werden. Sie sind kurz und bestimmt zu fassen und dem Präsidenten schriftlich einzureichen. Die Anfragen werden an die Abgeordneten verteilt und vom Präsidenten der Regierung mit der Aufforderung übermittelt, zu erklären, ob und wann sie zur Antwort bereit ist.

Anträge

Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik des Landes auch durch Anträge einwirken. Mit ihnen wird die Landesregierung z. B. aufgefordert, dem Parlament über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge auf Beschlussfassung müssen die Einleitungsformel tragen: „Der Landtag wolle beschließen:"

Abänderungsanträge

Abänderungsanträge müssen schriftlich gestellt werden. Sie sind zu verlesen, wenn sie bis zur Beratung noch nicht verteilt sind. Bei Beratung einer Vorlage im Ausschuss können Abänderungsanträge auch mündlich gestellt werden.

Gesetzentwürfe

Gesetzentwürfe werden üblicherweise von der Landesregierung oder einer Fraktion eingebracht