SH Diskussion:LPT2014.2/Anträge/X011 - Fraktionsfinanzierung begrenzen

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Ich unterstütze den Antrag inhaltlich. Ich finde den letzten Absatz („parteischädigendes Verhalten“) aber problematisch. Der Landesparteitag darf gerne deutlich sagen, wenn er mit einer Position oder dem Handeln der Landtagsfraktion bzw. einzelner Fraktionsmitglieder nicht einverstanden ist. Es steht dem Parteitag aber meiner Meinung nach nicht zu, den Fraktionsmitgliedern vorzuschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. Für Abgeordnete gilt der Verfassungsgrundsatz: „Bei der Ausübung ihres Amtes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ Dieser wird in der Piratenpartei hochgehalten. Deswegen finde ich die im letzten Absatz enthaltene Drohung anmaßend und denke, dass sie der politischen Diskussion und Glaubwürdigkeit schadet. Henning Lange



Ich sehe es wie Henning. Das "parteischädigende Verhalten" hat einen Anklang in Richtung Parteiordnungsverfahren. Kein Schiedsgericht und kein ordentliches Gericht würde aber ein parteischädigendes Verhalten aus dem von Henning genannte Grund feststellen können. Also überflüssig.

Ansonsten volle Unterstützung: Wenn Torge mit der Flut der Termine nicht zurecht kommt, muss er noch sorgfältiger aussortieren lassen bzw. Termine delegieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so viele Termine gibt, die nur vom Fraktionsvorsitzenden wahrgenommen werden können. Was ist denn, wenn der Vorsitzende mit 40 °C im Bett liegt? Bricht dann die Welt zusammen? Der Glaube an die eigene Unersetzbarkeit ist genau einer der Punkte, die mich bei anderen Parteien anekelt. Demut und Bescheidenheit mögen nicht dem Zeitgeist entsprechen, werden von mir aber sehr geschätzt. Das möge die Landtagsfraktion als Ganze beachten, wenn sie unter dem Banner der "Professionalisierung" den im Antrag genannten Paradigmenwechsel billigend in Kauf nimmt.

Grammatikalische Bemerkung: Erster Absatz, zweiter Satz: "Insbesondere fordert er ..." Gollog