SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2013.2/Antragsportal/Programmänderung 003
Dies ist ein Antrag für die Mitgliederversammlung des KV Saarbrücken. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
PA-003 Einreichungsdatum
2013/10/19 14:44:46 (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Kommunalprogramm -- Transparenz und Bürgerbeteiligung Antragsteller
Antragsart
Programmänderung
Antragsgruppe
Öffentliche Verwaltung Antragstext
Es wird beantragt folgenden Text im Programm an geeigneter Stelle einzufügen.
Die Bürger haben das Recht, informiert und angehört zu werden. Sie sollen sich frühzeitig über die Inhalte und Ergebnisse von Kreistags-, Stadtrats-, Gemeinderats-und deren Ausschusssitzungen informieren können. Transparenz in der Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung macht diese für die Bürger verständlicher und nachvollziehbarer.
Unter Open Data verstehen wir Piraten den freien Zugang zu nicht personenbezogenen Daten, die von kommunalen Stellen erzeugt oder mit staatlichen Geldern bezahlt wurden, sowie die Verwendung offener Dateiformate und freier Software. Eine Beteiligung der Bürger ist nur dann möglich, wenn diese sich umfassend mit Informationen versorgen können, d. h. Informationen sind erst verfügbar, wenn sie auch von jedermann direkt und gebührenfrei eingesehen und ausgewertet werden können. Dies setzt insbesondere eine Abwesenheit von Copyright, Lizenzen und Patenten voraus. Formate, die auf freier Software beruhen, sind vorzuziehen (“Open Source” bzw. “Public Domain”). Formate, die abhängig von rein kommerziellen Produkten sind, lehnen wir ab. Deshalb möchten wir die Umstellung auf freie Software umsetzen. Damit würde auch ein Beitrag zur Förderung lokaler IT-Unternehmen geleistet.
Wir vertreten die Auffassung, dass Unterlagen, Gutachten und Dokumente der Verwaltungen, welche aus Haushaltsmitteln finanziert werden, der Allgemeinheit unter Berücksichtigung des Datenschutzes lizenzfrei zugänglich gemacht werden müssen. Ausschreibungen und daraus resultierende Angebote der öffentlichen Hand, sollten während des gesamten Prozesses veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für entsprechende Verträge gerade in Bezug auf Haftungs- und Erfüllungsvorgaben. Modul 4: Recht auf informationelle Selbstbestimmung In unserer Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass jeder Bürger zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle über seine Daten und deren Verarbeitung behält. Dieses ist auf kommunaler Ebene sicher zu stellen.
Datum der letzten Änderung
26.10.2013 Status des Antrags
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