SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderung 004
Dies ist ein Antrag für die Mitgliederversammlung des KV Saarbrücken. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-004 Einreichungsdatum
2015/4/15 16:54:52 (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Verteilung der Finanzmittel Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Abschnitt B: Finanzordnung Antragstext
Es wird beantragt folgenden Text in der Satzung zu ändern: § 5 Verteilung der Finanzmittel 1. Der Vorstand der Piratenpartei Saarbrücken ist berechtigt, Finanzbeschlüsse ohne gesonderte Beschlüsse des Kreisparteitag (KPT) zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf dem jeweils nächsten Kreisparteitag. 2. -entfällt- Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 5 Verteilung der Finanzmittel 1. Der Vorstand der Piratenpartei Saarbrücken ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von dem Kreisparteitag der Piratenpartei Saarbrücken festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse des Kreisparteitag (KPT) zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf dem jeweils nächsten Kreisparteitag. 2. Fasst der Kreisparteitag keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der entsprechenden verfügbaren Finanzmittel. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
erfolgt mündlich
Datum der letzten Änderung
15.04.2015 Status des Antrags
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