SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2013.2/Antragsportal/Satzungsänderung 002
Dies ist ein Antrag für die Mitgliederversammlung des KV Saarbrücken. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-002 Einreichungsdatum
2013/10/25 21:22:48 (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Untergliederungen Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
- Antragstext
Es wird beantragt folgenden Text in der Satzung an geeigneter Stelle einzufügen. §1b Untergliederungen 1. Ortsverbände können auf Initiative von 30% der ortsansässigen Mitglieder, mindestens aber dreißig Mitgliedern gegründet werden. 2. Alternativ können mindestens 3 Mitglieder eines Ortes eine Ortsgruppe gründen. Hierzu ist eine Ortsmitgliederversammlung einzuberufen. Die Ortsgruppe wird vom Vorstand bestätigt. 2.1 Der Rahmen einer Ortsgruppenordnung ist in der Anlage “Ordnung für Ortsgruppen des Kreisverbandes Saarbrücken” der Kreisverbandssatzung definiert. Die Ortsgruppe kann weitergehende Regelungen beschließen. 2.2 Die Sprecher sind dem Vorstand gegenüber vertretungsberechtigt und organisieren die Kommunikation zwischen dem Vorstand und der Ortsgruppe. 2.3 Eine Ortsgruppe löst sich auf, wenn (a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einer Ortsmitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschließt, (b) sie aus weniger als drei Mitgliedern besteht, (c) sie sich über einen Zeitraum von 2 Monaten nicht auf 2 Sprecher verständigen kann, (d) der Kreisparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.
Datum der letzten Änderung
26.10.2013 Status des Antrags
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