SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Aufstellungsversammlungen/2013.1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mitgliederversammlungen zur Aufstellung von Kandidaten zur Kommunalwahl 2014

Für alle weiter unten genannten Mitgliederversammlung gilt folgendes:

  • Wählbarkeit

§16 (1) Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde eine Wohnung innehat. § 13 Abs. 2 und 3 gilt für die Wählbarkeit entsprechend.

(2) Nicht wählbar ist:

    • 1. eine Deutsche oder ein Deutscher oder eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der
      • a) nach § 14 nicht wahlberechtigt ist,
      • b) infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit

oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

    • 2. eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt (Herkunfts Mitgliedstaat), von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.


Bitte beachtet, dass es unbedingt notwendig ist, dass Ihr bei der Akkreditierung einen gültigen Personalausweis dabei habt. Auch werden wir eine Akkreditierungsliste führen, in der Ihr bitte mit Unterschrift bestätigt, dass Ihr das aktive Wahlrecht besitzt.



Solltet Ihr kandidieren wollen, dann beachtet unbedingt folgende Hinweise.

Hinweise für Kandidaten

Fürs erste werden alle Kandidaten für einen Wahlvorschlag gebeten ihre Bewerbung bis zum 05.11.2013 20:00 Uhr (gerne auch früher) anzukündigen. Zu diesem Zweck gibt es im Wiki eine Kandidatenliste sowie eine Vorlage für einen Eintrag ins Kandidatenbuch. Zur Ankündigung bitte in die Übersichtsliste hier eintragen


Solltet Ihr auch nur mit dem entfernten Gedanken spielen, zu kandidieren, dann bringt bitte folgende Formulare mit:

  • Bescheinigung der Wählbarkeit:[1]
  • Zustimmungserklärung: [2]
  • Versicherung Wählbarkeit EU-Bürger [3]


Vorläufige Tagesordnung

  • Akkreditierung
  • Eröffnung durch den Kreisvorstand
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Beschluss der Geschäftsordnung
  • Frage nach Zweifeln an der Gültigkeit der Akkreditierung
  • Wahl des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollanten
  • Bestimmung von zwei Zeugen nach Kommunalwahlgesetz
  • Aufstellung des Wahlvorschlags:
    • Vorstellung der Kandidaten
    • Wahlgänge
  • Frage nach Einsprüchen gegen die Rechtmäßigkeit der Versammlung oder der Wahl
  • Weitere Formalien zur Rechtgültigkeit der Vorschläge insbesondere
  • Ende der Versammlung

Mitgliederversammlungen zum

  • Regionalverband Saarbrücken am 17.11 ab 10 Uhr
  • Stadtrat Saarbrücken am 17.11 ab 12 Uhr
  • Bezirksrat Saarbrücken West am 17.11 ab 14 Uhr
  • Bezirksrat Saarbrücken Mitte am 17.11 ab 14 Uhr
  • Bezirksrat Saarbrücken Dudweiler am 08.03.2014 ab 16 Uhr
  • Bezirksrat Saarbrücken Halberg am 17.11 ab 14 Uhr

Die Termine für die Mitgliederversammlungen der nachfolgenden Wahlgebiete werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

  • Stadtrat Püttlingen
  • Stadtrat Völklingen
  • Gemeinderat Kleinblittersdorf
  • Gemeinderat Heusweiler
  • Gemeinderat Friedrichsthal
  • Stadtrat Sulzbach
  • Gemeinderat Großrosseln
  • Gemeinderat Riegelsberg

Links

Hier bitte links zu Seiten eintragen, die von jedem Besucher der Aufstellungsversammlung zur Kenntnis genommen werden sollten (sobald es Inhalte gibt, werden diese verlinkt).

  • Orga