SL:Kreisverbände/Merzig-Wadern/Beschluesse/KVM-2013.2

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Satzungsänderungen

Konkurrierende Anträge

Ergänzung von $9 Absatz 2 um den Satz: "Anträge zur Abänderung eines fristgerecht eingereichten Antrags oder konkurrierende Anträge dazu können noch eine Woche nach Antragsschluss nachgereicht werden."

Neue Finanzordnung

Der Kreisverband kann die buchhalterische Kassen- und Kontoführung und/oder die Rechnungsprüfung selbst durchführen oder an den Landesverband der Piratenpartei Saarland, beziehungsweise an eine andere Buchungsstelle übertragen, Der Kreisvorstand wird entsprechende Barkassen, Bankkonten oder vergleichbare Konten selbst einrichten und verwalten. Die dahingehenden Kassenvollmachten und Beauftragungen obliegen dem Kreisvorstand und werden soweit erforderlich in der Geschäftsordnung des Vorstandes geregelt.

Der Kreisverband kann eine eigene Finanzordnung beschließen, welche in den Grundsätzen den Zielen der Partei und den Finanzordnungen der übergeordneten Gliederungen nicht widersprechen darf. Bis dahin gilt analog die Finanzordnung der übergeordneten Gliederungen.

Programmbeschlüsse für das Kommunalprogramm

Beschlussbücher

Von den Räten sind Beschlussbücher im Internet zu veröffentlichen und zeitnah, d.h. innerhalb von fünf Werktagen nach Beschlussfassung, aktuell zu halten. Diese Beschlussbücher müssen leicht zugänglich und durchsuchbar sein.

Kooperation von Kommunen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass überörtliche Kooperationen zu Themen wie Seniorenbetreuung, Feuerwehr, Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs, Schul- und Kinderbetreuung, Kommunikations-Dienstleistungen, Kulturangebote etc. installiert und –falls vorhanden– ausgeweitet werden, um Synergien zu nutzen und den Zusammenhalt der verschiedenen Gemeinden untereinander zu stärken.

Es geht hierbei nur am Rande um die Einsparung von Verwaltungskosten. Dies kann schon allein durch Verwaltungskooperationen oder Ämter für mehrere Gemeinden geregelt werden. Entscheidend ist, dass die Kommunen regionale Anpassungsstrategien, die Schaffung von Angeboten und die Entscheidung für die besten Standorte untereinander ohne Konkurrenzgedanken besprechen und letztendlich abstimmen. Gleiches gilt für die Schaffung gemeinsamer Industrieflächen der Kommunen.

Offenlegung von Public-Private-Partnerships

Aufgrund der schwierigen Finanzlage der Kommunen werden heutzutage vermehrt öffentliche Projekte durch private Gesellschaften vorfinanziert und durchgeführt.

Im Gegenzug steht den Investoren eine Beteiligung an den Einnahmen zu. Erfahrungsgemäß werden die Projekte damit für die Bürger teurer und die Stadt verschuldet sich höher, ohne dass sie dies in ihren Bilanzen ausweisen muss. Die Verträge der öffentlich-privaten Partnerschaften müssen rechtzeitig vor dem Abschluss offengelegt werden.

Die Menschen müssen sich selbst ein Bild von den zu treffenden Vereinbarungen machen können.