SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2013.2/Antragsportal/Satzungsänderung 004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für die Mitgliederversammlung des KV Saarbrücken. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-004

Einreichungsdatum

2013/10/25 22:40:08 (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Ständiger Kreisparteitag I

Antragsteller

Snot rod

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

Abschnitt A: Grundlagen

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text in der Satzung an geeigneter Stelle einzufügen .

§ 9 a Kreisparteitag

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Der Kreisparteitag tritt mindestens einmal pro Kalenderjahr zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder im Kreisverband dies beantragen. Das Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes ist schriftlich mit Namen und Unterschriften festzuhalten und dem Antrag beizufügen.

Als Absatz (2) wird eingefügt:

(2) Der Kreisparteitag tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. §12 dieser Satzung als Ständiger Kreisparteitag, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Kreisverband Saarbrücken zu ermöglichen. Der online ständig tagende Kreisparteitag wird im folgenden als Ständiger Kreisparteitag KV Saarbrücken (Kurzform SKPT SB) bezeichnet.

"Die Absätze 2 und 3 werden zu Absatz 3 und 4

Folgende Absätze werden im § 9a hinzugefügt

(5) Die Stimmberechtigung im SKPT SB richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.

(6) Die SKPT SB kann ebenso wie der zeitlich und räumlich zusammentretenden Kreisparteitag verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen insbesondere: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Kreisverbandes Saarbrücken sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms.

(7) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch den zeitlich und räumlich zusammentretenden Kreisparteitagen vorbehalten.

(8) Entscheidungen des SKPT SB über die Satzung, die Finanzordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf dem folgenden Kreisparteitag zu behandeln.

(9) Der Kreisparteitag beschließt bei einem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt die erste Geschäftsordnung des Ständigen Kreisparteitages KV Saarbrücken, in der auch die Eröffnung des SKPT SB geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet der SKPT SB über seine Geschäftsordnung selbst.

(10) Weitere Regelungen zum Ständigen Kreisparteitag KV Saarbrücken erfolgen im §9b dieser Satzung.


§ 9b Ständiger Kreisparteitag KV Saarbrücken

(1) Mitglieder müssen sich akkreditieren lassen, um am SKPT SB teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer des SKPT SB erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei KV Saarbrücken eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail.

(2) Die SKPT SB arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei KV Saarbrücken das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Diese Zuordnungsmöglichkeit ist auch nach Ausscheiden des Abstimmenden aus der Piratenpartei KV Saarbrücken noch für mindestens fünf Jahre zu gewährleisten.

(3) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt.

(4) Die SKPT SB arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 12 dieser Satzung.

(5) Der SKPT SB verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Saarbrücken betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme. Der Vorstand kann auch den Betrieb der technischen Systemen an andere Gliederungen der Piratenpartei übertragen.

(6) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten des Kreisparteitages wird eine Versammlungsleitung für den SKPT SB in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig.

(7) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Kreisverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung.

(8) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung des SKPT SB geregelt.



Datum der letzten Änderung

28.10.2013

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht - Antrag noch nicht gesperrt.