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SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für die Mitgliederversammlung des KV Saarbrücken. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-007

Einreichungsdatum

2012/12/5 09:40:54 (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Nachwahl und Gründungsversammlung II

Antragsteller

Thomas Brass

Antragsart

Satzungsänderung

Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)

SÄA-006

Antragsgruppe

Abschnitt A: Grundlagen

Antragstext

Die Mitgliederversammlung möge beschliessen die Satzung in §8.3 so zu Ergänzen das eine Nachwahl von Vorstandsmitgliedern während einer Amtszeit nicht möglich ist und der Begriff "Gründungsversammlung" ersatzlos gestrichen wird. Die Satzung ist wiefolgt abzuändern.

§8 Der Vorstand

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Sollten einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand ausscheiden, ist keine gesonderte Nachwahl dieser Vorstandspositionen möglich.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§8 Der Vorstand

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

§8 Der Vorstand

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Sollten einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand ausscheiden, ist keine gesonderte Nachwahl dieser Vorstandspositionen möglich.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Aus vielfältigen Gründen kann es vorkommen das Mitglieder eines Vorstandes aus ihrem Amt ausscheiden. In einem solchen Fall regelt die Satzung keine legitime Nachwahl. Durch diese Satzungsänderung werden bestehende Unsicherheiten beseitigt.


Datum der letzten Änderung

20.12.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht - Antrag noch nicht gesperrt.