SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2013.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag 004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für die Mitgliederversammlung des KV Saarbrücken. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SoA-004

Einreichungsdatum

2013/10/25 21:48:27 (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Ordnung für Ortsgruppen

Antragsteller

Snot rod

Antragsart

Sonstiger Antrag


Antragsgruppe

Interne Parteiorganisation

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen .

Ordnung für Ortsgruppen des Kreisverbandes Saarbrücken

Gründung 1. Die Gründung einer Ortsgruppe erfolgt unter Bezugnahme auf §1b der Satzung des Kreisverbandes Saarbrücken. 2. Die Satzung des Kreisverbandes Saarbrücken ist Teil der Ordnung für Ortsgruppen

Mitgliedschaft 2.1 Eine Ortsgruppe besteht aus den Mitgliedern des Kreisverbandes Saarbrücken der Piratenpartei Saarland mit Wohnsitz im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsgebiet. 2.2 Auch Mitglieder der Piratenpartei Saarbrücken mit Wohnsitz außerhalb der Stadt bzw. des Ortes können nach schriftlichem Antrag Mitglied der Ortsgruppe werden, sofern keine Mitgliedschaft in einer anderen Gliederung auf Ortsebene besteht. Der Antrag ist an den Vorstand des Kreisverbands zu richten.

Arbeitstreffen 3.1 Die Ortsgruppe trifft sich im Regelfall mindestens einmal im Monat zu Arbeitstreffen. Diese können im Rahmen von Stammtischen stattfinden. Des Weiteren kann es separate Arbeitstreffen geben.

3.2 Im Rahmen dieser Treffen können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit Aktionen planen oder Anfragen und Anregungen an den Stadtrat und seine Ausschüsse beschließen sowie aktuelle Standpunkte auf Grundlage der vorhandenen Programme der übergeordneten Verbände oder Beschlüssen der Mitgliederversammlung festlegen.

3.3 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.

3.4 Darüber hinaus können Piraten oder interessierte Nichtmitglieder auf Antrag dauerhaft eine Stimmberechtigung für Arbeitstreffen erhalten, wenn die Mehrheit eines Arbeitstreffens dies beschließt. Diese Stimmberechtigung kann durch einen Beschluss eines Arbeitstreffens, einer Mitgliederversammlung oder des Kreisvorstands wieder aufgehoben werden.

Ortsmitgliederversammlung 4.1 Die Ortsmitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder werden zu ihr mindestens 14 Tage im Voraus in Textform eingeladen. Für außerordentliche Ortsmitgliederversammlungen beträgt die Einladungsfrist 7 Tage.

4.2 Die Ortsmitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufstellung von Kandidaten zu Kommunalwahlen o.ä., Änderungen dieser Ortsgruppenordnung und beschließt örtliche Grundsatz- und Wahlprogramme sowie Positionspapiere.

4.3 Sie wählt den Sprecher der Ortsgruppe und einen gleichberechtigten Stellvertreter.

4.4 Stimmberechtigt sind alle anwesenden, akkreditierten Mitglieder nach §2 der Ordnung.

4.5 Die Mitgliederversammlung kann zu weiteren Terminen zusammen kommen, wenn einer der Sprecher oder 15% der Mitglieder dies fordern.

Ortsgruppensprecher 5.1 Der Sprecher und sein Stellvertreter sind gleichberechtigt.

5.2 Die Sprecher vertreten die Ortsgruppe gegenüber der Öffentlichkeit und dem Kreisverband.

5.3 Sie geben gegenüber dem Kreisvorstand und der Ortsmitgliederversammlung mindenstens halbjährlich einen Tätigkeitsbericht der Ortsgruppe ab.

5.4 Die Sprecher müssen mindestens einmal pro Kalenderjahr neu gewählt werden.

5.5 Die Sprecher verpflichten sich, zum Beginn ihrer Amtszeit an einer Datenschutzbelehrung teilzunehmen und die aktuell gültige Datenschutzverpflichtung abzugeben.

Sonstiges 6.1 Die Sitzungen der Ortsgruppe sind in der Regel öffentlich.

6.2 Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn mindestens 3 Stimmberechtigte anwesend sind.

6.3 Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Wiki und auf der lokalen Mailingliste sowie der Infoliste des Kreisverbandes veröffentlicht.

6.4 Ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Ortsgruppe mit einer benachbarten Kommune ist möglich, wenn die Ortsmitgliederversammlungen beider Orte jeweils mit einer 2/3-Mehrheit zustimmen.



Datum der letzten Änderung

25.10.2013

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.